Das U-Ausschuss-Einmaleins

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Frage Antwort UAusschussEinmaleins(c) APA/Bilderboc (Montage DiePresse.com)
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Telekom, Blaulichtfunk und Inserate – Korruptionsvorwürfe stehen im Zentrum des aktuellen Untersuchungsausschusses. Doch was kann ein U-Ausschuss? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was sind die wichtigsten Aufgaben eines U-Ausschusses?

Der U-Ausschuss ist ein Kontrollinstrument des Parlaments mit einem politischen Auftrag. Damit soll geprüft werden, ob Abgeordnete oder Mitglieder der Regierung eine strafbare Handlung begangen haben. Da es sich bei dem Ausschuss nicht um ein Gerichtsverfahren handelt, gibt es keinen "offiziellen" Beschuldigten, kein Urteil und keine Strafe. Das Ergebnis ist ein Bericht mir Empfehlungen. 

Was wird aus dem U-Ausschuss-Bericht?

Der Nationalrat die Möglichkeit, mit einem Misstrauensvotum oder einer Ministeranklage auf den Empfehlungsbericht des Ausschusses zu reagieren. "Realpolitisch" kann aber auch der Druck, der durch einen U-Ausschuss aufgebaut hat, zum Rücktritt politischer Funktionäre führen

Wer übernimmt den Vorsitz?

Der oder die Vorsitzende wird von den Mitgliedern des Ausschusses gewählt. Die Wahl wird von der Präsidentin des Nationalrats abgehalten - diese hat den Vorsitz so lange selbst inne, bis es zu einer Mehrheit kommt. Der Ausschuss darf seine Arbeit erst aufnehmen, wenn der tatsächliche Vorsitzende feststeht. Aktuell hat den Vorsitz die Grüne Gabriela Moser inne. Sie ist seit 1997 durchgängig im Nationalrat.

Welche Aufgaben hat der/die Vorsitzende?

Zunächst muss er/sie eine Wahl abhalten, um einen Stellvertreter und einen Schriftführer zu bestimmen. Die Zahl der Stellvertreter wird dabei je nach Ausschuss neu festgelegt. Theoretisch könnte jedes U-Ausschuss-Mitglied ein stellvertretender Vorsitzender sein. Daneben haben Vorsitzende die Aufgabe, für einen objektiven und fairen Ablauf sowie für Konsens zwischen den Parteien zu sorgen.

Wer sitzt in einem U-Ausschuss?

Gemäß der 1997 beschlossenen "Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse" müssen alle im Hauptausschuss vertretenen Parteien im U-Ausschuss sitzen. Zusammengesetzt wird er entsprechend der Stärke der Parteien nach dem d'Hondtschen Verfahren - eine Methode der proportionalen Repräsentation von Parteien.

Was darf der U-Ausschuss?

Auf sein Ansuchen sind alle öffentlichen Ämter, Behörden und Gerichte dazu verpflichtet, Beweise und Akten auszuhändigen. Weiters werden Auskunftspersonen geladen und Sachverständige gehört. Die Zeugen können sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen, die sie berät - meist ein Anwalt.

Lügt jemand im U-Ausschuss, drohen ihm bis zu drei Jahre Haft. Eine Aussage kann aber verweigert werden, sollten sich die Zeugen damit selbst belasten, bereits polizeiliche Ermittlungen gegen sie laufen oder ein Gerichtsverfahren stattfindet. Bei einer ungerechtfertigten Verweigerung der Aussage können Zwangsmittel wie Ordnungsstrafen (maximal 1000 Euro Geldstrafe) oder Beugestrafen angewendet werden - diese müssen bei Gericht beantragt werden. Beamte dürfen sich prinzipiell nicht auf die Amtsverschwiegenheit berufen - tun sie es, kann der U-Ausschuss mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Aussage erzwingen.

Was darf der U-Ausschuss nicht?

Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen dürfen nicht durchgeführt werden. Auch hat ein Untersuchungsausschuss nicht die Möglichkeit, Regierungsmitglieder für nachgewiesene Missstände in ihrem Zuständigkeitsbereich zur Verantwortung zu ziehen.

Wer kann einen U-Ausschuss einsetzen?

Er kann durch eine Stimmenmehrheit im Nationalrat eingesetzt werden. Dabei wird in einem Antrag der Gegenstand festgesetzt. Im Nachhinein kann der Ausschuss nicht mehr erweitert werden, ebenso wenig dürfen Angelegenheiten behandelt werden, die nicht im Antrag enthalten sind. Die Opposition fordert, dass U-Ausschüsse auch von Minderheiten eingesetzt werden sollen - bisher erfolglos. Von SPÖ und ÖVP gab es zwar schon eine Zusage, die Verhandlungen darüber liegen derzeit aber auf Eis.

