Auch Korruption in Privatwirtschaft wird strenger bestraft

Auch Korruption in Privatwirtschaft soll strenger bestraft werden
Auch Korruption in Privatwirtschaft soll strenger bestraft werden(c) BilderBox (Bilderbox / Erwin Wodicka)
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Ministerin Karl stellt neue Normen vor. An den Regeln für das Anfüttern von Politikern wird aber bis zuletzt gefeilt.

[Wien] Noch diese Woche will Justizministerin Beatrix Karl ihren Entwurf für ein neues Korruptionsrecht dem Parlament übermitteln. Und dabei sind auch für die Privatwirtschaft Verschärfungen inkludiert. Wie „Die Presse" erfuhr, geht es konkret um die Paragrafen 168c bis 168e des Strafgesetzbuchs. Betroffen sind Bedienstete oder Beauftragte von Unternehmen, die sich von anderen beschenken lassen und im Gegenzug dafür gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Mitarbeiter Waren für die Firma nicht beim günstigsten Anbieter kauft, weil ihn ein anderer Anbieter bestochen hat. Momentan beträgt die Höchststrafe dafür zwei bzw. drei Jahre Haft (abhängig von der Bestechungssumme). Diese Strafen sollen erhöht werden.

Bei Amtsträgern - das sind etwa Politiker oder Beamte - soll das Anfüttern wieder strafbar werden. Anfüttern bedeutet, dass man jemandem Geschenke zukommen lässt, ohne dass dafür eine Gegenleistung vereinbart wird. Bis zuletzt wird im Ministerium aber an den Details gefeilt. Das Ministerium will nämlich klarstellen, dass man geringfügige Geschenke annehmen darf, ohne Ungemach zu fürchten. Die alte Regelung, die von 2008 bis 2009 gegolten hat, habe nämlich für Unklarheiten gesorgt, heißt es aus dem Kabinett Karls.

Die alte Regelung war nach Druck aus der Wirtschaft abgeschafft worden. Strafrechtsexperten hatten indes darauf verwiesen, dass auch die alte Regelung geringfügige Geschenke nicht verbot. Der Oberste Gerichtshof hatte nämlich in seiner Rechtsprechung zu Korruptionsdelikten festgelegt, dass ohnedies nur Geschenke mit einem Wert von mehr als 100 Euro pönalisiert werden. Im Gesetz selbst stand diese Summe aber nicht.

Auch bei der neuen Regelung zum Anfüttern möchte das Ministerium aber keine bestimmte Summe ins Gesetz schreiben. Man müsse die Gerichte entscheiden lassen, ob im Einzelfall ein Anfüttern vorliegt, erklärte eine Sprecherin Karls. Angedacht ist im Ministerium aber jedenfalls, in den Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz festzuhalten, was sicher erlaubt ist. Also etwa, dass man sich als Politiker problemlos auf einen Kaffee einladen lassen kann. Klargestellt werden soll auch, dass Politiker nie belangt werden dürfen, wenn sie zu Veranstaltungen eingeladen werden, die sie aus repräsentativen Gründen besuchen.

Gesetzeslücken für Politiker fallen


Fix ist auch, dass Gesetzeslücken gestopft werden, von denen Politiker bisher profitieren konnten. So waren Abgeordnete bisher zwar strafbar, wenn sie ihre Stimme verkauften. Wer aber Geld annahm, um dafür parlamentarische Anfragen zu stellen, hatte nichts zu befürchten. Denn das Gesetz verbot nur, Geld für parlamentarische Pflichten anzunehmen, Anfragen sind aber bloß ein Recht. Minister wiederum konnten bisher problemlos Geld für ihre Amtshandlungen fordern und annehmen, solange das dafür erstellte Gesetz nur sachlich in Ordnung war. Strafbar ist ein solches Verhalten nämlich nur, wenn es der Dienstordnung widerspricht, die es hier allerdings nur für Beamte, nicht aber für Minister gibt. Künftig soll die Geschenkannahme unabhängig von der Dienstordnung bestraft werden.

Verbrieft werden soll, dass Mitarbeiter von Unternehmen unter den Amtsträgerbedarf fallen, wenn die Firma zu mehr als 50 Prozent der öffentlichen Hand gehört. Zudem wird Informanten, die anonym Korruption melden wollen („Whistleblower"), entgegengekommen. Sie sollen über eine eigene Internetseite mit den Behörden kommunizieren können. Dort erhalten die Informanten einen Account, über den sie und die Behörden dauerhaft miteinander Kontakt halten können. Dabei werde die Anonymität gewährleistet, verspricht das Ministerium.

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