Der Stabilitätspakt im Detail

Stabilitätspakt
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Die Landeshauptleute haben am Donnerstag zugestimmt. Das "Ja" der Gemeinden steht noch aus. Hier sind die Abmachungen des Pakts.

Der am Donnerstag von den Landeshauptleuten in Stainz abgesegnete neue Stabilitätspakt hat ein gesamtstaatliches Nulldefizit bis 2016 zum Ziel. Für die Zeit danach sieht der Pakt vor, dass das sogenannte strukturelle Defizit gesamtstaatlich 0,45 Prozent des BIP nicht übersteigt. Bei Ländern und Gemeinden darf dieser Wert ab 2017 maximal 0,1 Prozent des BIP betragen, beim Bund 0,35 Prozent. Für Defizitsünder sieht der Stabilitätspakt Sanktionen vor. Grundsätzlich läuft der Pakt unbefristet - gibt es aber in wesentlichen budgetrelevanten Bereichen keinen Konsens zwischen den Gebietskörperschaften, endet die Vereinbarung automatisch. Im Folgenden die einzelnen Punkte im Detail.

DEFIZITPFAD und SPARPAKET: Im Stabilitätspakt legen sich Bund, Länder und Gemeinden verbindlich auf ihre Sparziele fest. 2016 soll das gesamtstaatliche Defizit nahe bei Null liegen. Der Defizitpfad für die Länder und Gemeinden sieht folgendes vor: Heuer ist ein Defizit von 0,54 Prozent des BIP erlaubt, 2013 dann von 0,44 Prozent. Im Jahr 2014 soll das Defizit auf 0,29 Prozent und 2015 auf 0,14 Prozent schrumpfen. Für 2016 ist vorgesehen, dass die beiden Gebietskörperschaften dann in Summe ausgeglichen bilanzieren, veranschlagt ist ein Überschuss von 0,01 Prozent.

Auch für den Bund gibt es eine Vorgabe zur Reduktion des Defizits: Heuer sind noch 2,47 Prozent erlaubt, kommendes Jahr soll das Minus auf 1,75 Prozent sinken, 2014 dann auf 1,29 und 2015 auf 0,58 Prozent. Im Jahr 2016 soll das Bundes-Defizit dann nur mehr 0,19 Prozent betragen. Da auch die Sozialversicherung zum gesamtstaatlichen Defizit beiträgt, und diese in den Jahren 2015 und 2016 Überschüsse (+0,11 bzw. +0,15 Prozent) erzielen soll, wird das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2016 fast Null betragen.

Die Zahlen wurden schon im Februar vereinbart, Rechtskraft erlangt der Plan erst mit der Unterzeichnung des Paktes, die offiziell für den 9. Mai beim Bund-Länder-Gipfel in Wien vorgesehen ist.

SCHULDENBREMSE: Nach dem Erreichen der Sparziele im Jahr 2016 soll die auf EU-Ebene vereinbarte "Schuldenbremse" greifen. Zwar kommt diese nicht wie von der Regierung gewünscht in die Verfassung, da die Opposition hier Nein sagt, sie wird aber Bestandteil des Stabilitätspakts. Vorgesehen ist, dass das um Konjunktureffekte bereinigte "strukturelle Defizit" von Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt 0,45 Prozent des BIP nicht übersteigen darf. Dem Bund wird ein Defizit von 0,35 Prozent zugestanden, Ländern und Gemeinden gemeinsam 0,1 Prozent. Werden die Werte überschritten, Überschreitungen werden auf "Kontrollkonten" verbucht und müssen in weiterer Folge wieder abgebaut werden.

AUSGABENBREMSE und SCHULDENABBAU: Neben der Schuldenbremse ist auch eine "Ausgabenbremse" für Bund, Länder und Gemeinden vorgesehen. Die Staatsausgaben dürfen demnach nicht schneller wachsen als das mittelfristige Wirtschaftswachstum. Außerdem wird nicht nur die Neuverschuldung begrenzt, sondern auch festgeschrieben, dass die gesamten Staatsschulden (zuletzt 72,2 Prozent des BIP) unter die Maastricht-Vorgaben von 60 Prozent gedrückt werden müssen.

GELTUNGSDAUER und EINSCHRÄNKUNG: Der neue Stabilitätspakt wird auf Dauer abgeschlossen. Der Grund dafür liegt darin, dass ja auch die auf EU-Ebene vereinbarte Schuldenbremse unbefristet gelten soll. Allerdings führen bestimmte Faktoren zu einem automatischen Ende der Vereinbarung: Einigen sich Bund, Länder und Gemeinden nicht auf einen neuen Finanzausgleich, so tritt der Stabilitätspakt außer Kraft. Dies gilt auch bei nicht einvernehmlichen Änderungen der Gesundheits- und Pflegefinanzierung. Damit wurde der Forderung der Länder nach einer Einnahmen-Garantie genüge getan. Zweifel gab es hier zuletzt etwa von Kärnten vor allem in Hinblick auf die Finanztransaktionssteuer und des Steuerabkommens mit der Schweiz. Fließen diese Mittel nicht, sollen Ersatzeinnahmen fließen.

SANKTIONSMECHANISMUS: Geeinigt hat man sich auch auf Sanktionen, hier dient das EU-Modell als Vorbild. Eine Automatik gibt es nicht, Defizit-Sünder sollen zunächst gewarnt werden, wenn ihnen Sanktionen drohen. Grundlage für die Warnungen sind die (bereits jetzt) an die Statistik Austria gemeldeten Zahlen der Gebietskörperschaften. Der Rechnungshof erstellt dann in den jeweiligen Fällen einen Bericht. Ein Gremium - besetzt mit je zwei Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden - entscheidet im Anschluss über allfällige Strafzahlungen. Die Entscheidung in diesem Gremium muss einstimmig erfolgen, die betroffene Körperschaft hat kein Stimmrecht. Als Strafen sind Zahlungen in Höhe von 15 Prozent der größten Verfehlung vorgesehen, dies betrifft Abweichungen von der Ausgabenbremse, dem Schuldenstand oder dem strukturellen Defizit. Möglich sind Sanktionssetzungen bereits heuer.

(APA)

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