Amon: Beschuldigter im eigenen U-Ausschuss

Amon Beschuldigter eigenen UAusschuss
Amon Beschuldigter eigenen UAusschuss(c) Dapd (Ronald Zak)
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Der Fraktionsführer der ÖVP steht unter Geldwäscheverdacht und könnte noch im März an die Justiz ausgeliefert werden. Seine Immunität soll kurz vor der Aufhebung stehen.

Der VP-Fraktionsführer im Korruptions-U-Ausschuss des Parmalents, Werner Amon, gerät zunehmend unter Druck. Die Staatsanwaltschaft will wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Untreue gegen ihn und den SP-Ageordneten Kurt Gartlehner ermitteln. Dazu muss die Immunität der Mandatare aufgehoben werden. Die Anträge dafür sind am Donnerstag im Parlament eingelangt. Über die Aufhebung entschiedet der Immunitätsausschuss des Nationalrats. Sollte er diese bewilligen, könnten die Abgeordneten noch im März an die Justiz ausgeliefert werden.

Gegen Amon soll ermittelt werden, weil in seiner Zeit als Generalsekretär des Arbeitnehmerbundes ÖAAB 10.000 Euro über eine Firma des Telekom-Lobbyisten Peter Hochegger an den Arbeitnehmerbund der ÖVP geflossen sein sollen. Laut ÖVP, als Druckkostenbeitrag für eine Werbebeilage in der ÖAAB-Zeitschrift „Freiheit". Belege dafür gibt es keine. Bei Gartlehner geht es ebenfalls um Geldflüsse ohne ersichtliche Gegenleistung - in der Höhe von 100.000 bzw. 36.000 Euro. In allen Fällen findet sich in der Buchhaltung Hocheggers der Vermerk „Telekom". 

Amon muss "trennen können"

Neben der Aufhebung der Immunität wird auch über den Ausschluss Amons aus dem Ausschuss spekuliert. Dazu meldete sich der Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann am Donnerstag im „Ö1-Mittagsjournal" zu Wort. Er betonte, dass weder die Verfahrensordnung noch die Geschäftsordnung des Nationalrats eine Bestimmung enthalte, die einem Abgeordneten gegen den als Beschuldigter ermittelt wird, verbietet, sein Mandat auszuüben. Über Amons Rückzug könne demnach nur dieser selbst oder die ÖVP entscheiden.

Dass die Verdächtigungen gegen Amon dessen Arbeit im Ausschuss behindern können, glaubt Hoffmann nicht. Immerhin müsse dieser „zwischen seiner Aufgabe als Fraktionsführer und einem möglichen persönlichen Interesse trennen können". Nicht ausschließen will Hoffmann, dass Amon als Zeuge im U-Ausschuss aussagen könnte: „Wenn er zu einem Thema ein Sachwissen hat oder Sachen kennt, die relevant sind, dann kann er wohl auch Beweismittel sein - das ist jetzt meine Einschätzung. Und dann könnte man ihn auch bitten, hier auszusagen."

"Rundumschlag ohne Substanz"

VP-Klubchef Karlheinz Kopf hatte am Mittwoch in den Ermittlungen gegen Amon eine „Retourkutsche" geortet. Denn der Abgeordnete hatte zuletzt Kritik an der Arbeit der Ermittler in der Causa Kampusch geäußert. Die Justizgewerkschaft weist das scharf zurück und fordert im Gegenzug den Rücktritt Kopfs.

Am Donnerstag meldete sich die Richtervereinigung zu Wort. Für sie sind die Angriffe der ÖVP auf die Justiz „nicht nachvollziehbar". Der Vizepräsident Gerhard Reissner spricht sogar von einem „Rundumschlag ohne Substanz". „Die Gerichtsbarkeit soll so gesehen werden, dass sie unabhängig agiert", betonte Reissner. Auf der anderen Seite werde das Ministerium als oberste Weisungsspitze gesehen, was ein Nährboden für derartige Konflikte sei. Dieses Dilemma rechtfertige allerdings nicht die Art, wie die Kritik vorgetragen werde.

Indes drängte das BZÖ auf die Wiedereinführung der Untersuchungsrichter. Dies sei „die einzige Konsequenz aus der Schwäche der Staatsanwaltschaften", meinte Justizsprecher Gerald Grosz in einer Aussendung. Dies lehnt die Richtervereinigung allerdings ab. Eine gänzliche Rückkehr zum alten System sei kein „Allheilmittel".

(APA/Red.)

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