26.05.2012 12:09 | Meine Presse Merkliste 0

„Geschmacklos, aber wahrscheinlich nicht strafbar“

31.01.2012 | 18:33 |   (Die Presse)

Die Anzeige gegen den FPÖ-Chef dürfte laut Jurist Fuchs nicht zu einer Verurteilung führen. Entscheidend sei immer, ob sich aus dem Gesamtzusammenhang ergebe, dass der Täter die NS-Zeit gutheißen wollte.

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Wien/Aich. Nachdem die Äußerungen von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am WKR-Ball bekannt geworden waren, kündigte die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) eine Anzeige an. Es habe eine „Holocaust-Relativierung“ stattgefunden. Das NS-Verbotsgesetz lässt hier der Justiz einen weiten Spielraum. Laut der Norm ist jede Betätigung im NS-Sinn zu bestrafen. Und unter diese Generalklausel kann auch jemand fallen, der eine positive Meinung über die NS-Zeit äußert. Zusätzlich hält das Gesetz an anderer Stelle noch fest, dass das öffentliche Verharmlosen oder Rechtfertigen der NS-Verbrechen jedenfalls verboten ist.

„Wir sind die neuen Juden“ soll Strache vor Ballgästen erklärt haben. Zudem soll er gemeint haben, die Angriffe auf die Burschenschafter-Buden vor dem Ball seien „wie die Reichskristallnacht gewesen“. Reicht das für eine Verurteilung? „Ich halte die Aussagen für extrem geschmacklos, aber strafrechtlich relevant sind sie wahrscheinlich nicht“, meint im Gespräch mit der „Presse“ Helmut Fuchs, Vorstand des Instituts für Strafrecht an der Uni Wien. Entscheidend sei immer, ob sich aus dem Gesamtzusammenhang ergebe, dass der Täter die NS-Zeit gutheißen wollte. Der Strache-Sager allein reiche aber wohl nicht, um das feststellen zu können, meint der Jurist. Der Strafrahmen für die Äußerungen würde ansonst bis zu zehn Jahre Haft betragen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2012)

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25 Kommentare
 
1 2
17und4
04.02.2012 17:04
2 1

um diesen Sager als positive meinung über die NS-Zeit

zu interpretieren bedarf es schon éines krausen Verstandes. Schließlich hat ja Strache den Zustand als nicht positiv angekreidet, und dazu einen Vergleich mit der Kristallnacht angestellt.
Das ist dann eine Frage des Geschmackes, ob ein solcher Vergleich mit wesentlich unappetitlicheren Taten opportun ist.

Ein Vergleich ist immer eine Relativierung, ein Vergleich kann aus einer inneren Logik schon keine absolute Darstellung sein.

Das Problem ist da ein anderes, wer beansprucht für sich die Hoheit, solche Vergleiche anstellen zu dürfen?

Gast: zuko
04.02.2012 11:48
4 6

Is' doch wurscht.

Es weiss eh jeder, wie es um Straches Gesinnung steht. Leute, die das nicht ueberreissen, sind wohl nicht die hellsten.

Strache und die FP sind nicht tragbar für einen Verfassungsstaat, das steht fest.

Verdummte Waehler und Sympathisanten wird es immer geben, die diesen polemischen Studienversager waehlen.

Xxx


Antworten Gast: Konservativer
05.02.2012 19:50
1 2

Propaganda-Analyse

"Es weiss eh jeder, wie es um Straches Gesinnung steht."

Implizierte Lüge.

"Leute, die das nicht ueberreissen, sind wohl nicht die hellsten."

Verunglimpfung Andersdenkender.

"Strache und die FP sind nicht tragbar für einen Verfassungsstaat, das steht fest."

Präsentation der eigenen Meinung als Faktum.

"Verdummte Waehler und Sympathisanten wird es immer geben, die diesen polemischen Studienversager waehlen."

Verunglimpfung Andersdenkender, Herabwürdigung von Nichtakademikern.

Danke.

Sie haben uns vorgeführt, mit welchen Propaganda-Mitteln die Linken umgehen.

