Ein U-Ausschuss und fünf Wahrheiten

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Während die Ermittlungen der Justiz noch offen sind, sucht das Parlament nach politischer Verantwortung für Korruptionsfälle à la "Telekom" oder "Buwog".

So war das also im Jahr 2006, kurz vor jener Nationalratswahl, die schließlich das Ende von Schwarz-Blau/Schwarz-Orange bedeuten sollte: Die Telekom Austria bestellte noch rasch eine finanziell einträgliche Verordnungsnovelle, stellte dabei praktischerweise gleich einen fertigen Entwurf zur Verfügung – und das von Hubert Gorbach (BZÖ) geführte Infrastrukturministerium servierte prompt. So trat die Abänderung der „Universaldienstverordnung“ in Kraft. Resultat auf Telekom-Seite: zehn Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr. Was hatten BZÖ und/oder Gorbach davon? Hatten sie überhaupt etwas davon? Diese Fragen sind seit den nun angelaufenen Zeugenaussagen im Korruptions-U-Ausschuss Gegenstand jenes typisch parteipolitischen Schlagabtauschs, den man schon aus früheren Ausschüssen zur Genüge kennt.

Es geht also um möglichen „Gesetzeskauf“, wie ÖVP-Fraktionsführer Werner Amon sagt. Wobei Amon feststellt, eben diesen Gesetzeskauf gebe es bis heute, was wiederum SPÖ-Verkehrsministerin Doris Bures dazu veranlasst, „Belege für diese schwerwiegenden Vorwürfe“ zu verlangen. Wie auch immer – ein möglicher Gesetzeskauf lässt sich aus der Genese der viel zitierten Universaldienstverordnung relativ anschaulich ableiten. Zur Erklärung vorweg: Aus dieser ominösen Verordnung ergeben sich bestimmte Gebührenansprüche bzw. Einnahmequellen der Telekom Austria (TA).

Weisungen und Ähnliches

Wie also kam es zu der für die TA einträglichen Verordnung? „Es gab also eine Ministerweisung, den Vorschlag der Telekom umzusetzen.“ Diese Bilanz trug am Donnerstag, dem ersten öffentlichen Sitzungstag des parlamentarischen U-Ausschusses, der Guru für Ausschüsse aller Art, Peter Pilz (Grüne), vor.

Der um die Verteidigung seiner Partei bemühte BZÖ-Vertreter im Ausschuss, Stefan Petzner, schleuderte zornig sein Diktum von „Verschwörungstheorien im Kopf von Peter Pilz“ zurück. Und packte noch ein „Lügner“ drauf. Daraufhin erteilten zwei als Zeugen geladene hohe Beamte des Infrastrukturministeriums den Parlamentariern einen Crashkurs in Sachen „Weisungen“. Es gebe in der Praxis auch so etwas wie eine „übertragene Weisung“, etwa „übertragen“ durch den Kabinettschef. Beamten könnten „Meinungen“ des Kabinetts nicht ignorieren. „Meinungen“? Nun ja – auf das Etikett komme es nicht an: „Es muss nicht unbedingt Weisung obenstehen, wenn der Inhalt danach ist.“

Schlussfolgerung: Die Telekom bekam vom Minister die Verordnung, die sie wollte. Eine Verordnung übrigens, die bis heute gilt. Die hochbrisante Frage der Gegenleistung wird indessen vom früheren Telekom-Manager Gernot Schieszler beantwortet. Wie nun im U-Ausschuss unter Verweis auf justizielle Vernehmungsprotokolle Schieszlers dargebracht wurde, sei ungefähr eine Million Euro Schmiergeld ausgemacht gewesen. Der omnipräsente Lobbyist Peter Hochegger habe vermittelt. Das Geld sei an eine BZÖ-nahe Agentur geflossen. Soviel vorerst zur Frage nach der Gegenleistung.

