Rechnungshof sah Seltsames beim Verkauf der Buwog

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Kritik an niedrigem Kaufpreis, Verzicht auf Rechte und illegale Informationen an das Land Kärnten.

Wien/Maf. Der Rechnungshof hat den Buwog-Verkauf zwar zweimal geprüft, die Auswahl der Investmentbank Lehman Brothers war dabei aber beide Male kein Thema, sagte Rechnungshof-Prüfer Stefan Hoynigg vor dem Untersuchungsausschuss. Das sei vom Prüfauftrag nicht erfasst gewesen. Wohl aber die Frage, ob der Verkauf für den Bund das bestmöglichste Ergebnis brachte.

Und da sparte Hoynigg vor dem U-Ausschuss – wie auch schon in seinen Berichten – nicht mit Kritik: Die Buwog sei nicht attraktiv genug präsentiert worden. Der Prüfer verwies auch auf die Immofinanz-Bilanz, in der die Wohnungen wesentlich besser bewertet sind als beim Kauf.

Unverständlich ist für Hoynigg auch, dass das Finanzministerium nach Abschluss des Verkaufs auf die Einweisungsrechte für 5500Wohnungen einfach verzichtete. Laut Rechnungshof wäre allein dies 200 Millionen Euro wert gewesen – und das bei einer konservativen Schätzung.

Und noch ein unverständliches Faktum brachte Hoynigg aufs Tapet: Die Kärntner Landesregierung, die für einen Teil des Verkaufspaketes ein Vorkaufsrecht hatte, kannte das Ergebnis des Verfahrens zu einem Zeitpunkt, als dieses noch nicht öffentlich bekannt war. Wer den Kärntner Landeshauptmann informierte, geht aus den Akten nicht hervor.

Diese Information war aber entscheidend für das Bieterverfahren: Hätte Kärnten sein Vorkaufsrecht ausgeübt, wäre nicht die Immofinanz, sondern die CA-Immo für den Rest zum Zug gekommen. So verhandelte Kärnten mit der Immofinanz und verhalf dieser zum Zuschlag.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.04.2012)

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