Schuldenbremse: Österreichern blüht harter Sparkurs

Schuldenbremse: Österreichern blüht harter Sparkurs
Schuldenbremse: Österreichern blüht harter SparkursAPA/ROBERT JAEGER
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Der Ministerrat beschließt die Verankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung. SPÖ und ÖVP feilschen bereits um ein neues Sparpaket. Aus den Ländern setzt es erste Kritik am "Bundesdiktat".

Deutschland hat es vorgemacht, jetzt zieht Österreich nach: Am Dienstag hat der Ministerrat die Verankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung beschlossen. Nach deutschem Vorbild darf das strukturelle Defizit ab 2016 nur noch 0,35 Prozent des BIP ausmachen.

Damit soll der Schuldenstand bis 2020/21 wieder unter die EU-Grenze von 60 Prozent des BIP fallen - obwohl dieser Wert nun doch nicht explizit in die Verfassung geschrieben werden soll. Derzeit liegt der Schuldenstand der Republik bei rund 74 Prozent des BIP.

Die Regierungsvorlage soll noch heuer den Nationalrat passieren. Die rot-schwarze Koalition braucht dafür aber die Zustimmung von mindestens einer Oppositionspartei.

FPÖ und Grüne skeptisch

Mit der Zustimmung der Freiheitlichen ist wohl nicht mehr zu rechnen: Die FPÖ will zwar eine Schuldenbremse, knüpft ihre Zustimmung aber an die Bedingung einer Volksabstimmung über die Euro-Hilfe für Griechenland. Es gilt als praktisch ausgeschlossen, dass die Regierung diese Bedingung erfüllen wird.

Der Grüne Budgetsprecher Werner Kogler meinte, die Regierung müsste mehr tun, als im Verfassungsrang festzuhalten, "dass irgendwann etwas passieren muss". Er mahnte - neben Reformen - vor allem das "Schließen der Gerechtigkeitslücke" ein, also die stärkere Besteuerung von "Superreichen und Millionenerben". Ohne solche Maßnahmen stünden die Grünen für "den Unfug in der Verfassung" nicht zur Verfügung.

Am ehesten erscheint eine Zustimmung derzeit vom BZÖ: Die Orangen fordern zwar seit langem eine Schuldenbremse und zeigen sich auch gesprächsbereit. Sie fordern aber festgeschriebene Sanktionen bei einer Nichterfüllung der Vorgaben, erklärte BZÖ-Chef Josef Bucher.

Noch schwieriger als die Schuldenbremse durch den Nationalrat zu bringen, könnten die Verhandlungen mit den Ländern werden. Sie sollen ebenfalls der Schuldenbremse unterworfen werden. Grundsätzlich wird das Vorhaben auch dort begrüßt. Einige Landeshauptleute fühlen sich allerdings übergangen. "Die Ausgestaltung ist mit den Ländern und Gemeinden nicht akkordiert", kritisierte etwa Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP). er bemängelte, dass nur eine Defizit-, aber keine Schuldenobergrenze festgeschrieben werden soll. Zudem fürchten die Länder um ihre Budgethoheit.Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) drückte es so aus: "Beim Ziel, die Verschuldung in den Griff zu bekommen, sind wir uns einig. Der richtige Weg dorthin sollte gemeinsam gefunden werden."

Oberösterreichs Landeschef Josef Pühringer warnte vor einem "Bundes-Diktat". Auch Wiens Michael Häupl (SPÖ) war nach eigenen Angaben nicht in die Planung des Entwurfs involviert. Er würde sich aber an eine verfassungsmäßig festgeschriebene Schuldenbremse halten: "Wir sind ja keine Anarchisten."

"Konsequenzen für viele Jahre"

Wird die Schuldenbremse ernst genommen, ist ein harter Sparkurs über die nächsten Jahre unausweichlich. Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen bis 2020 jährlich etwa zwei Milliarden Euro an strukturellem Defizit abgebaut werden, erklärte auch Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) am Dienstag.

Für Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP)  sind die Ziele aber nicht zu emanzipiert. Die Regierung werde immer aufgefordert zu handeln, man soll daher jetzt nicht meckern. Die Schuldenbremse und das daraus resultierende Sparpaket würden jedenfalls Konsequenzen für viele Jahr mit sich bringen, sagte Spindelegger.

