Faymann will Parteispenden unter 7000 Euro offenlegen

Bundeskanzler Werner Faymann
Bundeskanzler Werner Faymann(c) REUTERS (LISI NIESNER)
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Der Bundeskanzler ist auch für eine Obergrenze bei Wahlkampfkosten. Die ÖVP fordert, dass anonyme Parteispenden ab 1000 Euro verboten werden sollen.

Bundeskanzler Werner Faymann ist die diskutierte Grenze von 7000 Euro für die künftige Offenlegung von Parteispenden zu hoch. "Der Betrag, wo eine Spende veröffentlicht werden muss, wird sicher deutlich niedriger werden", kündigt der SPÖ-Vorsitzende im "Kurier" bezüglich des geplanten Beschlusses bei der Regierungsklausur am kommenden Freitag an. Er nennt zwar keinen konkrete Betrag, meint aber: "Es wird irgendwo zwischen 1000 und 7000 Euro liegen."

Faymann verspricht, dass dies auch für alle Unternehmen gelten wird, die etwa der Wiener SPÖ gehören. "Ja, wir werden das in jedem Detail festlegen, es gilt auch für Personalsubventionen und Sachspenden an Parteien." Der Bundeskanzler gesteht zu, dass es damit auch weniger Spenden geben wird, "aber die Wahlkämpfe haben sich auch verändert, die Wahlkämpfe werden billiger werden und auch mehr über die neuen sozialen Medien laufen." Gleichzeitig spricht sich der Bundeskanzler auch für eine Obergrenze bei den Wahlkampfkosten aus.

ÖVP hält an 7000-Euro-Grenze fest

ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch hält hingegen an der 7000-Euro-Grenze fest. Gleichzeitig fordert er aber: "Anonyme Spenden ab 1000 Euro sollen verboten werden. Wenn nicht klar ist, von wem die Spende kommt, darf sie nicht mehr als 1000 Euro betragen." Anonyme Spenden, die höher sind, sollen dem Rechnungshof übergeben werden. Parteispenden aus dem Ausland sollen laut Rauch nur noch bis 3500 Euro angenommen werden dürfen.

Bezüglich der von der vor allem von der ÖVP geforderten Personalisierung des Wahlrechts stellt Faymann klar: "Ich bin schon für ein Persönlichkeitswahlrecht, aber nur für einen Teil der Abgeordneten." Als Beispiel nennt Faymann Deutschland, wo "die Hälfte der Abgeordneten direkt gewählt" wird. Es gebe aber auch andere Beispiele.

(APA)

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