Fekter bereitet Steuerentlastung für Spitzenverdiener vor

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Konfrontation in der Regierung. Die ÖVP-Finanzministerin hat gegenläufige Pläne zur SPÖ-„Reichensteuer“. Sie will auch jene Viertelmillion Österreicher entlasten, deren Einkommen in den Spitzensteuersatz fällt.

WIEN. Bei den Arbeiten für die Steuerreform sind die Koalitionsparteien zusehends auf Kollisionskurs unterwegs. Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) strebt nicht nur, wie mehrfach angekündigt, Erleichterungen für den Mittelstand an, sondern will auch eine steuerliche Entlastung für die mehr als eine Viertelmillion Österreicher, die unter den Spitzensteuersatz von 50 Prozent fällt. Im Finanzressort und von Fekter werden der „Presse" entsprechende Pläne bestätigt. Details wollte sie allerdings vorerst nicht preisgeben: Man müsse auf das „Gesamtpaket" zur Steuerreform warten.

Ehe der ÖVP-Klub am Donnerstag in Saalfelden zur Klausur zusammentrifft, bei der sich alles um das Thema „Leistung" dreht, spitzt sich damit der Steuerkonflikt zu. Denn schon bisher haben Fekter und die ÖVP alle SPÖ-Pläne für eine Vermögens- und „Millionärssteuer" (die für Einkommen ab einer Million Euro gelten soll) vehement abgelehnt. Die Vorbereitungen der Finanzministerin gehen nun für Spitzenverdiener sogar in die andere Richtung.

Höhere Einkommensgrenze

Ansatzpunkt ist für das Finanzministerium, wie der „Presse" dort erläutert wurde, allerdings nicht eine Senkung des geltenden Spitzensteuersatzes von 50 Prozent. Das Problem dabei: Dafür wäre eine Verfassungsänderung notwendig. Denn daran ist auch die Kapitalertragssteuer von 25 Prozent - somit in der halben Höhe des Spitzensteuersatzes - gekoppelt. An die Senkung der Kapitalertragssteuer ist auch wegen der Einnahmenausfälle nicht gedacht. Überdies wäre für die Verfassungsänderung die Zustimmung einer Oppositionspartei notwendig.

Die Pläne der Finanzministerin gehen stattdessen dahin, die Einkommensgrenze, ab der künftig der Spitzensteuersatz zum Tragen kommt, anzuheben. Seit der Steuerreform 2009 wird der Höchstsatz ab einer Bemessungsgrundlage von 60.000 Euro Jahreseinkommen (nach Abzug der Sozialversicherung und weiterer steuerlicher Anrechnungsmöglichkeiten) fällig. Die neue Höhe ist offen.

Bis 2009 lag der Grenzbetrag bei 51.000 Euro. Damals fiel nach Angaben laut Finanzressort rund eine Viertelmillion Österreicher in den obersten Steuertarif. Zuvor hatte die Grenze schon seit der Steuerreform 1988 gegolten, damals waren allerdings nur rund 50.000 Österreicher betroffen.

SPÖ: Arbeitsgruppe ist Fortschritt

In der Koalition wird erwartet, dass die in der Vorwoche vereinbarte SPÖ-ÖVP-Arbeitsgruppe zu Vermögenssteuern in absehbarer Zeit tagen wird. „Das es diese Arbeitsgruppe gibt, ist schon ein signifikanter Fortschritt", meint SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter, der mit Finanzstaatssekretär Andreas Schieder für das SPÖ-Steuerkonzept zuständig ist, im Gespräch mit der „Presse".

Für Kräuter ist das Fünf-Punkte-Programm seiner Partei Basis für Verhandlungen. Er betont, dass die tatsächliche Belastung beim Spitzensteuersatz unter Anrechnung des steuerlich begünstigten Urlaubs- und Weihnachtsgeldes und anderer Begünstigungen teils nur bei gut 38 Prozent liege. Weiters stellt er klar, zum SPÖ-Konzept zähle nicht nur die von der ÖVP bekämpfte „Millionärssteuer", sondern auch eine Steuerentlastung für den Mittelstand. Diesen hat SPÖ-Chef Kanzler Werner Faymann bei Einkommen von 2000 bis 4000 Euro brutto im Monat angesiedelt.
Kräuters „persönlicher Vorschlag" ist eine befristete Solidarabgabe in Form eines fünfprozentigen Steuerzuschlags für Spitzeneinkommen über 300.000 Euro im Jahr. Das finde auch in den SPÖ-Landesorganisationen Anklang.

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