Nun auch Grasser-Hochzeit ein Fall für den Staatsanwalt

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Amtsmissbrauch? Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser meldete vor seiner Hochzeit mit Fiona Swarovski im Oktober 2005 einen Zweitwohnsitz in Weißenkirchen (Wachau) an. Verletzte Grasser dabei das Meldegesetz?

Wien/M.s. Nicht nur große Brocken wie „Buwog“ oder „Novomatic“ werden Karl-Heinz Grasser zur Last gelegt – auch einen Vorwurf, der sich vergleichsweise skurril ausnimmt, muss er sich nun gefallen lassen. Es geht um seine Hochzeit mit Fiona Swarovski im Oktober 2005 in der Wachau. Und um die zuvor eingefädelte Anmeldung eines Zweitwohnsitzes in Weißenkirchen (Wachau). Dabei habe Grasser geschummelt – weil er nicht ernsthaft vorgehabt habe, dort zu wohnen. Meint der Wiener Staatsanwalt Hannes Wandl.

Er wirft Grasser in einem Schriftsatz gar „Charaktermangel“ vor. Dieser hatte an einem Weingut des ÖVP-Bürgermeisters von Weißenkirchen, Toni Bodenstein, den Zweitwohnsitz angemeldet. Damit das dortige Standesamt zuständig wird, anstelle von Grassers eigentlichem Standesamt in Wien. In Wien fürchtete Grasser nämlich Indiskretionen vor der Hochzeit.

Wandl ortet einen Verstoß gegen das Meldegesetz. Mit der Anmeldung bei Bodenstein habe Grasser diesen zum Amtsmissbrauch angestiftet. Der Ortschef könne wegen Verjährung nicht belangt werden. Bei Grasser sei das anders, weil gegen diesen seit längerem auch ein Finanzstrafverfahren laufe. Das hemme die Verjährung. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter: „Das Ganze ist mit einem fairen Verfahren unvereinbar.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.12.2011)

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