Amon blitzt mit Befangenheitsantrag ab

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Die Staatsanwaltschaft Wien darf weiter gegen ÖVP-Mandatar Werner Amon ermitteln. Der Fraktionsführer der ÖVP im Korruptions-U-Ausschuss ist mit seinem Befangenheitsantrag bei der Generalprokuratur abgeblitzt.

Wien/Ib. Der Fraktionsführer der ÖVP im Korruptions-Untersuchungsausschuss, Werner Amon, ist mit seinem Befangenheitsantrag bei der Generalprokuratur abgeblitzt. Das Verfahren gegen ihn in der Telekom-Affäre darf somit weiterhin von der Staatsanwaltschaft Wien geführt werden. Das gab die Generalprokuratur am Donnerstag bekannt.

Amons Verdacht, die Wiener Anklagebehörde wäre in seinem Fall befangen, weil er ihre Ermittlungen in der Causa Natascha Kampusch kritisiert (und die Einzeltätertheorie bezweifelt) hatte, stellt laut Generalprokuratur „keinen Anlass“ dar, die Strafsache an eine andere Staatsanwaltschaft zu delegieren. Dazu brauche es schon „wichtige Gründe“.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen Amon wegen des Verdachts der Geldwäsche. Dabei geht es um 10.000 Euro, die der Telekom-Lobbyist Peter Hochegger im Jahr 2007 der ÖAAB-Zeitschrift „Freiheit“ zukommen ließ. Bis heute konnte dafür keine Gegenleistung nachgewiesen werden. Zum Zeitpunkt der Zuwendung war Amon Generalsekretär des ÖVP-Arbeitnehmerbundes. Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte die Aufhebung von Amons Immunität – Ende März kam der Nationalrat diesem Wunsch nach.

Amon: „Chance vertan“

Amon erklärte am Donnerstag, er nehme die Entscheidung der Generalprokuratur zwar zur Kenntnis. Aber die Chance, das schwindende Vertrauen in die Justiz zu stärken, sei damit vertan. „Meine persönliche Kritik und Skepsis an der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Wien bleibt aber aufrecht“, so der ÖVP-Mandatar in einer Aussendung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.04.2012)

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