26.05.2012 12:24 | Meine Presse Merkliste 0

Alle Details: Das Pensionspaket im Sparpaket

10.02.2012 | 18:13 |   (DiePresse.com)

Welche Reformen auf (angehende) Pensionisten zukommen - und wie viel Geld sich die Regierung davon erwartet.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Die Regierung hat ein nicht uninteressantes Pensions-und Arbeitsmarktpaket vorgelegt, mit dem der Antritt des Ruhestands etwa durch Reha-Maßnahmen und einen erschwerten Zugang zu Frühpension und Altersteilzeit deutlich, möglichst drei bis vier Jahre, nach hinten geschoben werden soll. Allerdings will man auch kassieren. Selbstständige müssen deutlich höhere Beiträge zahlen. Zudem wandert die Höchstbeitragsgrundlage nach oben. Transparenter werden soll das gesamte System, indem die Parallelrechnung zwischen Alt- und Neurecht zu einem abrupten Ende kommt, womit man sich ab 2014 via Pensionskonto tatsächlich einen Einblick verschaffen wird können, wie viel Pension einen erwartet. Im Folgenden die wichtigsten Maßnahmen im Detail.

PENSIONSKONTO

Die wohl spekatulärste Reform des Pensionspakets ist das Ende der Parallelrechnung. Bisher war es - vereinfacht gesagt - so, dass eine Pension nach (günstigerem) Altrecht und eine nach Neurecht berechnet wurde und je nach Verweildauer im jeweiligen System ein Mischwert errechnet wurde, der dann als Ruhestandsbezug ausgeschüttet wurde. Dieses System wäre noch Jahrzehnte so weitergelaufen.

Das ändert sich nun radikal. Die Ansprüche aus dem Altrecht werden (für Personen ab dem Jahrgang 1955) in eine Erstgutschrift auf das Pensionskonto umgewandelt, womit die Transparenz auf diesem deutlich erhöht und vor allem die Vorausberechnung der künftigen Ansprüche wesentlich erleichtert wird. Als Durchrechnungszeitraum für diese Gutschrift werden die besten 28 Jahre herangezogen, als Steigerungsbetrag 1,78 Prozent jährlich. Damit soll sichergestellt werden, dass bei den Altansprüchen ein Maximalgewinn- oder verlust von 3,5 Prozent (gegenüber den bisherigen Erwartungen) entsteht.

Etwas mühsamer gestaltet sich die ganze Sache bei den Beamten, da hier eine faire Umrechnung der Altansprüche deutlich schwieriger wäre. Bei den öffentlich Bediensteten wird daher die Kontogutschrift erst für Jahrgänge ab 1976 eingeführt.

KORRIDORPENSION

Bei der sogenannten Korridorpension ist der Pensionsantritt zwar weiter mit 62 möglich. Allerdings müssen künftig 40 statt wie bisher 37,5 Jahre an Versicherungszeiten vorgewiesen werden, wobei diese Anspruchsvoraussetzung in Halbjahresschritten bis 2017 erreicht wird. Der jährliche Abschlag wird auf 5,1 Prozent erhöht (bisher 4,2).

PENSIONSANPASSUNG

Derzeit ist gesetzlich vorgesehen, dass die Pensionserhöhung zumindest die Inflationsrate abdecken muss. Dies ändert sich in den kommenden beiden Jahren. Für 2013 wird von diesem Wert ein Prozentpunkt abgezogen, 2014 0,8 Prozentpunkte.

BEITRÄGE

Die Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 4.230 Euro) wird 2013 zusätzlich zur normalen jährlichen Valorisierung um 90 Euro erhöht (Gleiches passiert auch in der Arbeitslosenversicherung).

Der Pensionsbeitrag in der gewerblichen Pensionsversicherung steigt mit Juli um einen Prozentpunkt auf 18,5 Prozent. Bei den Bauern soll ein "ähnliches Ergebnis" durch einen Mix an Maßnahmen (höhere Beiträge, Erhöhung der Berechnungsbasis etc.) erreicht werden.

