Wie trifft mich das Sparpaket? Beziehungsweise: Trifft es mich überhaupt? Das ist die Frage, die sich viele stellen, die weder Pensionisten noch Beamte noch Bauern sind und die auch nicht besonders gut verdienen. Die durchschnittlichen Österreicher also, die laut Statistik auf ein Bruttojahreseinkommen von 24.516 Euro kommen (unselbstständig Erwerbstätige, Stand: 2010). Woran werden sie die neue „Sparpaket-Ära“ merken?
Zunächst vermutlich bei der Bausparprämie, denn 5,2 Millionen Österreicher haben einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Für jährlich 1200 Euro können Sparer vom Staat eine Prämie erhalten. Diese hat in Folge des niedrigen Zinsniveaus zuletzt drei Prozent oder bis zu 36 Euro pro Jahr betragen. In Hochzinsphasen hätte die öffentliche Hand gar bis zu 96 Euro pro Jahr an jeden Sparer ausbezahlt. Der Zuschuss des Staates lag nämlich zwischen mindestens drei und maximal acht Prozent der jährlichen Höchsteinzahlung (von 1200 Euro). Künftig wird sich das ändern: Die Bausparprämie wird nur noch zwischen 1,5 und vier Prozent ausmachen. Was bedeutet: Sparer erhalten für ihr einbezahltes Kapital nur noch zwischen 18 und maximal 48 Euro jährlich.
Auch bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge sieht die Sache in naher Zukunft wenig rosig aus. Von Kürzungen betroffen sind etwa 1,5 Millionen Österreicher. Hierzulande besitzt fast jeder Vierte unter 60 Jahren einen solchen Vertrag. Der Staat fördert diese Form der Vorsorge im Jahr 2012 mit bis zu 198 Euro. Zuschüsse gab es für Einzahlungen bis zu einem Betrag von 2329,88 Euro im Jahr. Die Förderleistung des Staates für die Zukunftsvorsorge belief sich auf 8,5 bis 13,5 Prozent, 5,5 Prozentpunkte davon hat der Basiszuschuss betragen. Weil der Rotstift aber auch hier angesetzt wurde, wird der Basiszuschuss statt 5,5 nur noch 2,75 Prozent ausmachen – zumindest bis 2016.
Pikantes Beispiel. Nehmen wir an, dass die Familie einen Zweitwohnsitz hat: Wer eine Immobile nach dem 1.April 2002 erworben hat, nicht als Hauptwohnsitz nutzt und diese gewinnträchtig verkaufen will, wird an den Staat 25 Prozent des Gewinns abführen müssen. Ein Beispiel aus den Unterlagen der Regierung: Wer 2005 ein Ferienhaus um 150.000 Euro erworben hat und es später einmal um 200.000 Euro verkauft, muss 12.500 an Steuern abführen, weil der Gewinn 50.000 Euro beträgt.
Die SPÖ bringt noch ein anderes – und eigentlich ziemlich indiskretes – Beispiel, das aber eher Besserverdienende betrifft: Die Privatstiftung von Kaffeehaus-Chefin Elisabeth G. hat sich nach Angaben der Partei in der Wörthersee-Gegend im Jahr 2004 ein Penthouse um drei Mio. Euro gekauft. Verkauft sie dieses im Jahr 2015 um vier Mio. Euro, müssten 250.000 Euro an den Fiskus bezahlt werden. Bei jenen Immobilienbesitzern, die vor dem 1.April 2002 eine Liegenschaft erworben haben, wird der Gewinn pauschal angenommen. Letztlich könnte die Streichung der Spekulationsfrist aber alle treffen – nämlich auch die Mieter, sagt der Chef des Staatsschuldenausschusses und IHS-Direktor Bernhard Felderer. Denn da die Steuer auf die Verkaufspreise aufgeschlagen werden könnte, werden die Käufer diese Zusatzkosten an künftige Mieter weitergeben.
Solange man im Arbeitsleben steht, kann man auch in Sachen Pensionen nicht aufatmen (Pensionen: Seiten 4/5). Denn ab 2013 wird man noch mehr zur Kasse geben als bisher – die Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung wird angehoben. Das betrifft allerdings vor allem Besserverdiener. Derzeit liegt die Höchstbeitragsgrundlage bei 4230 Euro, künftig wird sie (zusätzlich zur jährlichen Valorisierung) um 90 Euro erhöht. Das gilt auch für die Höchstbeitragsgrundlage in der Arbeitslosenversicherung.
Unternehmer trifft eine Reduktion der Gewinnfreibeträge, und sie müssen 110 Euro Strafe zahlen, wenn sie Mitarbeiter kündigen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.02.2012)
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