Mit einem Bild von NS-Zwangsarbeitern machten die freiheitlichen Polizeigewerkschafter (AUF) in einer Aussendung auf schwierige Arbeitsbedingungen bei der Exekutive aufmerksam. Das Innenministerium hat deshalb bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg einen Antrag auf Strafverfolgung gegen die AUF-Gewerkschafter eingebracht. "Wegen polizeischädigendem Verhalten der Personalvertreter", lautet die Begründung der Anzeige aus dem Ministerium. Das berichtet die Tageszeitung "Heute" (Dienstagsausgabe).
AUF versteht Aufregung nicht
Die AUF sorgte im Juli in einem Artikel über "Schwerarbeit im Polizeidienst" für Empörung: Darin war das Aquarell "Arbeit in der Gießerei", das NS-Zwangsarbeiter zeigt, abgebildet. Das Mauthausen-Komitee sah die Verwendung dieses Bildes des Holocaust-Überlebenden Etienne van Ploeg als "pietätlos und unzumutbar".
Der Vorsitzende der freiheitlichen Gewerkschafter (AUF), Werner Herbert erklärte hingegen, das Bild habe keinen geschichtlichen Bezug auf KZ-Zwangsarbeit. Vielmehr werde zeichnerisch die schwere Arbeit in einer Gießerei dargestellt. Die AUF lehne die NS-Zeit "mit ihren schrecklichen und verbrecherischen Auswüchsen" entschieden ab.
(Red.)
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