Beim Nachtschwerarbeitsgesetz sollte eigentlich vom Gesetz schon bisher her ein Deckungsgrad von 75 erzielt werden. Zuletzt lag er allerdings nur bei gut 36 Prozent, weshalb der vom Dienstgeber zu entrichtende Beitrag von zwei auf fünf Prozent angehoben wird.

PENSION

Die Invaliditätspension für Unter-50-Jährige wird quasi abgeschafft. Für jene, die wieder arbeitsfähig werden könnten, gibt es stattdessen ein Reha-Geld in gleicher Höhe. Das kostet angesichts der nötigen Rehabilitationsmaßnahmen kurzfristig sogar mehr, soll aber auf Perspektive erhebliche Einsparungen bringen.

Bei älteren I-Rentnern wird der Tätigkeitsschutz für Ungelernte stufenweise von 57 auf 60 Jahre nach hinten geschoben. Die geltende Regelung sagt, dass die I-Pension angetreten werden kann, wenn eine Tätigkeit in den letzten 15 Jahren mindestens zehn Jahren ausgeübt wurde.

Der so genannte Pensionsvorschuss wird de facto abgeschafft. Dieser wird derzeit bei Antrag auf I-Pension gewährt, bis eine letztgültige Entscheidung über die Zuerkennung gefallen ist. Stattdessen werden nunmehr eine Arbeitslosenleistung oder Krankengeld ausgeschüttet, bis über die I-Pension Klarheit herrscht. Der Vorteil: Künftig können die Antragssteller in AMS-Maßnahmen einbezogen werden.

ARBEITSMARKT

Insgesamt fließen 750 Millionen, um ältere und gesundheitliche eingeschränkte Arbeitnehmer im Erwerbsleben zu halten. Die Lohnsubventionen für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer sollen ausgebaut werden.

ALTERSTEILZEIT

Die Möglichkeit, bei der Altersteilzeit die Hälfte der Periode voll und dann gar nicht mehr zu arbeiten (Blocken) entfällt völlig. Die Arbeit über den gesamten Zeitraum bei teilweisem Lohnausgleich um 40 bis 60 Prozent zu reduzieren, bleibt weiter möglich - und zwar fünf Jahre bis zum gesetzlichen Pensionsalter.

KÜNDIGUNGEN

Bei Dienstgeber-Kündigungen bzw. einvernehmlichen Kündigungen müssen die Arbeitgeber künftig eine Art Strafbetrag in Höhe von 110 Euro bezahlen. Damit soll pönalisiert werden, dass in manchen Branchen (Überlasser etc.) bei Auslastungsschwankungen Dienstnehmer kurzfristig gekündigt und somit in die finanzielle Verantwortung der Arbeitslosenversicherung geschoben werden.

BEITRAGSBEFREIUNG

Der Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für Personen ab 60 endet. Der Beitrag muss künftig bis zur Erreichung einer Alterspension, also zumindest bis 62 bei Hackler- und Korridorpensionisten geleistet werden.

ARBEITSLOSENGELD

Der Nettoersatzrate für das Arbeitslosengeld bei Schulungen wird von 55 auf 60 Prozent erhöht.

EINSPARUNGEN

Den größten Brocken erhofft man sich durch die niedrige Pensionsanpassung, nämlich 2,56 Milliarden. Durch die höheren Beiträge für Selbstständige erwartet man mehr als 550 Millionen. Der erschwerte Zugang zur Korridorpension soll eine halbe Milliarde bringen. Erwähnenswert sind noch die 464 Millionen durch die Änderungen beim Tätigkeitsschutz bei der I-Pension sowie 218 Millionen durch die außertourliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage. Dass künftig der Arbeitslosenversicherungsbeitrag länger eingezahlt werden muss, soll auch immerhin 303 Millionen sparen.

(APA)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo
Als Gast kommentieren

...oder einloggen um als registrierter Benutzer zu kommentieren (Vorteile dieser Variante)


Mit dem Absenden Ihres Kommentares erklären Sie sich mit den Forenregeln einverstanden.

