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Üble Nachrede: Geldstrafe für Ex-FP-Königshofer

10.02.2012 | 17:51 |   (DiePresse.com)

Der frühere FP-Abgeordnete Werner Königshofer sagt, dass ihm "eine Falle" gestellt worden sei. Er sprach zudem von "Stasi-Methoden".

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Der frühere Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Königshofer ist am Freitag wegen übler Nachrede am Innsbrucker Landesgericht zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt worden, 2500 Euro davon unbedingt. Zudem muss der 58-Jährige dem Linzer Kriminalbeamten und Datenforensiker Uwe Sailer 6000 Euro Entschädigung zahlen. Königshofer war von Sailer verklagt worden, weil er dem Beamten öffentlich unterstellt haben soll, in seinem Namen eine Datei mit einem gescannten Zeitungsartikel an die Neonazi-Homepage "alpen-donau.info" gemailt zu haben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Königshofers Anwältin erbat Bedenkzeit.

Königshofer aus FPÖ ausgeschlossen

Der Ende Juli 2011 aus der FPÖ ausgeschlossene ehemalige Mandatar muss das Urteil zusätzlich auf seiner Homepage sowie in jener Tageszeitung veröffentlichen lassen, in der er den Vorwurf gegen Sailer erhoben hatte. Königshofer verteidigte sich im Prozess damit, dass er den Kriminalbeamten "nicht übel nachreden", sondern sich lediglich selbst verteidigen habe wollen. "Ich habe das eher als Vermutung geäußert. Dass er selber das E-Mail verschickt hat, kann ich ja nicht beweisen", erklärte der ehemalige Abgeordnete.

"Genau das ist das Problem. Man darf einen solchen Vorwurf nicht öffentlich tätigen, wenn man ihn nicht beweisen kann", begründete Richter Peter Friedrich das Urteil. Und damit erfülle Königshofer den Tatbestand der üblen Nachrede. Er habe den Vorwurf gegen Sailer schließlich gegenüber dem Journalisten in dem Wissen geäußert, dass dieser auch veröffentlicht werde.

"Eine Falle gestellt"

Der Ex-Politiker zeigte sich im Prozess darüber erbost, dass "ein Kriminalbeamter offensichtlich berechtigt ist, einem Nationalratsabgeordneten eine Falle zu stellen" und sprach von "Stasi-Methoden". Er habe das E-Mail bekommen, die Datei geöffnet, sie als "politisch irrelevant" empfunden und sie daraufhin wieder geschlossen. Keinesfalls habe er die elektronische Post an die besagte Website weitergeleitet.

Sailer erklärte, dass nicht er selbst das E-Mail an Königshofer geschickt habe, sondern ein "Informant" aus Tirol. Dieser habe ihn dann auch auf die Veröffentlichung auf der Neonazi-Seite aufmerksam gemacht. Dadurch sei er auf die Fährte Königshofers gekommen und habe schließlich eine Strafanzeige nach dem NS-Verbotsgesetz gegen den Mandatar erstattet.

(APA)

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12 Kommentare
Gast: vincente
11.02.2012 17:01
11 3

Schwach verteidigt

"Der Ex-Politiker zeigte sich im Prozess darüber erbost, dass "ein Kriminalbeamter offensichtlich berechtigt ist, einem Nationalratsabgeordneten eine Falle zu stellen" und sprach von "Stasi-Methoden".

Und gleichzeitig hat sich Königshofer damit verteidigt, dass er Sailer nicht übel nachreden "wollte", weil er ja nur vermuten konnte, dass Sailer die Datei an ihn und an die Naziwebsite geschickt hat.

Damit wollte Königshofer den Beweis des "guten Glaubens" antreten, der bei übler Nachrede aber dann ausgeschlossen ist, wenn die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird.

Intelligente Verteidigung schaut anders aus.

Antworten ambart47
11.02.2012 19:16
4 2

Intelligente Verteidigung schaut anders aus.

Intelligente Verteidigung gelingt wahrscheinlich auch nur einem intelligenten Menschen; da sieht man wieder einmal, wie dumm auch ein Doppelakademiker sein kann ...

Gast: Severin
11.02.2012 16:04
10 3

Eine sehr humane Strafe

Herr Königshofer sollte froh sein, auf so einen besonnenen Richter getroffen zu sein. Völlig unverständlich, warum er das Urteil nicht annimmt und dabei sogar noch sein Gesicht wahren könnte.

Betrollung
11.02.2012 13:14
10 4

Ganz klar ein (wenn auch ehemaliges) Mitglied der Opfer-Partei


Betrollung
11.02.2012 13:11
9 4

Ein klares (wenn auch ehemaliges) Mitglied der Opfer-Partei

"Der Ex-Politiker zeigte sich im Prozess darüber erbost, dass "ein Kriminalbeamter offensichtlich berechtigt ist, einem Nationalratsabgeordneten eine Falle zu stellen" und sprach von "Stasi-Methoden"."

Ganz klar ein Opfer der linkslinken Gutmenschen.
Da hält man sich als einer der Tüchtigen und Anständigen eine gesunde Verbindung zu den Recken und schon wird man von der linken Polizei verfolgt, unglaublich!

Deshalb: F P Ö - Die Opfer der Heimat-Partei

Gast: Dr. Oberspitzer
11.02.2012 12:42
3 9

Es ist unerträglich, dass ein Privater einen verdienten Politiker strafrechtlich verfolgen darf,

und sich ein Gericht dann auch noch diesen gänzlich unberechtigten Anträgen nachgibt.
Als ob Österreich keine wirkliche Kriminalität hätte! wenigstens arbeitet die Staatsanwaltschaft in Tirol korrekt und verfolgt echte Verbrecher gnadenlos, ohne dass sie wie anderswo ihre Resourcen für "Ermittlungen" zu angeblicher Wirtschaftskriminalität gegen verdiente Politiker über politischen Zuruf verschleudert.
Österreich ist noch lange keine Bananenrepublik!

Antworten artigiano
11.02.2012 13:04
2 0

Re: Es ist unerträglich, dass ein Privater einen verdienten Politiker strafrechtlich verfolgen darf,

http://youtu.be/5UHNqsoOVLg?t=18s

eggi53
11.02.2012 11:10
9 9

Behaupten und beweisen!

Warum wurde Hr.Pilz noch nicht verurteilt?

Antworten Betrollung
11.02.2012 13:29
12 2

Re: Behaupten und beweisen!

Weil er durch die Aufdeckung von Korruption und anderen Skandalen in der politischen Landschaft eine wichtige Arbeit für Österreich macht.

Dass das den Aufgedeckten nicht gefällt ist klar.

Antworten Antworten eggi53
11.02.2012 15:22
3 10

Re: Re: Behaupten und beweisen!

Die tatsächlichen Aufdeckungen des Hr.Pilz sind minimal zu den Kosten die dieser Herr verursacht

Gast: biersauer
11.02.2012 10:52
5 8

"Konstrukt" sagt man zu einer solchen Falle!


Gast: Leser
11.02.2012 08:38
8 11

linke Justiz und ihr Aparat - nicht neu...

Sailer erklärte, dass nicht er selbst das E-Mail an Königshofer geschickt habe, sondern ein "Informant" aus Tirol.................

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