Der frühere Generalstabschef Edmund Entacher beruft sich im Einspruch gegen seine Absetzung auf das Recht der freien Meinungsäußerung.
Der frühere Generalstabschef Edmund Entacher beruft sich in seinem Einspruch gegen seine Absetzung durch Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) auf die Europäische Menschenrechtskonvention. "Es geht darum, auf das Recht der freien Meinungsäußerung zu beharren". Nach wie vor ist er nämlich überzeugt, dass sein Interview mit dem Nachrichtenmagazin "profil" und die darin geäußerte Kritik an des Ministers Bundesheer-Plänen der Auslöser für seine Absetzung war.
Sein Rechtsvertreter habe die Berufung gegen den schriftlichen Versetzungsbescheid am Mittwoch abgeschickt, bestätigte Entacher einen Bericht der "Presse". Über konkrete Inhalte des Einspruchs will er nichts sagen. Nur so viel: Ins Treffen geführt werde das Recht auf freie Meinungsäußerung, festgehalten im Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. "Das ist ausjudiziert und auch den Beamten ist das möglich."
"Vorwürfe vorgeschoben"
Dass das "profil"-Interview lediglich quasi der letzte Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe, wie es seitens des Ministeriums dargestellt wird, ist für Entacher keine schlüssige Argumentation. "Alle anderen Vorwürfe sind ja meiner Ansicht nach nachgeschoben", und diese Vorhaltungen seien seiner Meinung nach auch rechtlich entkräftet worden.
Mit Entachers Einspruch beschäftigt sich nun die im Bundeskanzleramt angesiedelte Berufungskommission. Vorsitzende des für das Verteidigungsministerium zuständigen Senats XIV ist eine Verwaltungsgerichtshof-Richterin; je ein Vertreter für die Dienstgeber- und die Dienstnehmerseite sind Beisitzer. Laut Entacher hat die Kommission ab Eintreffen der Berufung drei Monate Zeit, zu einem Urteil zu kommen.
Entacher war am 24. Jänner von Darabos abgesetzt worden, nachdem er gegenüber dem "profil" Kritik an den Berufsheer-Plänen des Ministers geübt hatte. Darabos hatte den Schritt mit massivem Vertrauensverlust begründet. Entacher hatte daraufhin eine sogenannte Remonstration eingebracht, also einen schriftlichen Bescheid eingefordert. Dieser kam Ende August und damit "nicht fristgerecht", wie der frühere Generalstabschef, am Donnerstag einmal mehr unterstrich.
(APA)