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VfGH: EU-Grundrechtecharta hat Verfassungsrang

04.05.2012 | 12:32 |   (DiePresse.com)

Die Charta steht auf einer Ebene mit der österreichischen Verfassung, stellt das Gericht fest. Künftig dient sie als Maßstab für neue Gesetze.

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine richtungsweisende Grundsatzentscheidung getroffen: In Verfahren, in denen Unionsrecht eine Rolle spielt, ist die Grundrechtecharta der EU wie die Verfassung zu sehen. Der VfGH kann also wegen einer Verletzung der Charta angerufen werden - und er kann Gesetze aufheben, die zu ihr im Widerspruch stehen.

Die EU-Grundrechtscharta trat am 1. Dezember 2009 - mit dem Vertrag von Lissabon - in Kraft. Sie garantiert den EU-Bürgern eine Reihe einklagbarer Rechte - neben den klassischen Grund- und Freiheitsrechten aus der Menschenrechtskonvention auch soziale Grundrechte oder die Verpflichtung der EU zum Umweltschutz. Dies gilt in vollem Umfang für die EU-Institutionen, die Mitgliedsstaaten müssen sie nur bei der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht beachten. EU-Recht - etwa in Form von Richtlinien - spielt mittlerweile aber eine große Rolle in Österreich - vor allem im Asyl-, Aufenthalts-, Wirtschafts- und Steuerrecht.

Die Entscheidung des VfGH sei ein "Meilenstein in der Entwicklung der Grundrechte-Judikatur", sagte der  Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk am Freitag. Sie bewirke - im Kombination mit Verfassung und Menschenrechtskonvention - einen nun so gut wie "vollständigen Grundrechtsschutz".

Grundrechte dienen nun als Prüfungsmaßstab

Mit der VfGH-Entscheidung sind die EU-Grundrechte nun verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte. Sie können beim Höchstgericht eingeklagt werden. Den Verfassungsrichtern dienen sie als Prüfungsmaßstab, etwa für neue Gesetze in Österreich. Der VfGH kann künftig Behördenentscheidungen und Gesetze wegen Verstoßes gegen die Charta als "verfassungswidrig" aufheben. Behörden, aber auch der Gesetzgeber haben "die EU-Grundrechte-Charta gleichsam als Teil der Verfassung zu berücksichtigen", stellt der VfGH in seinem Entscheid fest.

Seine Entscheidung wird der VfGH ohne Befassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) treffen, "wenn er zweifelsfrei dazu in der Lage ist". Haben die Verfassungsrichter Zweifel an der Auslegung der Charta, werden sie sich an den EuGH wenden.

Anlass für diese Grundsatzentscheidung waren Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes, die bemängelten, dass keine mündliche Verhandlung durchgeführt worden war. Sie wurden abgewiesen, weil die Grundrechtecharta nicht verletzt wurde.

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31 Kommentare
 
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Gast: Gurke07
05.05.2012 18:12
0 1

Lieber Herr troootzi!


Bezüglich ihres Platon-Zitats:

http://de.wikipedia.org/wiki/Panta_rhei" target="_blank">http://de.wikipedia.org/wiki/Panta_rhei

noch im Herbst 2011 klang das noch so...

(eigentlich beängstigend und juristisch "bemerkenswert", solche 180-grad- drehungen in wenigen monaten bei dieser institution und der einfachheit dieser fragestellung zum aufbau der rechtsordnung in der eu...- quasi 1. semester jus -..., auch wenn es in der sache nun für den bürger begrüßenswert ist, und die bisherige drückeberger-sichtweise ja seit 2009 (!) unhaltbar verfehlt war...)

http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/1/4/2/CH0006/CMS1320739413855/stimmzettel_vorarlberg_g107-10.pdf

...Die Entscheidung des VfGH sei ein "Meilenstein in der Entwicklung der Grundrechte-Judikatur", sagte der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk ... Sie bewirke - im Kombination mit Verfassung und Menschenrechtskonvention - einen nun so gut wie "vollständigen Grundrechtsschutz"...

Teil 2:

SFH-0522 / Verfassungsgerichtshof weist Antrag Dr. Lederbauer auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für die Einbringung einer Staatshaftungsklage ab
Beschluß VfGH vom 25.09.2006, Zl. A 2/06-6

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=73&aid=674&page=

Mittlerweise ist viel Wasser geflossen. Es erscheint notwenig, sich nochmals an den VfGH zuwenden. Die neuen Verfahren werden durch die Darstellung im Internet transparent gemacht werden.

