SPÖ und ÖVP einig: Anleitung zu Terrorakt wird strafbar

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Die Regierung verschärft ihre Anti-Terror-Politik. Schon die Gutheißung einer terroristischen Tat vor mindestens 30 Personen ist künftig strafbar. Auch das Delikt der Verhetzung wird ausgeweitet.

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und die SPÖ haben sich auf Änderungen im Strafgesetzbuch im Zuge des sogenannten Anti-Terror-Pakets geeinigt. Im entsprechenden Entwurf ist vorgesehen, dass eine Aufforderung zu einem Terrorakt bzw. die Gutheißung einer terroristischen Straftat künftig schon strafrechtlich relevant sind, wenn dies vor mindestens 30 Personen passiert. Außerdem wird die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat künftig strafbar sein. Ausgeweitet wird das Delikt der Verhetzung.

Wer künftig ein Medienwerk, "das nach seinem Inhalt dazu bestimmt ist, zur Begehung einer terroristischen Straftat (...) anzuleiten" oder solche Informationen im Internet in einer Art anbietet bzw. zugänglich macht, um zur Begehung eines Terrorakts "aufzureizen", macht sich strafbar. Es drohen bis zu zwei Jahre Haft. Gleiches gilt für jene, die sich so ein Medienwerk oder solche Informationen aus dem Internet beschaffen, um eine entsprechende Straftat zu begehen.

Die Aufforderung zur Begehung terroristischer Straftaten und die Gutheißung solcher war laut Ministerium schon bisher ab einer Öffentlichkeit von 150 Personen strafbar - in Zukunft sollen 30 Personen reichen. Der Strafrahmen beträgt hier ebenfalls bis zu zwei Jahre.

Änderungen bei Delikt der Verhetzung geplant

Beim Delikt der Verhetzung sind ebenfalls Änderungen geplant: Strafbar macht sich künftig auch, wer zu Gewalt oder einer sonstigen feindseligen Handlung gegen jemanden wegen des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung aufruft. Sind derzeit dem Ministerium zufolge nur Gruppen geschützt, soll nun auch Hetze gegen Einzelpersonen wegen ihrer Zugehörigkeit zu so einer Gruppe strafbar sein. Auch hier drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Karls Entwurf für eine Änderung des Strafgesetzes basierte auf dem 2010 geplanten Terrorismuspräventionspaket, das damals wegen umfassender Kritik nicht komplett beschlossen wurde. Der aktuelle Entwurf soll im Oktober im Justizausschuss behandelt werden.

(APA)

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