Sittenbild der Politik

Freilich müssen die Angaben von Schieszler nicht stimmen. Freilich fallen bei hitzigen Sitzungen, die auf öffentlicher Bühne ausgetragen werden, so manche Zusammenhänge unter den Tisch. Freilich gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Dennoch entsteht ein politisches Sittenbild. In dieses passt der Umstand, dass ein Sohn eines Spitzenbeamten im Infrastrukturministerium als Telekom-Lobbyist tätig war.

Doch je schärfer dieses Sittenbild wird, desto mehr scheint die Arbeit der Justiz beeinträchtig. Das Spannungsfeld könnte größer nicht sein: Jenes zwischen den Anklagebehörden – die (gerade in Sachen Telekom) an vielen Fronten ermitteln, etwa wegen des Verdachts der Bestechung und der Geschenkannahme – und dem Parlament. Jede Menge geheime Vernehmungsprotokolle wurden und werden an den U-Ausschuss geliefert. Selbstverständlich macht das Parlament von dem Material Gebrauch. Den Zeugen im U-Ausschuss werden Vorhalte gemacht, die sich aus dem Studium ebensolcher Protokolle zwangsläufig ergeben. Um diese Dynamik maximieren zu können, besteht der Ausschuss auf möglichst vollständiger Anlieferung diverser Akten durch Ministerien, allen voran durch das Justizministerium. Die – völlig logische – parlamentarische Verwertung dieser Akten führt aber die Geheimhaltung des Materials auf Justizebene ad absurdum.

Wie groß dieses Spannungsfeld ist, zeigt auch die Tatsache, dass Verdächtige erst kurz vor ihrem Parlamentsauftritt oder gar erst während ihrer Befragung (so geschehen bei einer Zeugenbefragung am Donnerstag) erfahren, dass sie als Beschuldigte in einem Strafverfahren geführt werden. In solchen Fällen kann natürlich niemand zu Aussagen gezwungen werden, die ihn im Strafverfahren belasten. Gerade Ex-Telekom-Manager Schieszler könnte viel erzählen. Wird er aber nicht. Nicht vor dem Parlament. Schieszler kämpft nach wie vor um den Status eines Kronzeugen. Er arbeitet eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Ob er schlussendlich als Kronzeuge anerkannt wird, ist offen. Vorerst gilt er formal als Beschuldigter.

Ungute Doppelrolle

Seinen Anwalt Stefan Prochaska stört die Doppelrolle (hier Beschuldigter, da mögliche „Auskunftsperson“ im Parlament): „Ein U-Ausschuss sollte erst eingesetzt werden, wenn der Sachverhalt ermittelt ist.“ Dies sei der Fall, wenn der Abschlussbericht der Polizei bzw. der Bericht der Staatsanwaltschaft an das Justizressort (Vorhabensbericht) vorliegt. Davon ist man im Ausschuss bei Großthemen wie „Telekom“, „Buwog“ oder etwa die „Vergabe von Inseraten der Bundesregierung“ weit entfernt.

Dies erhöht wohl die Gefahr, dass es auf der Suche nach „politischer Verantwortung“ am Ende so viele Wahrheiten wie Fraktionen geben könnte, nämlich fünf. BZÖ-Mann Petzner machte bereits den Anfang: „Die Wahrheit ist keine Tochter der Zeit, wie Andreas Kohl einmal sagte, die Wahrheit ist eine Tochter des BZÖ.“ Dies scheint dann doch etwas vermessen.

Fahrplan

Am Dienstag findet die nächste Sitzung des U-Ausschusses statt. Für den Tag ist etwa die Befragung der Sekretärin von Exminister Hubert Gorbach vorgesehen. Diese hat bereits wissen lassen, dass sie sich der Aussage entschlagen werde.

Am Mittwoch tritt Gorbach auf. Ebenso Ex-Telekom-Manager Rudolf Fischer.

Die Themen des U-Ausschusses sind breit gefächert: Außer der Telekom-Affäre (dabei werden auch Aktienmanipulationen und die mutmaßlich „geschobene“ Vergabe des Behördenfunknetzes erörtert) werden etwa die versuchte Lockerung des Glücksspielgesetzes und der Verkauf von Staatsbürgerschaften untersucht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2012)

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