Gast: montana
02.02.2012 20:41
16 2

Was soll der Unfug? Es kann doch keiner im Ernst annehmen, dass Strache die Attacken auf die Ballgäste gutheisst oder positiv findet.

Also wie kommt man auf die absurde Idee, dass er mit seinem Vergleich die Greuel der NS-Zeit gutheisst oder positiv findet.

Es ist nicht neues, dass die anderen Parteien und sowieso die IKG im Kriegsmodus sind wenn es um Strache geht, aber mit der konkret ausgeübten Gewalttätigkeit und Niedertracht stellen sie sich nur selber ins inakzeptable Eck.

Antworten Aliasa
04.02.2012 16:13
2 3

Wer irgendwas von dem ernst nimmt, was der

St. sagt, dem ist echt nicht zu helfen, da haben Sie recht.

Antworten Aliasa
04.02.2012 16:11
2 4

Re: Was soll der Unfug?

Tja, er verhält sich nur wie die kleinen Nachwuchskrätzen im Kindergarten, die andere hinterrücks ständig zwicken und terrorisieren, aber dann, wenn einer einmal zurückhaut, laut heulen und sich als armes Opfer präsentieren.

Gast: Pensador
02.02.2012 19:28
17 0

Dazu muss man kein Jurist sein

Um zu erkennen, dass diese Anzeige, auch wenn sie vom kritikfrei gestellten Herrn Muzicant kommt, nichts als polemischer Unsinn ist, dazu muss man wahrlich kein Jurist sein.
Aber die Depperten werden es auch dann nicht einsehen, wenns ihnen ein Jurist sagt.

TicTacToe
01.02.2012 09:33
21 2

na die spö

muss ja unheimlich angst haben vor den nächsten wahlen !

aber kein wunder wenn man soeine schwachsinnspolitik betreibt wie die roten, das volk belügt, den steuerzahler schädigt wo es nur geht, dann muss man wahrschinlich so agieren !

Antworten Aliasa
02.02.2012 12:50
1 16

Re: Kleine Korrektur, Sie haben sich vertippt

Schreiben Sie nur "FPÖ" und "blauen" und o Wunder - plötzlich stimmen ihre Holzhammerphrasen exakt !

Antworten Antworten Gast: Konservativer
05.02.2012 19:52
1 1

Re: Re: Kleine Korrektur, Sie haben sich vertippt

Den Bewertungen zu Ihrem Kommentar nach zu urteilen, ist NIEMAND Ihrer Meinung. Gott sei Dank!

22 0

ORF geschmacklos, leider nicht strafbar!

WENN sich Strache eines Vergleichs –wie vom Standard-Journalisten samt Zeugin versichert – tatsächlich bedient haben sollte, DANN ist mindestens die Frage nach Geschmacklosigkeit (und mehr) absolut berechtigt und notwendig.

SICHER ist aber schon jetzt die Geschmacklosigkeit (und mehr) festzuhalten, mit der ORF-Mann Wolf Strache gleichsam als Inquisitor vorführen wollte!

8 0

ORF geschmacklos, leider nicht strafbar!

WENN Strache tatsächlich sich eines Vergleiches -wie vom verdeckten Standard-Journalisten samt Augenzeugin behauptet - bedient hat, DANN ist die Feststellung der Geschmacklosigkeit (und mehr) berechtigt.

SICHER ist aber schon jetzt die Geschmacklosigkeit des ORF-Mannes Armin WOLF festzuhalten, mit der dieser gleichsam als Inquisitor in der ZIB-2 Abendausgabe Strache vorführen wollte!

23 0

ORF Mann Wolf als Inquisitor

Die in der ZIP-2 dargestellte Empörung von Armin Wolf assoziiert den Verdacht, HC Strache nach einem Anschlag gegen die Republik und ihrer Wertevorstellungen überführen zu müssen.

Wenn Armin Wolf den bedrängten Strache, mit der Einleitung: "Ich nehme an, dass sie nicht einer der zahlreichen Rücktrittsaufforderungen nachkommen wollen, aber wäre es nicht eine Gelegenheit....sich zu entschuldigen?" ist dies ein Lehrbuchbeispiel der klassischen Vorverurteilung!
Und die umgehend daran geknüpfte ultimative Aufforderung, sich (vor einer Stellungnahme) zu entschuldigen, ist infam!