Stichwort: Klarheit. Ein Anstoss für "...".

Da kommt noch etwas.

http://so-for-humanity.com2000.at


...Die Entscheidung des VfGH sei ein "Meilenstein in der Entwicklung der Grundrechte-Judikatur", sagte der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk ... Sie bewirke - im Kombination mit Verfassung und Menschenrechtskonvention - einen nun so gut wie "vollständigen Grundrechtsschutz"...

Teil 1:

Schön, dass es den VfGH gibt und auch für ihn offensichtlich das Wort Platons:

Panta rhei: „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt."

gilt.

Schön für Asylwerber.

Aber wo bleiben die Grundrechte der österreichische Bürgerinen und Bürger?

Der VfGH hat in diesem Zusammenhang vor Jahren wichtige Entscheidungen getroffen:

Das Wesentliche: Internationale Verträge sind für den VfGH nicht relevant, weil Gemeinschaftrecht nicht betroffen ist.

SFH-0523 / Klage Dr. Perterer vom 16.03.2006 gegen das Land Salzburg und die Republik Österreich wird vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen
Beschluß Verfassungsgerichtshof vom 25.09.2006, Zl. A 9/-06-4 / Begründung: Weder aus dem Internationalen Pak über bürgerliche und politische Rechte, noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch als solcher unmittelbar abzuleiten (zur EMRK vgl. VfSlg. 17.002/2003)

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=71&aid=677&page=

SFH-4388 Fall Perterer gegen Österreich: Beschluss VfGH vom 19.09.2011 - Klage wird zurückgewiesen, Kommentar Dr. Lederbauer vom 27.10.2011
Verfassungsgerichtshof erklärt sich für unzuständig

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=361&aid=5164&page=

.

http://so-for-humanity.com2000.at


1 0

Re: ...Die Entscheidung

"Schön für Asylwerber" ist gut - deren Beschwerde wurde ja gerade abgeschmettert. Mit Ihren seltsamen "Ansprüchen" hat das übrigens gar nichts zu tun.

Gast: pensionär
05.05.2012 06:45
1 2

Sklavokratien

nennt man die Systeme, in denen diverse Hierarchien aus Eigennutz!!! Gesetze gegen das "Stimmvieh" entwickeln - und sofort "ändern lassen", wenn ihre Privilegien fallen würden.
MACHT, d.h. das Streben nach Macht, ist eine gefährliche Geisteskrankheit. Sie bewirkt die "Massenmörder im Nadelstreif", die mit ihrer Wirtschaftsdiktatur Milliarden von Menschen auf dem Gewissen haben. Sie sind die Feinde der offenen Gesellschaft.

Gast: barra
05.05.2012 04:16
1 2

"vollständigen Grundrechtsschutz"???


das ist doch eine unverschämte lächerliche farce.

wenn es in der EU menschenrechte geben würde würde es ohne konkreten verdacht keine vorratsdatenspeicherung und weitergabe sensibler persönlicher daten (kontodaten, religion, sexuelle orientierung usw.) an die usa oder andere terrorstaaten geben und auch kein glühbirnenverbot.

Hat man uns nicht hoch und heilig

versprochen man wird uns abstimmen lassen wenn es Verfassungsänderungen im Rahmen der Europäischen Union geben wird?

Nein ich leide sicher an einer blühenden Fantasie.

Außerdem sind viele Formulierungen sind außerdem total schwammig dass sehr viel Spielraum für Interpretationen bleibt.

Gast: Analytiker_m
04.05.2012 18:12
1 0

Seit 1948 gibt es die Menschenrechte - eine Schande . .

. . . für Österreich !

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats). Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Die Konvention wurde im Rahmen des Europarats ausgearbeitet, am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. September 1953 allgemein in Kraft. Völkerrechtlich verbindlich ist allein ihre englische und französische Sprachfassung bis jetzt , nicht hingegen die zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz vereinbarte gemeinsame deutschsprachige Fassung.
<< eine Schande für den deutschprachigen Raum !

Im Familienrecht sind die meisten Gesetze menschenrechtswidrig, da werden eine Menge klagen auf den VfGH zu kommen !

Ich sag nur:
Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Art. 8 enthält mehrere Menschenrechte. Er schützt zum einen das Privat- und Familienleben. Weiterhin schützt er das Recht auf Wohnung. Schließlich gewährt er den Schutz der Korrespondenz (Brief- und Telekommunikationsgeheimnis).

