Ab der kommenden Legislaturperiode sollen Regierung, Nationalrat und Bundesrat "um rund zehn Prozent" verkleinert werden. Details dazu werden im Sparpaket nicht genannt. Fest steht aber die Absicht hinter diesem Vorhaben: SPÖ und ÖVP wollen zeigen, dass auch bei der Politik gespart wird. Für die Reduktion der Regierungsmitglieder und der Nationalratsmandate von 183 auf 165 reicht die einfache Mehrheit. Für den Bundesrat braucht die Koalition aber die Unterstützung zumindest einer Oppositionspartei.
Ob dieses Vorhaben tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit noch fraglich. Die Grünen werden keinesfalls zur nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit beitragen, erklärte Verfassungssprecherin Daniela Musiol. Denn die Verkleinerung der Parlamente und der Regierung sei "nur populistisch". Sie bringe keine große Einsparung - und auch der dringend nötige Ausbau der Kontrollrechte werde nicht vorgenommen.
Den Bundesrat einfach zu verkleinern, lehnt Musiol vehement ab. Entweder sollte man ihn abschaffen oder sinnvoll reformieren - etwa indem man ihn mit der Entsendung von Landes-Abgeordneten zu einem "Generallandtag" macht und neue Kompetenzen gibt.
Änderung der Wahlkreiseinteilung?
Generell betrachtet wäre eine Verkleinerung eine eher symbolischer Beitrag zur Konsolidierung: Verzichtet man auf 18 Nationalratsabgeordnete und sechs Bundesräte, fallen pro Jahr rund 2,4 Millionen Euro weniger an Gehältern an. Dazu kommen noch Ausgaben für die Büros, Telefonrechnungen etc. sowie die Vergütung für die parlamentarischen Mitarbeiter der Nationalratsabgeordneten. Die gesamte Einsparung für den Nationalrat wird auf fünf Millionen Euro geschätzt. Wird die Regierung verkleinert, spart man jährlich 228.480 Euro pro Minister und 205.632 Euro pro Staatssekretär bei den Gehältern.
Ob auch die Wahlkreiseinteilung geändert wird, sei "politisch zu beurteilen", meinte Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium. Zwingend nötig ist es nicht. Denn auch weniger Mandate pro Wahlkreis wären verfassungskonform. Derzeit stehen den meisten Wahlkreisen drei bis vier Mandate zu, einzelnen auch sieben bzw. einem (Hausruckviertel) sogar acht.
Ohne Änderung würde die Verkleinerung am stärksten auf Ebene der Wahlkreise durchschlagen. Nicht vorhersagbar ist, wie sehr Bundes-und Landesmandate betroffen wären. Dies hängt von der Wahlarithmetik und damit den Wahlergebnissen ab - weil in den Ländern und im Bund eigentlich nur die "Reste" verteilt werden, die auf der vorigen Ebene übrig bleiben.
(APA/Red.)
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