So sollte Strache die Möglichkeit der Anhörung entzogen werden. Der Angeklagte wird also einfach aufgefordert, sich zwischen dem Strick und der Pistole zu entscheiden, und dies angesichts der erdrückenden Beweislage, unmittelbar und sofort.

Armin Wolf und der ORF leisten damit dem Bruch jeder Rechtsstaatlichkeit Vorschub!!!

Armes Österreich, meint
ein Ex-SPÖ Gemeinderat.

Antworten Aliasa
02.02.2012 13:01
0 15

Re: ORF Mann Wolf als Inquisitor

Äh - was haben Sie nicht verstanden ? Strache beleidigt ein paar Demonstranten, die von ihrem Recht auf Meinungskundgabe Gebrauch machen, aufs Gröbste mit völlig überzogenen Massenmordvergleichen - und fühlt SICH unschuldig verfolgt ? Gehts noch ? Seit wann ist der ORF ein Tribunal ?
Und: lügen Sie nicht so dreist, von wegen "Ex-SPÖ-Gemeinderat".

Antworten Antworten Gast: montana
02.02.2012 20:44
13 0

Re: Re: ORF Mann Wolf als Inquisitor

Es gibt kein Recht auf Beschimpfen, Anspucken und körperliche Gewalt ausüben.

Antworten Antworten Antworten Gast: matador
03.02.2012 14:22
1 5

Re: Re: Re: ORF Mann Wolf als Inquisitor

Recht auf Beschimpfen selbstverständlich. Davon macht ja auch HC in der Ihm eigenen Primitivität gerne Gebrauch.

alles andere kann zur Anzeige gebracht werden.

14 0

Allein nur anzufragen ist eine Frechheit

Allein nur die Anfrage beim Institut für Strafrecht ist eine Frechheit. Als ob hinter der Anzeige mehr als nur eine niederträchtige politische Aktion zu vermuten wäre!

Antworten Gast: Hegelianer
01.02.2012 12:52
1 1

Re: Allein nur anzufragen ist eine Frechheit

Das stimmt leider nicht, das Verbotsgesetz verstattet tatsächlich eine sehr weitreichende Handhabe. Siehe jüngst: Grießer, Verurteilte Sprache. Zur Dialektik des politischen Strafrechts in Europa.

Gast: Anmerkung
01.02.2012 03:09
18 0

Die übliche Politikerart ...

... der Vergangenheitsbewältigung sind Betroffenheitstiraden, die als vorhersehbare Wortspenden abgesondert werden. Da werden die Gedenktagsfestivitäten mit eingeübter Trauermiene abgespult als business as usual.
Im Gegensatz dazu Strache hier erkennen lassen, dass die NS-Vergangenheit für ihn tatsächlich ein Anlass dazu ist, eine mit Gefühlsregung verbundene Abscheu zu empfinden.

Antworten Aliasa
02.02.2012 12:55
0 4

Re: Die übliche Politikerart ...

Und ans Christkind und den Osterhasen glauben Sie auch.

Antworten Gast: Wir sind die neuen Paranoiker
02.02.2012 11:49
0 5

Re: Die übliche Politikerart ...

ha, ha, ha kurz gelacht. Strache bemitleidet immer nur sich selbst, fühlt sich verfolgt wie ein Paranoider und suddert, was das Zeug hält. Ein waschechter Ösi

Gast: gast23
31.01.2012 20:02
24 4

wenn für

so etwas Strafen von bis zu 10 Jahren verhängt werden können, dann ist das ein Wahnsinn. Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?

0 0

Re: wenn für

Sogar bis zu 20 Jahren.

Antworten Gast: Vogel Strauss
01.02.2012 09:22
2 0

Re: wenn für

Verhältnismäßigkeit in der Justiz? Das ist wohl ein Witz. Für Wirtschaftsdelikte fassen Sie mittlerweile mehr aus, als wenn Sie im Öl einen niederführen ...

22 2

Re: verhältnismäßigkeit ist gar nicht gefragt

nur die demonstration von gutmenschlicher gesinnung.

 
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