Auch Alfred Worm hatte heimlich ein Band mitlaufen

(c) APA (Helmut Fohringer)
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Wer heikle Recherchen betreibt, begibt sich juristisch auf dünnes Eis. Laut Telekommunikationsgesetz ist das Mithören oder Aufzeichnen von Nachrichten sowie deren Weitergabe ohne Einwilligung unzulässig.

Wien. Die Frage, wie weit Journalisten bei der Informationsbeschaffung gehen dürfen, ist nicht erst seit dem Abhörskandal um die britische „News of the World“ ein Thema. „Alfred Worm hat den AKH-Skandal mit der Drohung aufdecken können, er habe ein Gespräch mitgeschnitten“, sagt Kommunikationswissenschaftler Hannes Haas.

Das sei zwar „nicht unbedingt ein lauteres Mittel“ und standesethisch problematisch: „Aber das öffentliche Interesse, so einen Skandal aufzudecken, wiegt mehr.“ Für Informationen zu zahlen sei auch „nicht die feine Rechercheform“, meint er – doch wenn es keine andere Möglichkeit gebe, an Informationen von großem öffentlichem Interesse zu kommen, werde das in der Diskussion geduldet. Amtsträger dürfen allerdings kein Geld für Informationen nehmen, und wer Informationen des Arbeitgebers verkauft, kommt auch in die Bredouille.

Kurt Kuch, der für „News“ tausende E-Mails von Telekom-Managern aufgetrieben hat, beteuert gegenüber der „Presse“, er habe dafür „nicht bezahlt“. Wie er sie bekommen hat, will er unter Berufung auf das Redaktionsgeheimnis nicht sagen. Nur so viel: „Da kommt noch jede Menge.“

Juristisch begibt man sich mit solchen Recherchen auf dünnes Eis. Unerlaubtes Abhören von Telefonaten, wie es bei „News of the World“ der Fall war, sei ein „eindeutig strafrechtlich relevanter Vorgang“, meint Haas. Laut Telekommunikationsgesetz ist das Mithören oder Aufzeichnen von Nachrichten sowie deren Weitergabe ohne Einwilligung der Betroffenen unzulässig – das gilt nach Ansicht eines von der „Presse“ befragten Medienrechtlers auch für E-Mails. Außerdem könnte es zu Konflikten mit dem Datenschutzrecht, dem Persönlichkeitsschutz, dem Briefgeheimnis kommen.

Kuch meint, die Sache sei juristisch „wasserdicht“. Alles sei mit dem Rechtsanwalt vorab besprochen. Ihn „nervt“, „dass man sich nicht fragt, was man ändern muss, um derartige Schweinereien abzustellen, sondern nur: Wie konnte so etwas öffentlich werden?“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.02.2012)

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