Anfüttern: Parlament wünscht sich eine andere Formulierung

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Justizministerin Beatrix Karl zeigt sich gesprächsbereit, den wegen seiner Wortwahl kritisierten Paragrafen noch zu verändern. Sie werde sich auf das Wort „anbahnen“ nicht versteifen.

Wien/Aich. Am Freitag stellte Justizministerin Beatrix Karl ihr Korruptionspaket offiziell vor. Wie die „Presse“ bereits Anfang März berichtete, wird Karls Entwurf großteils von Experten gelobt. Jedoch wurde der Anfütterungsparagraf (er betrifft Fälle, in denen Geschenke an Beamte und Politiker gegeben werden, ohne dass eine Gegenleistung vereinbart wurde) als zu milde empfunden. Auch die Parlamentarier würden noch „Diskussionsbedarf beim Anfüttern“ sehen, erklärte Karl nun.

Es soll daher auf parlamentarischer Ebene ein Expertenhearing geben, auch Karl zeigt sich gesprächsbereit für Änderungen.Gleichzeitig schloss sie aus, zur strengen Regelung aus dem Jahr 2008 zurückzukehren. Diese sei zu wenig konkret gewesen, meinte Karl. Damals konnten Geschenke, die „in Hinblick auf die Amtsführung“ eines Amtsträgers gegeben werden, eine Strafbarkeit auslösen. Die Regelung wurde ein Jahr später nach Kritik, etwa von den Salzburger Festspielen, aufgehoben. Karls Anfütterungsparagraf sieht nun vor, dass Geschenke nur dann strafbar sind, wenn sie gegeben werden, um ein Amtsgeschäft „anzubahnen“. Eine Formulierung, die Experten wie Ex-Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler für problematisch halten. Wenn etwa ein Bauunternehmer in eine neue Gemeinde ziehe und dem Bürgermeister gleich mal teure Geschenke mache, dann sei niemand strafbar, meint Fiedler. Schließlich werde noch nichts angebahnt. Karl erklärte dazu, man müsste auch hier im Einzelfall prüfen, ob nicht doch eine Strafbarkeit vorliege. Sie werde sich aber auf das Wort „anbahnen“ nicht versteifen: Wer ein „sinnvolleres Wort“ finde, solle ihr das sagen.

Kein „Anfüttern“ soll bei geringfügigen Geschenken vorliegen. Darunter versteht das Ministerium laut den erläuternden Bemerkungen Präsente bis 100 Euro. Ins Gesetz an sich – nur an dieses sind Richter gebunden – wird aber keine Wertgrenze geschrieben.

Deutliche Verschärfungen bringt das Korruptionspaket in anderen Paragrafen. So werden nun Minister, Landeshauptleute und Bürgermeister härter rangenommen: Sie müssen künftig auch dann eine Verurteilung befürchten, wenn sie Geschenke für eine Amtshandlung annehmen, die aber ohnedies sachlich gerechtfertigt wäre. Bisher mussten diese Politiker nur dann vor den Richter, wenn sie sich für pflichtwidriges Handeln beschenken ließen. Zudem werden alle Korruptionsbestimmungen auf Unternehmen ausgeweitet, an denen die öffentliche Hand zumindest zur Hälfte beteiligt ist. Österreichische Mandatare sollen künftig auch dann hierzulande angeklagt werden, wenn sie sich im Ausland haben bestechen lassen. Und es wird verboten, für parlamentarische Anfragen Geld zu nehmen. Karl rechnet damit, dass die neuen Gesetze bis zum Sommer beschlossen werden.

„Presse“-Diskussion zur Korruption

Karls Novelle wird auch übermorgen, Montag, beim „Rechtspanorama an der WU“ (18 Uhr, Festsaal der WU, Augasse 2–6) ein zentrales Thema sein. Zur Frage „Korruption – mit Recht in den Griff zu kriegen?“ diskutieren: Franz Fiedler (Transparency International), Christian Pilnacek (Sektionschef im Justizministerium) sowie die Jus-Professoren Susanne Reindl-Krauskopf (Uni Wien) und Martin Winner (WU). Eintritt frei.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.04.2012)

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