Wo wird eingespart?

Auf die Österreicher kommt damit ein harter Sparkurs zu. Wie dieser aussehen soll, haben die Koalitionspartner aber noch nicht ausverhandelt. Finanzministerin Maria Fekter etwa will bei den Frühpensionen, Beamten und im Gesundheitsbereich sparen, wie sie im Ö1-Morgenjournal erklärte. VP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner fordert Sparmaßnahmen in allen Bereichen, darunter auch in der Verwaltung und bei Förderungen. Gleichzeitig räumte Mittlerlehner aber ein, dass es nach dem jüngsten Sparpaket, das bei den Familien einiges an Kürzungen gebracht hatte, in diesem Bereich jetzt schwierig werde, weiter zu sparen.

SPÖ-Staatssekretär Andreas Schieder vertritt die SPÖ-Linie: Neben strukturellen Einsparungen und den von der ÖVP geforderten Maßnahmen gegen Frühpensionierungen sollte es demnach auch zusätzliche Vermögenssteuern geben. Die ÖVP lehnt das ab. Es könnte also noch dauern, bis das nächste Sparpaket steht.

Die Schuldenbremse

SCHULDENBREMSE: Den Plänen der Regierung zufolge darf das strukturelle Defizit des Bundes ab 2017 maximal 0,35 Prozent des BIP betragen, die Länder müssen ausgeglichen bilanzieren. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass dieser Wert überschritten wurde, dann wird die Differenz auf einem "Kontrollkonto" verbucht und muss in weiterer Folge wieder zurückgeführt werden. Für Bund und Länder werden zwei getrennte Kontrollkonten eingerichtet. Generell ermöglicht wird eine Überschreitung des Defizits im Fall von Naturkatastrophen oder Wirtschaftskrisen: Um deren Kosten zu bewältigen kann die verfassungsrechtliche Schuldenbremse mit einfacher Parlamentsmehrheit umgangen werden. Auch diese Überschreitungen müssen aber in Zukunft ausgeglichen werden. Sollten die Regeln der Schuldenbremse verletzt werden, dann wäre das Budget aus Sicht des Finanzministeriums verfassungswidrig zustande gekommen. Der Verfassungsgerichtshof könnte den Finanzrahmen in diesem Fall daher aufheben, hieß es aus dem Ministerium.

SCHULDENGRENZE: Die ursprünglich vom Finanzministerium geplante Schuldenobergrenze von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung findet sich im aktuellen Entwurf nicht. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass Bund, Länder und Gemeinden sicherstellen müssen, "dass die Verpflichtungen der Republik Österreich aus Rechtsakten der Europäischen Union zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin erfüllt werden". Damit wird nach Ansicht des Finanzministeriums implizit auch die 60 Prozent Grenze verankert, da diese ja Teil der europäischen Vorgaben ist.

ÜBERGANGSREGELUNG:Bis zum Inkrafttreten der Schuldenbremse ab 2017 gilt, was Österreich von der EU ohnehin vorgeschrieben ist, wenn es Strafzahlungen im Rahmen des laufenden Defizitverfahrens vermeiden will: Das strukturelle Defizit muss jedes Jahr um 0,75 Prozent des BIP verringert werden. Dieses Ziel wird allerdings nicht extra in der Verfassung verankert.

EINBINDUNG DER LÄNDER: Länder und Gemeinden müssen in die Regeln der Schuldenbremse eingebunden werden, viele Details sollen allerdings erst bei den nächsten Verhandlungen zum innerösterreichischen Stabilitätspakt geklärt werden. Der eigentlich bis 2014 festgelegte Stabilitätspakt soll daher bereits mit Ende 2012 auslaufen und bis dahin neu verhandelt werden. Festgeschrieben wird laut dem aktuellen Entwurf außerdem, dass die Länder ein Haushaltsrecht nach Vorbild des Bundes einführen müssen (also u.a. mittelfristige Budgetplanung). Dies haben die Länder bisher abgelehnt.

(APA)

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