Korruption: "Anfüttern" wieder strafbar?

Koruption Anfuettern wieder strafbar
Koruption Anfuettern wieder strafbar(c) Bilderbox
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Kehrtwende. Die Regierungsparteien können sich vorstellen, dass das Korruptionsstrafrecht verschärft wird. Aber nicht zu sehr.

Wien. Als im Jahr 2009 das Strafrecht aufgeweicht wurde, war der Aufschrei unter Korruptionsjägern groß, die Politik beschwichtigte. Die Telekom-Affäre dürfte nun aber Bewegung in die Sache bringen. Konkret könnte das sogenannte „Anfüttern“ – also das Gefügigmachen von Amtsträgern durch Geschenke ohne sofort ersichtliche Gegenleistung – wieder strafbar werden.

„Darüber sollte man durchaus reden“, erklärt SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. „Den doch sehr dichten Vorwurf, dass wir zu weit aufgemacht haben, muss man ernst nehmen“, so Jarolim. Auch die schwarze Reichshälfte zeigt sich gesprächsbereit: „Die ÖVP steht für Diskussionen zur Verfügung, und auch für Verbesserungen“, sagt Justizsprecher Heribert Donnerbauer. Allerdings will man die Neuregelung nicht allzu streng fassen, die alte Regelung sei nämlich „brutal eng“ gewesen, meint Jarolim. Man dürfe „nicht bei kleinsten Essenseinladungen mit der Strafrechtskeule kommen“, merkt auch Donnerbauer an.

Strafrechtsexperten betonen freilich, dass kleine Geschenke ohnedies nie unter das Anfütterungsverbot fielen. Das Verbot war 2008 eingeführt worden, nach Protesten aus der Wirtschaft wurde es ein Jahr später wieder abgeschafft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.09.2011)

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