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Studie: „Wieso ist Grasser nicht eingesperrt?“

02.02.2012 | 18:25 |  PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Die Bevölkerung schätzt zwar das Justizsystem, bekrittelt aber, dass es sich Leute mit Geld „richten können“. Ministerin Karl ruft das „Jahr der Vertrauensrückgewinnung“ aus.

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Wien. Justizministerin Beatrix Karl will das Image der Justiz verbessern, als ersten Schritt gab sie Umfragen über das Image des Rechtswesens in Auftrag. Die Ergebnisse der insgesamt 57.600 Euro teuren Studie zeigen, dass das Image in den letzten Jahren gelitten hat. Knapp ein Viertel der tausend Befragten gab an, dass sich ihre Einstellung zur Justiz verschlechtert hat. Nur für elf Prozent sind die Zustände besser geworden, der Rest konstatierte keine Veränderung. Insgesamt sind aber fast zwei Drittel der Österreicher mit der Justiz zufrieden. So werden die Juristen als „kompetent“ angesehen. Und es wird hervorgehoben, dass es um das heimische Rechtssystem besser bestellt ist als in anderen Ländern.

(c) DiePresse

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Als Schwäche auserkoren wurde von der Bevölkerung aber der vermeintliche Einfluss von Politik, Macht und Geld – so entstehe der Eindruck, dass es sich manche richten könnten. Auffällig oft sprachen die befragten Bürger den Fall des Ex-Finanzministers Karl-Heinz Grasser an. „Wieso ist Grasser noch nicht eingesperrt?“, war eine der häufigsten Beschwerden – der Unschuldsvermutung zum Trotz. Bekrittelt wurde zudem, dass die Justiz langsam und schwerfällig wirke, zu wenig Personal habe und der Strafvollzug zu mild sei („Heute sitzen sie in den Zellen und dürfen fernsehen“). Vor allem Männer kritisierten das geltende Sorgerecht („Fast keine Rechte gegenüber Frauen“). Und es wird geklagt, dass es die Justiz mit Wirtschaftsfällen oder Korruption nicht ausreichend aufnehmen kann.

 

„Kein Hendl auf Cayman Islands“

Letzteres wird als eine der zentralen Ursachen für den Vertrauensverlust gesehen. Karl versprach bei der Pressekonferenz am Donnerstag zu handeln. „Die Justiz kann ganz einfach nicht tatenlos zusehen, wenn das Vertrauen in sie schwindet“, meinte die Ministerin. 2012 müsse das „Jahr der Vertrauensrückgewinnung“ werden, konkrete Maßnahmen sollen in den nächsten Wochen präsentiert werden. Zudem seien bereits einige Projekte auf Schiene: Dem Mangel an Staatsanwälten will man etwa Herr werden, indem der Beruf attraktiver wird. Junge Staatsanwälte sollen wie Richter von Anfang an unkündbar sein und eine bessere wirtschaftliche Ausbildung erhalten. Zudem will das Ministerium die Bevölkerung per Internet genauer über den grundsätzlichen Verlauf eines Strafverfahrens informieren. Den Eindruck, dass es sich reiche Leute richten könnten und der kleine Mann verurteilt werde, erklärte Karl mit der unterschiedlichen Verfahrensdauer. So sei der Fall eines Hendldiebs leichter zu klären als komplexe Wirtschaftsfälle. „Der Hendldieb vergräbt sein Hendl auch nicht auf den Cayman Islands“, betonte die Justizministerin.

Interviewt wurden in der Karmasin-Studie neben der allgemeinen Bevölkerung auch Justizmitarbeiter und Journalisten. Die Wahrnehmungen zur Frage, warum das Rechtssystem an Vertrauen verlor, unterschieden sich durchwegs. So beklagten die Justizmitarbeiter vor allem das mangelnde Wissen der Bevölkerung. Diese beziehe ihre Erfahrungen aus den Medien über große Strafverfahren und nicht vom eigenen Umgang mit Gericht. Bevölkerung und Journalisten führten vor allem die lange Verfahrensdauer ins Treffen. Aber auch die Justizvertreter stimmten darin ein, dass der Eindruck der (politischen) Einflussnahme und das Gefühl, dass es sich manche richten könnten, ein Problem darstelle.