*... Pflichtfelder

Sicherheitscode
(Was bringt das?)*



Schwer lesbar?
Neuen Code generieren

Verbleibende Zeichen

15 Kommentare
dadada
15.02.2012 09:11
0 0

die pensionsfinanzierung

läuft einzig und allein über lohn- oder gehaltsbezogene beiträge von arbeitgeber und arbeitnehmer, wobei jedoch jeden denkenden menschen klar ist, das die bezeichnung arbeitgeberbeitrag ein hohn ist, da ja selbstverständlich auch diesen beitrag der arbeitnehmer mit seiner leistung erwirtschaften muss.

das aber ist nicht das wirkliche problem, sondern, das auf die immens gestiegene produktivität keinerlei rücksicht genommen wird.
ein arbeitnehmer erwirtschaftet heute in fast allen bereichen ein vielfaches als noch vor sagen wir 30 jahren.

wir sollten uns daran erinnern das zur finanzierung der pensionen dringend eine wie immer getaufte "produktivitätsabgabe" herangezogen werden müsste.

leider ist einer der fähigsten sozialisten, dallinger, der das schon damals erkannte, tödlich verunglückt.

diese damals angedaschte abgabe wurde nicht zuletzt auf grund des absoluten widerstandes der övp nie realisiert.

ESWÄRE HÖCHSTE ZEIT EINE PRODUKTIVITÄTSABGABE EINZUFÜHREN!!!!!!

lien
11.02.2012 17:32
3 1

Sanierung für die Arbeiterkammer

Da hat der Herr Muhm aber ganze Arbeit geleistet. Damit die AK auch künftig genug Geld für die Parteiarbeit hat, wird still und heimlich auch die AK-Umlage für die Gutverdiener angehoben und keiner sagt etwas dazu.
Bekommen da die Oppistionsparteien auch einen Anteil? Warum schweigen sie dazu?

Gast: Frager77
11.02.2012 15:24
1 0

Hacklerpension bleibt

Die Hacklerpension für die Schreibtischhackler mit bis zu 72 nachgekauften Ausbildungsmonaten bleibt schon - oder? Alles Andere wäre ja eine Gemeinheit.

2 1

Was für den Fischer das WC ist für den Neugebauer das Schifahren!

Und die Beseitiger vom Sozialstaat begehen eine Grausamkeit nach der anderen. Kerle die noch nie mit ehrlicher Arbeit ihr Geld verdient haben, sondern auf Parteiposten rumgelungert sind. Der Sozial-Rudi unterschreibt schon, wie bei der BAWAG.

1 0

Die Berge haben gekreißt und eine Kröte wurde geboren und die Rentner müssen sie schlucken!


Gast: ukjhgf
11.02.2012 08:28
0 1

Schwachsinn

KÜNDIGUNGEN

Bei Dienstgeber-Kündigungen bzw. einvernehmlichen Kündigungen müssen die Arbeitgeber künftig eine Art Strafbetrag in Höhe von 110 Euro bezahlen. Damit soll pönalisiert werden, dass in manchen Branchen (Überlasser etc.) bei Auslastungsschwankungen Dienstnehmer kurzfristig gekündigt und somit in die finanzielle Verantwortung der Arbeitslosenversicherung geschoben werden.

Diese Maßname ist ein Schwachsinn, wenn es keine einvernehmliche Kündigungen mehr gibt, sondern nur mehr gegen Strafzahlungen, dann kann es passieren, dass man solange gemobt wird, bis man die Nerven verliert und selbst kündigt, unter dem Strich kommt heraus, das man bei der Abrechnung eine Menge verliert, und beim AMS, wenn man es braucht, 1Monat kein Arbeitslosengeld bekommt.

