Urteil gegen FPK-Chef Scheuch aufgehoben

Uwe Scheuch
Uwe Scheuch(c) APA/GERT EGGENBERGER (Gert Eggenberger)
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Das Oberlandesgericht Graz hat den Fall zur neuerlichen Verhandlung an die erste Instanz zurückverwiesen. Der Richter habe Scheuch in seinen Verteidigungsrechten beschränkt.

Knalleffekt in der "Part-of-the-game-Affäre": Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat das Urteil gegen den Kärntner FPK-Chef Uwe Scheuch aufgehoben. Der Fall muss von der ersten Instanz neu verhandelt werden.

Das OLG begründete die Entscheidung in einer Aussendung mit einem Verfahrensfehler. Richter Christian Liebhauser-Karl habe gegen das sogenannte "Überraschungsverbot" verstoßen: Er habe den Tatvorwurf der Anklage erweitert, ohne das dem Beschuldigten ausdrücklich zur Kenntnis zu bringen. Die Anklage habe sich nämlich nur darauf bezogen, dass Scheuch eine Parteispende im Gegenzug für die Befürwortung eines Staatsbürgerschaftsantrages gefordert habe. Laut erstinstanzlichem Urteil habe er die Spende aber (auch) für die Vergabe von öffentlichen Fördermitteln verlangt. Scheuch sei somit in seinen Verteidigungsrechten beschränkt worden.

--> Zur Stellungnahme des OLG (pdf)

Scheuch war im August 2011 in erster Instanz wegen des Verbrechens der Geschenkannahme durch Amtsträger zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden. Er soll in einem Gespräch Bereitschaft signalisiert haben, einem potenziellen russischen Investor im Gegenzug die österreichische Staatsbürgerschaft zu verschaffen und zugleich eine Parteispende verlangt haben. Scheuch legte Berufung gegen das Urteil ein, er bestreitet alle Vorwürfe.

"In österreichischer Rechtsprechung einzigartig"

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist mit 13. April datiert, rechtskräftig wurde sie am Donnerstag. Am Landesgericht Klagenfurt zeigte man sich überrascht über die Begründung des Richtersenats. "Es handelt sich um eine reine Formalentscheidung, die in der österreichischen Rechtsprechung einzigartig ist", sagte Gerichtssprecher Martin Reiter. Das OLG kritisiere eine unzureichende Rechtsbelehrung, die in der Strafprozessordnung gar nicht zwingend vorgesehen sei.

Das weitere Procedere: Am Landesgericht muss jetzt ein anderer Richter gefunden werden. Danach ist ein Prozesstermin festzulegen, die Causa wird dann von Grund auf neu verhandelt. Das heißt, dass auch sämtliche Zeugen noch einmal geladen und einvernommen werden.

(Ag./Red.)

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