 

Anfüttern dürfte straffrei bleiben

Das Weisungsrecht der Ministerin über die Staatsanwälte wurde laut der Studie eher selten bemängelt. Karl bekräftigte auch, dieses behalten zu wollen. Es diene nicht der politischen Einflussnahme, sondern stelle nur sicher, dass das Recht österreichweit gleich angewandt werde. Keine Anstalten macht die Justizministerin, das „Anfüttern“ von Amtsträgern wieder strafbar zu machen. Man solle sich doch bitte nicht so auf das Anfütterungsverbot konzentrieren, meinte Karl, nachdem Journalisten mehrfach erfolglos nachgefragt hatten, um ihre Meinung zu ergründen. „Anfüttern“ bedeutet, dass man einen Amtsträger durch Geschenke gefügig macht, ohne sofort eine sichtbare Gegenleistung zu erhalten. Das diesbezügliche Gesetz war im Jahr 2009 nach Druck aus der Wirtschaft derart verwässert worden, das es laut Experten totes Recht darstellt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.02.2012)

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111 Kommentare
 
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Gast: Wir hier
07.02.2012 13:31
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Hand aufs Herz

Dieses Thema interessiert niemanden!
Leute mit Geld werden es sich immer richten können.
Aber mal ehrlich, Hand aufs Herz - würden wir das nicht alle gerne tun?

Gast: Ablehner
06.02.2012 10:04
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Wozu Anfüttern?

Also, es gibt keinen einzigen wirklich vernünftigen Grund, wozu wir Beamte "angefüttert" werden sollen dürfen ! was soll das? Stimmungsmache, Pflege des Verhältnisses oder wie man das alles nennt. Kein Beamter braucht irgendwas nehmen von irgendjemendem, das ist eine klare Regel und einfach zu handhaben, alles andere ist Korruption! Das weiss natürlich auf die Frau Minister Karl, aber vorm Mitterlehner geht sie halt auf die Knie, weil das wär ja für die wirtschaft ein Wahnsinn und so...

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Meine Vermutung

Der Zweck der U Haft wird von vielen mißverstanden. Würde man die Frage stellen ob man einen Verdächtigen in UHaft nehmen darf weil er bei seiner Befragung die Aussage verweigert oder lügt würde wohl eine große Anzahl der Befragten dies mit Ja beantworten. Genau das ist freilich nicht der Fall. Ein Verdächtiger darf lügen oder die Aussage verweigern.

Antworten Gast: 1. Parteiloser
04.02.2012 09:55
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Re: Meine Vermutung

Die U- Haft soll bei Flucht und oder Verdunkelungsgefahr angewandt werden. Die Verdunkelungsgefahr ist doch bei allen Beschuldigten zu bejahen, daher wäre diese auch anzuwenden. Die Justiz verwendet diese Möglichkeit nicht!

Auch bei Verweigerung der Arbeit der Justiz zur Aufklärung von mutmasslichen Verbr.echen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Beugehaft vorgesehen. Die Justiz bringt aber auch diese Möglichkeit nicht zur Anwendung.

Es ist definitiv ein Justizversagen!

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Re: Re: Meine Vermutung

Verdunkelungsgefahr bei jedem Beschuldigten ? Das ist nicht das was die StPO mit Verdunkelungsgefahr meint da andernfalls bei jedem Beschuldigten U Haft obligatorisch wäre.

Zum 2. Absatz - wäre mir neu- welche Bestimmung meine. Sie konkret ?

Antworten Antworten Antworten Gast: 1. Parteiloser
05.02.2012 11:55
0 0

Warum ist es die Hölle für Österreich?

Ja, die Verdunkelungsgefahr ist bei allen Korruptionsverdächtigen gegeben und daher wären diese Verdächtigen, wenn die Verdachtslage ausreichend ist (Beurteilung eines Richters) auch in Haft zu nehmen. Warum das beim Hrn. Strasser nicht erfolgt ist, das versteht wohl kein Mensch in Österreich, welcher noch brauchbare ethische Grundlagen hat. Die präpotenten und pragmatisierten Versager setzen diese Möglichkeit kaum ein, wäre ja mit Arbeit verbunden!

