U-Ausschuss: Gorbach-Sekretärin will nicht aussagen

UAusschuss GorbachSekretaerin kuendigt AussageEntschlagung
UAusschuss GorbachSekretaerin kuendigt AussageEntschlagung(c) EPA (Urs Flueeler)
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Gegen die Ex-Sekretärin des früheren Vizekanzlers Hubert Gorbach ist ein Strafverfahren anhängig. Ihr Anwalt findet ihre Vorladung "nicht zweckmäßig" und kritisiert, dass ihr die Einsicht in ihr eigenes Protokoll verweigert wurde.

Die frühere Sekretärin von Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach (BZÖ) ist für den 31. Jänner als Zeugin vor dem parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss geladen. Sie will sich nun aber der Aussage entschlagen. Das kündigt ihr Anwalt in einem der APA vorliegenden Brief an den Ausschuss an. Der Grund: Gegen seine Mandatin sei ein Strafverfahren anhängig. Deshalb werde sie "nicht vor einer politisch motivierten Behörde entsprechende Aussagen zu gegenständlichem Strafverfahren tätigen", heißt es in dem Schreiben. Auch eine Vorladung sei "nicht zweckmäßig".

Die Telekom soll nach dem Ausscheiden Gorbachs aus der Regierung über die Firma Valora des Lobbyisten Peter Hochegger 264.000 Euro für die damalige Sekretärin des Jungunternehmers Gorbach gezahlt haben. Laut "News" sollen diese Zahlungen ein "Umgehungskonstrukt" gewesen sein. Bei ihrer Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft soll die Ex-Sekretärin Gorbach belastet haben, schrieb das Magazin in der Vorwoche.

Sie soll ausgesagt haben, dass der Ex-Minister die Idee gehabt habe, dass sie ein Einzelunternehmen gründen solle und er die Finanzierung bringen werde. Nutznießer sei im Endeffekt Gorbach gewesen. Sie habe so einen monatlichen Nettobetrag von 4500 Euro erhalten, das restliche von der Valora gezahlte Geld habe Gorbach zur Verfügung gestanden. Gorbach selbst ist am 1. Februar vor den Ausschuss geladen.

Anwalt: Rechte "mit Füßen getreten"

Der Anwalt kritisiert in dem Brief an den U-Ausschuss auch, dass die frühere Gorbach-Mitarbeiterin ihre Aussage in "News" nachlesen habe müssen, obwohl ihr selbst Einsicht in ihr eigenes Protokoll bisher verweigert worden sei. Sie habe bisher keine volle Akteneinsicht erhalten. Der Anwalt kritisiert, dass Ladungen vor den Ausschuss zuerst an Medienvertreter gingen und sieht die Rechte seiner Mandantin "mit Füßen getreten".

Der Rechtsvertreter mokiert sich auch über die Terminplanung des Ausschusses, weil für die Aussage eines Zeugen eineinhalb Stunden eingeplant würden, auch wenn dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache. Dies bedeute, dass der Ausschuss etwa eine Stunde und 25 Minuten pausieren müsse, da die Aussage-Entschlagung in fünf Minuten abgehandelt werden könne.

(APA/Red.)

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