Korruptionsgesetz: Grüne kritisieren "Geheimdiplomatie"

Justizministerin Karl beim Ministerrat
Justizministerin Karl beim Ministerrat(c) dapd (Hans Punz)
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Justizministerin Karl habe bisher keine Regierungsvorlage eingebracht, sondern nur ein Papier an die Regierungsparteien übermittelt. Die Grünen befürchten eine "zahnlose Novelle" und fordern härtere Gesetze.

Die Grünen stören sich am Vorgehen von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) bei der angekündigten Änderung des Korruptionsstrafrechts. Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser kritisierte am Donnerstag, dass Karl keine offizielle Regierungsvorlage einbringen wolle, sondern nur SPÖ und ÖVP eine "Unterlage" übermittelt habe. Er bezeichnete das Vorgehen als "Geheimdiplomatie". Als Grund vermutet er, dass die Koalition keine große Verschärfung anstrebe und Karl "nicht den Kopf hinhalten will für eine zahnlose Novelle". 

Als der Grüne im Kabinett von Karl um die Unterlage gebeten habe, wurde darauf verwiesen, dass das Papier nur an SPÖ und ÖVP gehe - und diese entscheiden würden, ob auch andere Parteien sie bekommen. Steinhauser forderte Karl daraufhin auf, entweder einen offiziellen Entwurf einzubringen oder öffentlich bekanntzugeben, was sie vorschlägt. Das Justizministerium dürfe keine Servicestelle für die Regierungsparteien sein.

Die SPÖ will aber bisher von der Justizministerin keinen Gesetzesvorschlag zum Korruptionsstrafrecht erhalten haben. Das verkündete SP-Justizsprecher Hannes Jarolim am Donnerstag. Er wolle, dass die Reform noch bis Sommer umgesetzt werde und erwarte den Vorschlag Karls - wie angekündigt - in dieser Woche. Ein offener Dialog über die Gesetzesnovelle sei zwar geplant, prioritär müssten sich aber zunächst die Koalitionsparteien einigen, sagte Jarolim zum Vorwurf der Grünen.

Kritik an den Korruptionsgesetzen

Steinhauser und die Vorsitzende des Korruptions-U-Ausschusses, Gabriela Moser, sehen dringenden Handlungsbedarf bei der Korruptionsgesetzgebung. Gesetzesänderungen seien nötig, um den "Politsumpf" trockenzulegen. Es müsse generell strafbar sein, wenn Beamte oder Politiker einen Vorteil annehmen oder angeboten bekommen - mit einer Geringfügigkeitsgrenze. Die Einladung auf eine Wurstsemmel oder einen Kaffee müsse nicht verboten werden, wohl aber die VIP-Einladung nach Kitzbühel.

Gestrichen werden müsse die Ausnahme inländischer Abgeordneter aus dem Korruptionsstrafrecht. Bei ihnen ist derzeit nur Stimmenkauf strafbar.  Politiker sollten auch bestraft werden, wenn sie für pflichtgemäße Amtsgeschäfte ein Geschenk annehmen. Entschärfungen für Politiker und staatsnahe Unternehmen müssten aus dem Gesetz verbannt werden. Derzeit fallen etwa auch die Telekom, die ÖBB oder die Asfinag nicht unter die Korruptionsregeln.

Zudem müsse das 2009 gefallene "Anfütterungsverbot" wieder ins Gesetz aufgenommen werden. Der Ersatztatbestand, wonach es strafbar ist, für die Anbahnung eines künftigen pflichtwidrigen Amtsgeschäfts Geschenke anzunehmen oder anzubieten, sei "völlig zahnlos". Bisher habe es nicht eine einzige Verurteilung gegeben. Moser hofft bei der Umsetzung auf "massiven Rückenwind" durch die parlamentarische Untersuchung.

Mögliche Änderungen des Korruptionsgesetzes

Details werden zwar noch verhandelt, Teile der Gesetzesnovelle drangen aber schon an die Öffentlichkeit:
- Möglich ist die Erhöhung der Strafen bei Geschenkannahme, wenn als Gegenleistung vertragliche Pflichten verletzt werden.
- Das Anfüttern (Geschenkannahme ohne Gegenleistung) bei Amtsträgern soll wieder strafbar gemacht werden.
- Gesetzeslücken für Politiker könnten geschlossen werden, so soll etwa die Geldannahme für parlamentarische Anfrage verboten werden.
- Die Geschenkannahme bei Beamten soll unabhängig von der Dienstordnung bestraft werden.
- Mitarbeiter von Unternehmen, die zu 50 Prozent der öffentlichen Hand gehören, sollen als Amtsträger behandelt werden.

(APA)

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