Lizenz zum Kassieren und Lügen: Was Politiker dürfen

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Wenn eine Partei ihre „Gönner“ verheimlicht, hat sie nichts zu befürchten. Und auch für Politiker selbst gibt es große Schlupflöcher. Ob den Personen rechtlicher Ärger droht, ist mehr als unsicher.

Wien. Vieles, was momentan ans Tageslicht kommt, mag von Bürgern als Unrecht empfunden werden. Ob den handelnden Personen aber rechtlicher Ärger droht, ist mehr als unsicher. „Die Presse“ hat sich angesehen, was Parteien und Politiker alles dürfen, ohne Probleme befürchten zu müssen.

Geld von Unternehmen: Die Parteien dürfen von jedem Geld nehmen. Die Öffentlichkeit erfährt nie, von wem eine Partei Geld erhalten hat. Bloß dem Rechnungshof muss das ab einer Spendenhöhe von 7260 Euro jährlich gemeldet werden.

Geld von den Kammern: Noch einfacher wird es, wenn man als Partei Geld von Körperschaften öffentlichen Rechts (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer) oder von Interessensvertretungen (Industriellenvereinigung, ÖGB) erhält. Diese muss man namentlich gar nicht erst erwähnen.

Den Rechnungshof belügen:Aber auch hohe Summen privater Gönner kann man dem Rechnungshof verschweigen. Sanktionen hat man höchstens zu befürchten, wenn man gar keine Meldung abgibt. Dann könnte die Parteienförderung eingefroren werden, bis man die Erklärung abgibt. Ist diese falsch und die Prüfer kommen der Partei auf die Schliche, muss schlicht die Erklärung revidiert werden.

Der Wahlkampf-Trick: Meldepflichtig sind zudem nur Beträge, die an eine Partei fließen, nicht aber Summen, die bloß für den „Wahlkampf“ gezahlt werden. Wer also seine Spende verschleiern möchte, finanziert einfach statt der Partei den Wahlkampf seines „Lieblingspolitikers“.

Die Lücke im Ministerrat: Nimmt ein Minister Geld von einer Firma und bringt ein Gesetz im Ministerrat durch, das zwar die Firma betrifft, aber in Ordnung ist, kann der Politiker nicht wegen Bestechung angeklagt werden. Grund ist eine Gesetzeslücke. Zwar sind Amtsträger auch strafbar, wenn sie Geld kassieren und ein „korrektes“ Gesetz vorlegen. Dies aber nur, wenn sie gegen die Dienstordnung verstoßen haben. In der Dienstordnung hat man es aber verabsäumt, Regeln über das Verhalten im Ministerrat aufzustellen.

Die Lücke im Parlament: Auch für Nationalratsabgeordnete gibt es eine Gesetzeslücke. Wer gegen Geld parlamentarische Anfragen stellt, hat nichts zu befürchten.Strafbar sind die Mandatare nur, wenn sie Geld für Tätigkeiten nehmen, zu denen sie als Parlamentarier verpflichtet sind. Eine Anfrage ist aber bloß ein Recht, also sind die Parlamentarier nicht strafbar.

Das „Anfüttern“: Seit 2009 ist auch das Anfüttern von Amtsträgern wieder erlaubt: Dabei stimmt man jemanden durch Geschenke gefügig, ohne dass dafür eine Gegenleistung vereinbart wird. Aber man könnte ja vielleicht irgendwann was brauchen...

Was wird bestraft? Nicht erlaubt ist es, als Minister Geld zu nehmen, und dafür pflichtwidrig zu handeln (also ein Gesetz maßzuschneidern, das sachlich nicht gerechtfertigt ist). Und als Abgeordneter ist es verpönt, sich bei einer Abstimmung die Stimme abkaufen zu lassen. Für Experten ist aber klar, dass die bestehenden Regeln für Parteien und Politiker verschärft werden müssen: Der Status quo sei „eine Ungeheuerlichkeit“, betont der langjährige Rechnungshof-Chef Franz Fiedler. Apropos: Seit Monaten berät die Koalition über Verschärfungen. Man wolle das Thema nun „bis zum Sommer“ angehen, hieß es aus dem Parlament. Genaueres war nicht zu erfahren.

Auf einen Blick

Die Vorschriften für Parteien und Politiker sind schwach ausgeprägt. So kann der Bürger momentan nicht erfahren, wer eine Partei mit welcher Summe sponsert. Dazu kommt, dass es im Korruptionsstrafrecht Lücken gibt, die Parlamentsabgeordnete und Minister unter Umständen ungeschoren davonkommen lassen. Die Koalition hat versprochen, die Gesetze zu verschärfen. Dies ist seit Monaten nicht geschehen, soll aber nun bis zum Sommer erfolgen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.02.2012)

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