7,5 Prozent im öffentlichen Dienst sind Migranten

(c) Dapd (Ronald Zak)
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Inländervorbehalt: Auf dem heimischen Arbeitsmarkt gibt es in der staatlichen Verwaltung eine gesetzliche Einschränkung. Hoheitliche Aufgaben dürfen nur von österreichischen Staatsbürgern erledigt werden.

Wien. Im öffentlichen Dienst sind Beschäftigte, die aus dem Ausland nach Österreich zugezogen sind, im Vergleich zur Gesamtbevölkerung unterrepräsentiert. Schätzungsweise 20.800 Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wiesen im vergangenen Jahr einen Migrationshintergrund auf. Diese Zahl nennt die Medien-Servicestelle für neue Österreicher/innen unter Berufung auf Erhebungsdaten der Statistik Austria, wobei die Zuordnung aufgrund der Auskunft bei der Befragung erfolgte. Die Zahl entspricht einem Anteil von 7,5 Prozent im öffentlichen Sektor, während in der Gesamtbevölkerung Österreichs rund 18,6 Prozent Migranten sind.

Ein entscheidender Grund für den niedrigen Anteil an Migranten im öffentlichen Dienst ist, dass für diesen ein sogenannter Inländervorbehalt gilt: Für die Verrichtung von „hoheitlichen Aufgaben“ ist demnach laut Gesetz die österreichische Staatsbürgerschaft Voraussetzung. Das trifft beispielsweise für das Militärpersonal, für die Exekutive, für Richter und Staatsanwälte, aber auch für den diplomatischen Dienst zu. Dieser Inländervorbehalt stellt eine Ausnahmeregelung zu der sonst im Rahmen der EU geltenden Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt dar. In Österreich findet diese Freizügigkeit in der öffentlichen Verwaltung keine Anwendung.

Im Zuge der Anfang Dezember vom Nationalrat beschlossenen jüngsten Novelle des Dienstrechts wurde, wie man der „Presse“ im Büro von Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) erläuterte, eine Vereinfachung und Präzisierung der bisher „relativ komplizierten“ Regelungen vorgenommen, welche Bereiche im Bundesdienst nicht für Inländer vorbehalten sind. Demnach darf eingestellt werden, wer „unbeschränkten Zugang“ zum Arbeitsmarkt in Österreich hat.

Mehr Frauen als Männer

Migranten, die mittlerweile die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten haben, sind im öffentlichen Dienst arbeitsberechtigt. Die Statistik Austria stufte Personen, die im Ausland geboren wurden, als Migranten der ersten Generation ein. Waren beide Elternteile im Ausland geboren, wurden Beschäftigte als Migranten der zweiten Generation definiert. Auffällig ist, dass der Anteil der Frauen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst insgesamt fast doppelt so hoch ist wie jener der Männer: 10,7 Prozent Migrantinnen stehen 5,7 Prozent Migranten gegenüber. Mit 15.100 Mitarbeitern zählt laut der Medien-Servicestelle für neue Österreicher/innen der Großteil zu den Migranten der ersten Generation, denen im Vorjahr 5700 der zweiten Generation gegenüberstanden.

Ein Expertenbeirat des von Sebastian Kurz (ÖVP) geführten Integrationsstaatssekretariats im Innenministerium hat in einem Bericht empfohlen, verstärkt weibliche und männliche Migranten im öffentlichen Dienst zu beschäftigen. Das gelte insbesondere für Berufe im Gesundheitswesen und im Pflegesektor, wo ohnehin ein Mangel an Arbeitskräften besteht. Aber auch in Kindergärten seien in Relation wenige Migrantinnen im Einsatz, obwohl bei der Betreuung die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund gestiegen ist.

Gefragt bei der Finanz

Das Finanzministerium will verstärkt Bedienstete mit Migrationshintergrund einbinden, um ein besseres Service für die Bevölkerung bieten zu können. Hintergrund ist, dass beispielsweise in den Info-Centern der heimischen Finanzämter viele Auskünfte von Personen, die nach Österreich zugewandert sind, begehrt werden.

Bei der Wiener Polizei wird bereits seit 2007 versucht, speziell Menschen mit Migrationshintergrund für die Arbeit in der Exekutive zu gewinnen. Deren Sprachkenntnisse und Wissen über ausländische Kulturen sollen dabei besonders genützt werden. Laut Medien-Servicestelle ist deren Anteil bei den Polizeischülern von einem Prozent auf rund sieben Prozent gestiegen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.12.2011)

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