Beugehaft darf dann eingesetzt werden, wenn Zeugen die Aufklärung der Vorfälle verweigern, oder eine Zusammenarbeit mit den Gericht blockieren. Das geht sogar soweit, dass im rechtlich kaum relevanten U- Ausschuss ein ordentliches Gericht die Aussagen mit Beugehaft erzwingen kann. Bei dem gewaltigen Filz der Korruption ist ja auch irgendwie jeder Beschuldigte auch Zeuge. Da wäre doch mit Beugehaft eine Menge zu machen, um schneller die Aufklärung zu bekommen.

Sie natürlich aber Recht, dass der Gesetzgeber schon bei der Gesetzgebung versagt hat und damit der Justiz die Arbeit schwer macht. Nur, die Justiz versagt noch mehr als der Gesetzgeber, weil die gleich gar nichts machen.

Das Resultat auf Basis eines jährlichen Korruptionsschaden zwischen 3 und 6 Mrd. Euro. Nicht 1% der Korrupten werden vor Gericht gestellt und nicht 1% der Gelder gefunden.

Das muss für jede Gesellschaft die Hölle sein.

Antworten Antworten Antworten Antworten koberre
06.02.2012 11:41
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zum glück

Vorausschicken möchte ich, dass ich kein Freund der Grasser-Partie bin, aber ihr Rechtsverständnis finde ich schon sehr schwach ausgeprägt. Es stützt sich nämlich vor allem auf das "gesunde Volksempfinden", vor dem zum Glück die StPO schützt.

1. Wäre Strasser wegen Verabredungs- und Verdunkelungsgefahr in U-Haft genommen worden, wäre er dennoch schon längst wieder frei, weil die Haftfrist dafür 2 Monate beträgt, ganz abgesehen von der Komplexität der Strafbarkeit dieses Falles.

2. Sobald jemand als Beschuldigter geführt wird, braucht er weder die Wahrheit noch überhaupt etwas auszusagen - ihre Beugehaft erinnert fatal an die Inquisition. Nicht der Beschuldigte muss seine Unschuld , sondern das Gericht muss seine Schuld beweisen.

3. Wenn Akten so lange verschlampt werden, bis ein Fall verjährt ist, dann ist das natürlich eine Schweinerei. Insgesamt aber zu behaupten, dass die Justiz total versagt ist absolut nicht zutreffend. Dass die Öffentlichkeit nicht über jeden einzelnen Schritt in einem Verfahren informiert werden kann, sollte aus mehreren Gründen einleuchtend sein.

Gott (oder der Gesetzgeber) schütze das Recht vor dem gesunden Volksempfinden!

rrrn
04.02.2012 07:33
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Verbot

Ich verstehe nicht, warum "F"POe/K, B"Z"Oe ... nicht laengst verboten sind.

Antworten raeter
04.02.2012 10:36
1 0

Re: Verbot

weil wir noch in einer Demokratie leben, aber Medien und Linksparteien arbeiten fest daran, daß sich das ändert.

rrrn
04.02.2012 07:30
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Vertrauen gewinnen

1. Verfassungsrichter sollen endlich nach Koennen eingestellt werden und nicht wie bisher von den Parteien (verfassungswidrig).
2. die Justiz soll endlich etwas gegen Mobbing tun (das haben "F"POe + OeVP aus der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie gestrichen).

Gast: edwige
04.02.2012 00:18
1 0

Affären

Mich wundert, dass noch keiner die Causa Kampusch angesprochen hat.

DER Justizskandal!!

Gast: Heiße Kastanien
03.02.2012 17:48
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Bei einer vorhandener Moral mit Rückgrat bei Polizei und Justiz

würden anrüchige Leistungsträger, Politiker, oder Beamte, sicherlich viel härter angefasst werden, als der Normalsterbliche.

