Üble Nachrede: Geldstrafe für Ex-FP-Königshofer

ueble Nachrede Geldstrafe fuer
ueble Nachrede Geldstrafe fuer(c) APA (Georg Hochmuth)
  • Drucken

Der frühere FP-Abgeordnete Werner Königshofer sagt, dass ihm "eine Falle" gestellt worden sei. Er sprach zudem von "Stasi-Methoden".

Der frühere Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Königshofer ist am Freitag wegen übler Nachrede am Innsbrucker Landesgericht zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt worden, 2500 Euro davon unbedingt. Zudem muss der 58-Jährige dem Linzer Kriminalbeamten und Datenforensiker Uwe Sailer 6000 Euro Entschädigung zahlen. Königshofer war von Sailer verklagt worden, weil er dem Beamten öffentlich unterstellt haben soll, in seinem Namen eine Datei mit einem gescannten Zeitungsartikel an die Neonazi-Homepage "alpen-donau.info" gemailt zu haben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Königshofers Anwältin erbat Bedenkzeit.

Königshofer aus FPÖ ausgeschlossen

Der Ende Juli 2011 aus der FPÖ ausgeschlossene ehemalige Mandatar muss das Urteil zusätzlich auf seiner Homepage sowie in jener Tageszeitung veröffentlichen lassen, in der er den Vorwurf gegen Sailer erhoben hatte. Königshofer verteidigte sich im Prozess damit, dass er den Kriminalbeamten "nicht übel nachreden", sondern sich lediglich selbst verteidigen habe wollen. "Ich habe das eher als Vermutung geäußert. Dass er selber das E-Mail verschickt hat, kann ich ja nicht beweisen", erklärte der ehemalige Abgeordnete.

"Genau das ist das Problem. Man darf einen solchen Vorwurf nicht öffentlich tätigen, wenn man ihn nicht beweisen kann", begründete Richter Peter Friedrich das Urteil. Und damit erfülle Königshofer den Tatbestand der üblen Nachrede. Er habe den Vorwurf gegen Sailer schließlich gegenüber dem Journalisten in dem Wissen geäußert, dass dieser auch veröffentlicht werde.

"Eine Falle gestellt"

Der Ex-Politiker zeigte sich im Prozess darüber erbost, dass "ein Kriminalbeamter offensichtlich berechtigt ist, einem Nationalratsabgeordneten eine Falle zu stellen" und sprach von "Stasi-Methoden". Er habe das E-Mail bekommen, die Datei geöffnet, sie als "politisch irrelevant" empfunden und sie daraufhin wieder geschlossen. Keinesfalls habe er die elektronische Post an die besagte Website weitergeleitet.

Sailer erklärte, dass nicht er selbst das E-Mail an Königshofer geschickt habe, sondern ein "Informant" aus Tirol. Dieser habe ihn dann auch auf die Veröffentlichung auf der Neonazi-Seite aufmerksam gemacht. Dadurch sei er auf die Fährte Königshofers gekommen und habe schließlich eine Strafanzeige nach dem NS-Verbotsgesetz gegen den Mandatar erstattet.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.