Fred Sinowatz, von 1983 bis 1986 Bundeskanzler, wurde 1992 rechtskräftig durch die Bestätigung des Obersten Gerichtshofs wegen falscher Zeugenaussage verurteilt. Urteil: 360.000 Schilling (26.162 Euro). Der Fall datiert in das Jahr 1985 zurück, als der damalige SPÖ-Bundesparteivorsitzende im burgenländischen Landesparteivorstand angekündigt hatte, man werde die Österreicher rechtzeitig auf die "braune Vergangenheit" des ÖVP-Präsidentschaftskandidaten und späteren Bundespräsidenten Kurt Waldheim aufmerksam machen.
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