Antworten Gast: strelnikov
10.02.2012 19:14
0 0

Re: Bei einer vorhandener Moral mit Rückgrat bei Polizei und Justiz

Hier bin ich der Meinung, dass Sie etwas im Unrecht sind. Wir müssen zwischen Exekutive und Justiz unterscheiden.
Die Exekutive (Polizei) gibt ihr Bestes, leidet aber unter der korr. Justiz. Mir hat einmal ein Polizist gesagt: wenn die Leute wüssten, was wir alles an Berichten abgeben, die gar nicht beachtet werden !!!
Da liegt der Hase im Pfeffer. Also nicht die Exekutive mit der Justiz gleichstellen.
Es muss ja für einen Polizisten "unheimlich" motivierend sein, wenn er einen fasst und in der JVA abgibt und am nächsten Tag begegnet er ihm wieder auf der Strasse, da Dank Justiz auf freiem Fuss angezeigt.
----------Republic of Bananas-----------

Antworten Kegele
03.02.2012 19:00
0 0

Re: Bei einer vorhandener Moral mit Rückgrat bei Polizei und Justiz

Stimme Ihnen vollinhaltlich zu, liebe Kastanie.

Nur, unsere PolitikeInnen welche ein moralisches Vorbild sein sollten,
haben selbst eine so harte Haut, dass sie ohne Rückgrat stehen können.

Es ist daher höchste Zeit, dass wir uns von dieser Regierung verabschieden
und uns hin in Richtung mehr „DIREKTE DEMOKRATIE“ bewegen.

Geben Sie mir Ihre E-Mail-Adresse bekannt und ich sende Ihnen ein paar nette Sachen, welche sicher auf Ihr Interesse stoßen werden.

Gast: Luzifer
03.02.2012 17:07
1 4

Österreich ist immer noch ein Rechtstaat!

Auch wenn auf 'Grund ständiger Hetze in den Medien eine Art Progrom-Stimmung in der Bevölkerung ausgebrochen ist, kann es sich auch eine - möglicherweise - nach Presse-Lorbeeren oder öffentlichem Lob gierenden Justiz nicht leisten, ohne ausreichende Beweise Anklage zu erheben oder gar ohne diese einen Schuldspruch über KHG zu fällen! Nicht nur, daß ein solche unzureichend begründetes Urteil in der nächsten Instanz, die aus lauter Berufsrichter besteht, sofort aufgehoben würde. Über unseren Höchstgerichten "wacht" noch eine weitere euiropäische Instanz: nämlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Ein blindwütiges vom "gesunden Rechtsempfinden" getragenes Urteil würde zum Fiasko ausarten ...

Im Übrigen kann ich die Aufregung nicht nachvollziehen. Die osterr. Justiz hat bereits in der Vergangenheit gezeigt, daß sie ohne Ansehung der Person (sprich Prominenz) Recht sprechen kann: bei div. rechtskräftig strafrechtlich verurteilten Ex-Ministern der Kreisky-Regierung bis hinauf zum BAWAG-Skandal ...

(verwunderlicherweise wurde m.E ein Faktum strafrechtlich nicht aufgearbeiet: wie war das nämlich mit der Spottmiete für eine Villa ind der Wiener Cottage???)

Gast: Gasti
03.02.2012 16:54
4 2

Wieso ist Faymann nicht eingesperrt?

Die Fakten liegen doch auf dem Tisch. Keiner braucht den Inserator.

Gast: bumstissimus
03.02.2012 15:59
0 2

wieso ist der bumsti noch nicht eingesperrt?

das ist doch die eigentliche frage. den karliheinzi erwischens schon noch.

Antworten Gast: die matrix
04.02.2012 00:11
0 0

Re: wieso ist der bumsti noch nicht eingesperrt?

Bitte nennen Sie den zukünftigen Kanzler nicht "Bumsti"! Tzz, tzz

Gast: Himmel hoch und Zwirn
03.02.2012 15:29
4 0

In unserem Land machen sich unsere Politiker Gesetze, die auf sie selber zugeschneidert sind.