Gast: henk
10.02.2012 22:37
1 1

die wirtschaftspartei övp

eh wieder super hingekriegt der herr neugebauer: keine nachhaltigen beitragserhöhungen bei den beamten, dafür bei den selbstständigen den pensionsbeitrag um 1% erhöht. irgendwoher muss ja die kohle kommen. övp ist halt eine beamtenpartei, auch wenn sie immer vorgibt die wirtschaft zu vertreten.

Gast: gast100
10.02.2012 21:06
2 0

Warum immer Lebensalter für Pensionsberechnung?

Bei jeder Privatversicherung zählen die eingezahlten Beitragsjahre, nur beim ASVG sind die fleißigen Beitragszahler die Dummen.
Denn zukünftig wird jemand 47 Beitragsjahren weniger Pension bekommen, als ein anderer mit 35 Beitragsjahren bei gleichem Bruttogehalt.
Danke liebe Regierung

0 0

Re: Warum immer Lebensalter für Pensionsberechnung?

???? Ein neues Wort für Rentenbetrug! Pensionsberechnung!

Antworten Gast: Rudolf4711
10.02.2012 21:47
2 5

Re: Warum immer Lebensalter für Pensionsberechnung?

Wir, das arbeitende Volk, sind sowieso immer die Dummen ...

Ich hackle jetzt seit meinem 18. Lebensjahr, als "Dank" dafür, das ich zwischendurch nie arbeitslos war und keine Sozialleistungen des Staates in Anspruch genommen habe, falle ich in die Regelung des "Durchrechnungszeitraumes für das neue Pensionskonto".

Das wird einen Mega-Verlust für mich bedeuten.

Dafür gehen/gingen Frauen mit 55 in Pension, Männer mit 56, 57 Jahren - und ich Depp darf dafür jetzt noch länger hackeln und bekomme jetzt noch weniger Leistung!!!

Das der Durchrechnungszeitraum für Staatsbedienstete erst ab Jahrgang 1976 gilt, ist sehr amüsant. Die ganzen alten Beamtenbonzen haben sich's wiedereinmal gerichtet und kassieren weiter die volle fette 80%ige Pension vom fiktiven (!!!) letztmaligen Monatsverdienst, der mitunter weitaus höher als der tatsächliche Verdienst ist.

Und wir Deppen, die brav hackeln, zahlen jetzt wiederum drauf.

Altpfründe werden nach wie vor so gut als geht gesichert - die nächste Generation darf die ganze Last tragen.

DAnke liebe Regierung!!!

0 0

Re: Re: Warum immer Lebensalter für Pensionsberechnung?

Lernen sie die Vorschriften über die Beamtenpension Fanny werden sie erfahren, dass es dort auch die Durchrechnung schon gibt. Sie begann mit der Reform 2006. Also vorher lesen statt hissen.

Antworten Antworten Gast: AdiNaiv
15.02.2012 09:19
1 0

Re: Re: Warum immer Lebensalter für Pensionsberechnung?

Da geht es Ihnen ja gut!
Ein Großteil der echten Hackler arbeitet nicht erst ab dem 18. Lebensjahr sondern ab 14. bzw 15. Lebensjahr!
Was haben Sie gemacht?

Antworten Antworten roger
11.02.2012 11:45
4 0

Re: Re: Warum immer Lebensalter für Pensionsberechnung?

Die "alten Beamtenbonzen" erhalten bestenfalls 80% der Durchrechnung. Das Märchen vom "fiktiven letztmaligen Monatsgehalt" hatte mit der Pensionsreform 1997 sein Ende gefunden.

Antworten Antworten Gast: RAR
11.02.2012 08:37
2 0

Re: Re: Warum immer Lebensalter für Pensionsberechnung?

Sie können früher in Pension gehen - aber mit Abschlägen

Antworten Antworten Antworten buddha3
15.02.2012 13:00
0 0

Re: Re: Re: Warum immer Lebensalter für Pensionsberechnung?

Genau, die heutigen Pensioniste gehen mit 60 ohn Abschläge und diezukünfitgen mit 64 mit Abschlägen, die gerade wieder erhöht wurden. Das ist ja sowas von gerecht!

Mein Parlament