Wer sitzt im aktuellen U-Ausschuss?

Der Ausschuss setzt sich aus 16 Abgeordneten zusammen - jeweils fünf Abgeordnete entsenden SPÖ und ÖVP, drei kommen von der FPÖ, zwei von den Grünen und einer vom BZÖ. zu Mosers Stellvertretern wurden die Abgeordneten Johannes Jarolim (SPö), Walter Rosenkranz (FPÖ), Ewald Stadler (BZÖ) und Gabriele Tamandl (ÖVP) gewählt. Als Verfahrensanwalt fungiert der ehemalige Rechtsanwaltskammer-Präsidenten Klaus Hoffmann.

Wer wird geladen?

Unter den Auskunftspersonen findet sich einiges an Polit-Prominenz. Fest steht das Kommen von Ex-VP-Kanzler Wolfgang Schüssel, dessen damaliger VP-Vize Hubert Gorbach, Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly sowie die Ex-Minister Karl-Heinz Grasser und Ernst Strasser.

Was sind die Themen des aktuellen Ausschusses?

Der U-Ausschuss beschäftigt sich mit sieben Bereichen: Der Telekom-Affäre, der Buwog-Privatisierung, dem Blaulichtfunk, Inseratenvergaben, dem Glücksspielgesetz und dem angeblichen Kauf von Staatsbürgerschaften.

(c) APA

Wie viele U-Ausschüsse gab es bereits?

Seit dem Jahr 1945 gab es in Österreich 18 Untersuchungsausschüsse. Den Vorsitz führten je achtmal Vertreter der ÖVP und der FPÖ, je einmal Vertreter von SPÖ und den Grünen. Der erste U-Ausschuss fand von 1949 bis 1952 statt, sein Thema: Das Verhalten von Banken bezüglich des US-Wiederaufbauprogramms ERP. Die aufsehenerregendsten Ausschüsse waren jener zum Bau des Allgemeinen Krankenhauses in Wien, zum Fall Lucona sowie zur Anschaffung der Eurofighter. Der bisher letzte fand im Jahr 2009 statt und behandelte die „Spitzelaffäre" unter dem Vorsitz von Martin Bartenstein (ÖVP) - er wurde gegen den Willen der Opposition von SPÖ und ÖVP beendet. Damit war er der vierte Ausschuss in Folge, der ohne ein konkretes Ergebnis blieb.

Welche Konsequenzen hatten die bisherigen Ausschüsse?

Die Folgen der U-Ausschüsse sind unterschiedlich. Eine direkte Folge des letzten Untersuchungsausschusses („Spitzelaffäre") war etwa, dass die Abgeordneten-Immunität reformiert wurde. In den 60er Jahren führte die Aufklärung der "Lucona"-Affäre zu dem Rücktritt des damaligen SP-Nationalratspräsidenten Leopold Gratz und dem SP-Innenminister Karl Blecha. 

Wie lange dauern U-Ausschüsse im Schnitt?

Die Dauer eines U-Ausschusses lässt sich nicht generell festlegen - meist sind es zwischen sieben Monaten und etwas über einem Jahr. Der bisher längste befasste sich mit der „Untersuchung der Vorfälle im Zusammenhang mit Flugzeugeinkäufen des Bundesheeres": Er brachte es auf zwölf Sitzungen zwischen Februar 1971 und Juni 1971. Nach einer Unterbrechung folgten weitere 22 Sitzungen zwischen März 1972 und Juni 1975. Der kürzeste U-Ausschuss betraf die „Überprüfung österreichischer Waffenexporte ins Ausland" mit 14 Sitzungen zwischen Februar 1977 und Mai 1977.

Aktuell gehen die meisten Abgeordneten aber davon aus, dass der Korruptionsausschuss gut ein Jahr lang arbeiten wird. In der Vergangenheit scheiterten aber auch immer wieder Ausschüsse an parteipolitischen Streitereien.

Wann endet ein U-Ausschuss?

Der U-Ausschuss endet, sobald dem Nationalrat ein Abschlussbericht vorgelegt wird oder eine Gesetzgebungsperiode ausläuft. Zusätzlich können Wortprotokolle auf der Website des Parlaments als sogenanntes Kommuniqué veröffentlicht werden.

(hell)

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