Freikaufen vom Amtsmissbrauch wird möglich

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Staatsanwälte sollen Verdächtigen einen Handel anbieten dürfen, selbst wenn der Fall ungeklärt ist. Dies könnte theoretisch im Fall von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser angewandt werden.

Während der U-Ausschuss das Verhalten von Politikern unter die Lupe nimmt, hat das Justizministerium in den Gesetzen zum Sparpaket eine Überraschung versteckt. Künftig soll man sich beim Staatsanwalt vom Amtsmissbrauch „freikaufen“ können. Und selbst bei schwerer Untreue wird es möglich, sich einen Prozess zu ersparen, indem man eine Diversion annimmt.

Nun wäre die Diversion an sich nichts Neues, diese gibt es für leichtere Delikte bereits. Der Staatsanwalt bietet dabei dem Verdächtigen eine Art Deal an. Meist muss man eine Geldbuße zahlen, und die Sache ist erledigt. Es gibt keinen Prozess, man gilt weiter als „unschuldig“. Neu ist nun aber, dass dieses Verfahren auch bei vielen heikleren Delikten zur Anwendung kommen soll, für die bisher die Schöffengerichte zuständig waren. Darunter fallen wird laut Entwurf etwa der Amtsmissbrauch oder die Untreue. Und es gibt ein weiteres Novum: Der Staatsanwalt darf diesen Deal bereits dann anbieten, „wenn der Sachverhalt noch nicht hinreichend geklärt ist“.

Dabei galt bisher die Regel, dass es eine Diversion nur gibt, wenn die Sachlage klar ist. Die Neuerung sei höchst problematisch, meint Helmut Fuchs, Vorstand des Instituts für Strafrecht an der Uni Wien. „Denn das Strafrecht hat auch eine Aufklärungsfunktion“, sagt Fuchs zur „Presse“. Nun bestehe aber die Gefahr, dass komplexe Wirtschaftsfälle nicht ausreichend aufgeklärt werden, wenn die Sache bereits mit einer Geldbuße erledigt wird. Fuchs sieht ein doppeltes Problem: „Ein Freikauf kann möglich werden. Andererseits wird staatliche Erpressung denkbar.“ Nach dem Motto: Zahl, oder es wird weiter ermittelt.

Bleibt Illegales im Dunkeln?

Die neue Diversion könnte man etwa im (ungeklärten) Fall von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser anwenden, sagt Fuchs. Auch in der Causa Helmut Elsner hätte man einst zur Diversion greifen können, wenn es damals das Gesetz gegeben hätte, meint der Experte.

Die Novelle, die ab 1.September in Kraft treten soll, würde für alle noch nicht abgeschlossenen Fälle gelten. Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen, kritisiert, dass die Begutachtungsfrist nur zehn Tage beträgt. „Überhaupt ist diese Materie im Sparpaket völlig fehl am Platz“, meint der Oppositionspolitiker. Dabei könne man schon darüber diskutieren, ob man die Diversion ausweite. Doch auch Steinhauser gibt zu bedenken: Wenn die Diversion verhängt werden darf, ohne den Sachverhalt zuvor geklärt zu haben, könnten Hintermänner straffrei ausgehen, und manches könnte im Dunkeln bleiben.

Ja, man plane ein „Novum“, bestätigte eine Sprecherin von Ministerin Beatrix Karl. Man wolle so „Verfahren effizienter machen“. Die Staatsanwaltschaft für Wirtschafts- und Korruptionssachen habe sich den Ausbau der Diversion gewünscht. Und bei „schwerer Schuld“ bleibe die Diversion ausgeschlossen. Wann das der Fall sei, überlasse man dem „Fingerspitzengefühl der Staatsanwälte“. Aber wenn nach der Zahlung doch neue Vorwürfe auftauchen, könne ohnedies noch ein Strafprozess eingeleitet werden. Kritiker fürchten aber, dass „neue Vorwürfe“ nicht auftauchen, wenn der Staatsanwalt nicht weiterermittelt. Das „Freikaufen“ von Delikten, für die ein Schöffengericht zuständig wäre, soll zwingend 360 Tagessätze kosten. Diese betragen – abhängig vom Verdienst des Betroffenen – zwischen vier und 5000 Euro pro Tagessatz. Zudem muss man den Profit, den man aus der illegalen Aktion gezogen hat, an den Staat überweisen und Schäden begleichen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.02.2012)

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