Die Koalition will Betroffene nicht höher belasten. Hintergrund für das Abgehen der Regierung von den Plänen ist, dass mit einem Proteststurm zu rechnen war.
Wien/Ett. Im Zuge des Steuer- und Sparpakets der Bundesregierung waren auch höhere Gebühren bei den Sozialgerichten im Gespräch, entsprechende Pläne wurden von der Koalition aber nun auf Eis gelegt. Der „Presse“ wurde am Montag in Regierungskreisen allerdings bestätigt, dass höhere Gebühren und Kosten für Personen, die sich mit Berufungen an die Arbeits- und Sozialgerichte wenden, in Diskussion waren. Die Umsetzung sei jetzt jedoch nicht vorgesehen, wurde von mehreren Quellen versichert.
Hintergrund für das Abgehen der Regierung von den Plänen ist, dass mit einem Proteststurm zu rechnen war. So wäre beispielweise für tausende Pflegegeldbezieher, die um mehr Pflegegeld kämpfen, der Gang zum Sozialgericht kostspieliger geworden.
Noch nicht ausgestanden ist der politische Kampf um eine andere Sozialänderung, mit der die Regierung der Beamtenversicherung bis 2016 in Summe 540 Millionen Euro zur Budgetsanierung wegnimmt (siehe auch Seite2). Dagegen gibt es Widerstand.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.02.2012)