Staatsanwälte-Chef vs. Amon: "Hinreichender Anfangsverdacht"

StaatsanwaelteChef Amon Hinreichender Anfangsverdacht
StaatsanwaelteChef Amon Hinreichender Anfangsverdacht(c) Dapd (Ronald Zak)
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Der ÖVP-Fraktionsführer im Korruptions-U-Ausschuss, Werner Amon, dürfte Ende März an die Justiz ausgeliefert werden. Die Staatsanwaltschaft beendete indes auch die Ermittlung gegen Bundeskanzler Werner Faymann.

Wien. Einen „Rundumschlag ohne Substanz“ nannte Richtervereinigungs-Vizepräsident Gerhard Reissner am Donnerstag die Angriffe der ÖVP auf die Justiz. Der ÖVP-Fraktionsführer im Korruptions-U-Ausschuss, Werner Amon, hatte (wie berichtet) heftige Kritik an der Staatsanwaltschaft Wien geübt, weil sie die Aufhebung von Amons parlamentarischer Immunität beantragte: wegen des Verdachts der Beteiligung an der Geldwäscherei.

Amon glaubt, dass es gegen ihn keinen ausreichenden „Anfangsverdacht“ gebe, man könne ihn daher nicht als „Beschuldigten“ führen. Dem widerspricht der Präsident der Staatsanwälte, Gerhard Jarosch (selbst von der Staatsanwaltschaft Wien): Es liege „hinreichender Anfangsverdacht“ vor.

Amon muss sich wegen einer noch ungeklärten Rechnung des „Wiener Pressvereins“ verantworten. Dieser gibt das ÖAAB-Magazin „Freiheit“ heraus. Und hatte der „Valora“ des Lobbyisten Peter Hochegger am 30. Jänner 2007 einen „Druckkostenbeitrag“ von 10.000 Euro in Rechnung gestellt. Das in Richtung des ÖVP-Arbeitnehmerbundes ÖAAB fließende Geld kam von der Telekom. Amon war damals ÖAAB-Generalsekretär.

Amon prüft Strafanzeige gegen Ankläger

Das dem (ÖVP-geführten) Innenministerium unterstehende Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) hatte Amons Einvernahme als Beschuldigter angeregt, da bei den bisherigen Ermittlungen keine Gegenleistung für die 10.000 Euro gefunden wurde. Den Vorwurf Amons, dass Unterlagen des BAK (etwa das Einvernahmeprotokoll des ÖAAB-Organisationsreferenten Rudolf Habeler) dem Parlament zugeleitet wurden, was nun die Ermittlungen gefährden könnte, weist die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, zurück. Im Gegenteil: Durch einen Beweisbeschluss des Parlaments sei man an die Übermittlung „gebunden“ gewesen. Man habe die Justizakten zum Telekom-Komplex dem U-Ausschuss liefern müssen. Der Vorhalt Amons gehe ins Leere, da Ermittlungen gegen einen Abgeordneten überhaupt erst beginnen könnten, wenn er an die Justiz ausgeliefert werde.

Amon kündigte eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen „seinen“ Staatsanwalt, den Wiener Ankläger Hannes Wandl, an. Dies bestätigte am Donnerstag Sprecher Martin Humer aus dem ÖVP-Klub: „Es gab heute ein Treffen mit Juristen. Wir schauen uns das intensiv an.“ Dazu Vrabl-Sanda: „Diese Drohung sehe ich sehr gelassen.“

Vom Nationalrat könnten Amon und der SPÖ-Abgeordnete Kurt Gartlehner (auch gegen ihn wird in der Telekom-Affäre ermittelt) am 28. bzw. 29. März ausgeliefert werden, wenn die nächsten Plenarsitzungen stattfinden. Dem Immunitätsausschuss wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft bereits zugewiesen. Er entscheidet, ob dem Gesuch stattgegeben wird. In der Regel wird der Mandatar ausgeliefert, wenn die Verdachtsmomente nichts mit seiner Tätigkeit im Parlament zu tun haben. In beiden Fällen trifft das zu.

In der Zwischenzeit schloss die Staatsanwaltschaft Wien auch die Ermittlungen gegen Kanzler Werner Faymann und Staatssekretär Josef Ostermayer (beide SPÖ) wegen Amtsmissbrauch und Untreue ab. Ein Entscheidungsvorschlag wurde am Donnerstag der Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt. Ob eine Anklage empfohlen werde, könne und dürfe sie nicht sagen, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Michaela Schnell, der „Presse“. Das letzte Wort wird ohnehin im Justizministerium gesprochen.

Faymann soll als Infrastrukturminister (2007 bis 2008) ÖBB und Asfinag angehalten haben, in Medien zu inserieren – zu seinen Gunsten. Die Ermittlungen wurden von einer Staatsanwältin geleitet. Deren Namen wolle sie nicht nennen, sagte Schnell. Feststeht, dass nicht ein und derselbe Ankläger im Fall Faymann und im Fall Amon tätig ist.

Auf einen Blick

Die Justiz wehrt sich gegen die Angriffe der ÖVP im Fall Amon. Die Richtervereinigung sprach am Donnerstag von einem „Rundumschlag ohne Substanz“. Die Ermittlungen gegen Kanzler Faymann in der Inseratenaffäre sind abgeschlossen. Ob Anklage erhoben wird, entscheidet das Ministerium.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.03.2012)

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