Das Ringen um das Lobbyistengesetz hat ein Ende. SPÖ und ÖVP haben sich laut Informationen aus dem Büro von Justizministerin Beatrix Karl Montagabend auf eine gemeinsame Vorlage geeinigt. Konkret gab es eine Lösung für die bis zuletzt strittige Frage, bis zu welchem Ausmaß Kammern und Interessensverbände ihre Einnahmen offenlegen sollen. Diese sollen demnach binnen neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs Kostenschätzungen für ihre Tätigkeiten im Bereich Interessensvertretung abgeben müssen. Vor Abgabe dieser Schätzungen erfolge der Plausibilitäts-Check durch Rechnungsprüfer.
Dass sich die Meldepflichten auf Schätzungen beschränken sollen, wird damit argumentiert, dass es bei den Beträgen ja zum Beispiel um Personalkosten gehe. Die Beschäftigten seien aber nicht ausschließlich für Interessensvertretung zuständig, sondern nähmen auch andere Tätigkeiten wahr, die kein Fall fürs Register seien.
SPÖ für Offenlegung der Gesamteinnahmen
Im ursprünglichen Entwurf waren für Kammern und Interessensorganisationen nur spärliche Offenlegungspflichten vorgesehen gewesen - im Wesentlichen Name und Adresse, allenfalls Web-URL sowie eine Tätigkeitsbeschreibung. In der Folge hatte sich die SPÖ gewünscht, dass die nämlichen Institutionen ihre Gesamteinnahmen offenlegen müssen. Das allerdings war bei der ÖVP auf wenig Begeisterung gestoßen, und so einigte man sich offenbar auf ein Modell, das zumindest Transparenz in die Ausgaben bringen soll.
Das Gesetz soll nach dieser Einigung am Dienstag im Ministerrat auf den Weg gebracht werden. Ein Inkrafttreten ist für März 2012 geplant.
(APA)
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