Stichwort: Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik

Österreich vergibt große Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik in insgesamt 15 Varianten.

Die Republik Österreich hält für "Verdienste um die Republik" große Ehrenzeichen in insgesamt 15 Varianten bereit, abgestuft vom "Großstern" bis hin zur "Bronzenen Medaille". Geregelt sind Verleihung und Ausgestaltung in einem entsprechenden Bundesgesetz aus dem Jahr 1952 sowie in einer dazugehörigen Verordnung. Genaue Kriterien, wer eines solchen Kleinods würdig ist, finden sich darin aber ebenso wenig wie Regeln, wann und ob der Bundespräsident die Verleihung ablehnen darf. Letzteres liege im verfassungsrechtlich garantierten Ermessensspielraum des Staatsoberhaupt, hieß es am Dienstag in der Präsidentschaftskanzlei, ersteres folgt protokollarischen Usancen.

Ein Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich kann erhalten, wer "für die Republik Österreich hervorragende gemeinnützige Leistungen vollbracht und ausgezeichnete Dienste geleistet" hat, heißt es in der Verordnung. Der Bundespräsident verleiht die Auszeichnungen per "Entschließung" auf Vorschlag der Bundesregierung - sprich, auf Basis eines Ministerratsbeschlusses. Ob er diesen Beschluss auch ausführt, bleibt aber seinem Ermessen überlassen. Dass er die Verleihung eines Ordnens zurückstellt, sei schon öfter vorgekommen, wird in der Präsidentschaftskanzlei unterstrichen.

Der jeweils amtierende Bundespräsident selbst ist kraft seiner Wahl automatisch berechtigt, den Großstern und damit das höchstrangige Ehrenzeichen zu tragen. Das ist in der Verordnung explizit verankert. Dass Regierungsmitglieder nach drei Jahren und Nationalratsabgeordnete nach zehn Jahren - letzteres die Grundlage, warum der Ministerrat unlängst einen Orden für FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache beschloss - quasi automatisch dekoriert werden, steht so nirgends geschrieben.

"Die Frage, wer was bekommt, ist gerade im Ordenswesen eine langjährige Usance", sagt dazu Manfred Matzka, Chef der Präsidialsektion im Bundeskanzleramt. "Das ist eine protokollarische Frage." Im Grunde gehe es auch um internationale Vergleichbarkeit, habe die Ausformung doch "historische Wurzeln". Wer einen Bandorden trägt, ist diesem System zufolge wohl höchstwahrscheinlich Minister oder General.

Strache hätte übrigens keine Chance, auf "seinen" Orden zu bestehen: Auf die Verleihung eines Ordens besteht kein Rechtsanspruch. Und jegliche Dekoration verbleibt eigentlich im "Eigentum des Bundes", hält die Verordnung fest. Das heißt allerdings vor allem, dass der Dekorierte das den Orden inklusive "Kleinod" - so die Bezeichnung des Schmuckteils - weder verkaufen noch vermieten darf. Stirbt er, können die Erben das Ehrenzeichen weiterhin behalten. Allerdings: "Interessanterweise kriegen wir ziemlich viele Orden zurück", weiß Mazka. "Recycelt" und wiederverliehen werden die aber nicht, versicherte er auf eine entsprechende Frage.

(APA)

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