In anderen Ländern hätten folgende Personen echte Probleme:
Grasser
Strasser
Meindl
Faymann (Anfütterung von Zeitungen führt in etlichen EU Ländern zu einer Anklage)
Häupl (siehe Faymann)
u.s.w. (Liste lässt sich beliebig verlängern)

0 0

Studie: „Wieso ist Grasser nicht eingesperrt?“

Zur Studie muss schon gesagt werden, dass die Bestimmungen zur Verhängung der U-Haft sehr wohl geprüft werden. Graser ist erreichbar, har einen ordentlichen Wohnsitz und erscheint bei Gericht, wesentliche Voraussetzungen, die Elsner, allerdings auf Anraten seines Anwaltes, grob vernachlässigte, weshalb er in U- Haft genommen wurde und auch sehr lange blieb. Allerdings, das alles ändert nichts an der Tatsache, dass es in der Justiz selbst sehr oft zu rechtswidrigen Handlungen kommt, dass viele Sachverhalte von der Staatsanwaltschaft wie ebenso von den Gerichten, solange manipuliert werden, bis sie in das Konzept des Anklägers passen. Ob es der Frau BM gelingen kann, die in den eigenen Reihen ständig vorgenommen Pflichtverletzung einzudämmen, wage ich zu bezweifeln, denn dann würde sie sich selbst isolieren. Und vieles spricht dafür, dass sie sich gegen eine Gruppe mafioser Juristen aus den eigenen Reihen nicht wird durchsetzen können. Da wird die Idee hinsichtlich Service-Einrichtungen für Bürger kaum Änderung herbeiführen. Das Beschwerdeführer als Querulanten hingestellt werden, wird wohl auch nicht zum Vertrauen beitragen. Der Bevölkerung Aufklärung über eine zum Teil kriminelle Justiz zu erteilen, birgt weit mehr Schwierigkeiten, als sich einfach in Schweigen zu hüllen und sich tot zustellen. Karls Vorgängerin scheiterte jedenfalls daran, Korrekt gewesen zu sein. Und es wird deshalb in den nächsten Legislativen keine große Strafrechtsreform geben.

Re: Studie: „Wieso ist Grasser nicht eingesperrt?“

Das alles hat den Tierschützern auch nichts genützt! So what?

Gast: Erwachet, das Ende ist nah
03.02.2012 15:25
1 0

Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.


Gast: walfischchen
03.02.2012 15:16
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brav, frau minister - halten sie weiterhin die parteilinie, und ihre karriere wird blühen..

"Keine Anstalten macht die Justizministerin, das „Anfüttern“ von Amtsträgern wieder strafbar zu machen. Man solle sich doch bitte nicht so auf das Anfütterungsverbot konzentrieren, meinte Karl, nachdem Journalisten mehrfach erfolglos nachgefragt hatten, um ihre Meinung zu ergründen."

anfüttern ist die nährquelle der korruption.

das lässt diese halbseidene, strassersche gschäftlmachermentalität blühen und
verhindert auch den leisesten anflug von schuldbewusstsein.

man soll sich, im gegenteil,
ganz exakt aufs anfütterungsverbot konzentrieren.

es gibt keinen einzigen grund, es nicht zu tun,
es sei denn, die eigene partei zieht allzu großen vorteil aus all dieser bei uns mittlerweile ganz selbstverständlich gewordenen anfütterei.

1 0

„Wieso ist Grasser nicht eingesperrt?“

Weil sie dann zu wenig Zellen hätten! Da würde am Opernball so mancher ordensgeschmückte Frackträger fehlen, der seinen Kumpan beschützt!

Gast: Ösi
03.02.2012 14:53
0 0

Also die Karl ist verglichen mit der Vorgängerin Bandion-Ortner natürlich viel weniger kompetent

Aber für das Justizressort istsowas eh nicht wichtig, weidl da ja andere Qualitäten zählen, die bei ihr nicht vorhanden sind.

so long
Ösenpower

Gast: Geheimrat
03.02.2012 14:52
2 0

Grillparzer:

"Von allen Worten, die die Sprache nennt // ist am verhaßtesten mir das vom Recht // denn Recht ist nur der ausgeschmückte Name // für alles Unrecht, das die Erde trägt."

 
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