ABGB §166, EV §382, usw . . .

leaks of family law austria EMRK


Antworten Gast: 1. Parteiloser
04.05.2012 19:04
1 1

Re: Seit 1948 gibt es die Menschenrechte - eine Schande . .

Ich war schon baff mit welcher Frechheit sich die Österreichische Gesetzgebung über diese verfassungsrechtlichen Bestimmungen hinweg gesetzt hat. Diese Typen haben ja seit Dekaden nichts anderes gemacht als diese bestehenden Grundrecht so umzuinterpretieren, dass in der Praxi genau das Gegenteil herausgekommen ist.

Noch baffer war ich dann, als ich einige Erkenntnisse des VfGH gelesen, welche diese, eigentlich selbstverständlichen Menschenrechte, zu 100% ignoriert hat und damit diese Rechte der Bürger auch ausgehoben hat.

Bei dieser Sachlage ist es dann aber kein Wunder, dass Österreich einen mutmaßlich korrupten Inseratenkanzler hat, welcher sein Unrecht selber nicht einmal mehr in Ansatz begreifen kann. Der Vizekanzler, mit seinem mutmaßlichen Amtsmissbrauch bei den Diplomatenpässen, der ergänzt dann die Regierungsspitze perfekt.

Für diese Regierung ist die Rechtbasis der Europäischen Menschenrechte nur dann relevant, wenn es dazu dienen kann Details davon zu verwenden um volkswirtschaftlichen Leistungen der Österreicher in die eigenen Herrschaftsgebiete umleiten zu können.

Rechtsbeugung, Rechtsverdrehung und kranke Rechtsgebung, das ist das Tagesgeschäft der Parteien neben der Korruption und dem korrupten Posterl- und Amterlschacher.

was?

ist falsch wenn
FREMDE Nicht-EU-ler ohne einwanderberechtigung wieder heim geschickt werden?

Gast: baro palatinus
04.05.2012 17:44
1 1

bezieht sich auf: http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/754835/FPOe-will-Hasspredigten-auf-Deutsch-verfolgen?_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/748991/index.do&direct=748991 da der des redakteurs entgegenstehende meinungen dort nicht erwünscht sind eine verständliches anliegen wie jedermann/frau mit gesundem menschenverstand klar sein müsste

einzig die forderung in der straßenbahn unbedingt deutsch zu sprechen kann als überzogen, jedoch, in der diskussion, unbedingt zulässig, angesehen werden.
die sinnhaftigkeit deutscher predigten dürfte evident sein und am pausenhof droht bei, wie auch immer gearteten, mehrheitsverhältnissen - wie seitens gudenus' richtig erwähnt wurde - die abschottung einzelner oder von gruppen.

was allerdings sehr amüsant ist, sind die versuche gewisser diskutanten, menschen die zu wirklich kritischem denken befähigt sind, mittels inhaltsleerer polemik, der geistigen impotenz zu zeihen, während ebenjene personen nicht merken, dass sie unreflektiert dem oktroyierten, ubiquitativen paradigma der politischen korrektheit hinterherhecheln um sich selbst den anschein einer gewissen intellektualität zu geben.

vor hundert jahren wären wohl die selben leute mit feuereifer für gott und kaiser in den krieg gezogen und 30 jahre später hätten sie ein ganz bestimmtes kreuzchen angehakt...
wiewohl sie nicht müde werden, das unbedingte gegenteil dieser, meiner meinung zu behaupten.
heute antirechts(?) zu sein bedarf keiner tugend sondern ist schlicht normierter mainstream.

der "freischwebende intellektuelle" braucht aber weder dogmen noch paradigem, keine ideologien um zu urteilen, sondern er bedient sich seiner ureigensten verstandeskraft. eine fähigkeit, die nicht akademisch gebildete (oder sollte ich sagen indoktrinierte?) menschen den damen/herren hochschülern und absolventen oftmals voraus haben.

Antworten Gast: baro p
04.05.2012 18:44
0 1

Re: bezieht sich auf: http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/754835/FPOe-will-Hasspredigten-auf-Deutsch-verfolgen?_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/748991/index.do&direct=748991 da der des redakteurs entgegenstehende meinungen dort nicht erwünscht sind eine verständliches anliegen wie jedermann/frau mit gesundem menschenverstand klar sein müsste

den kommentar ohne zusammenhang versteht zwar niemand - aber durch ist durch...

http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/754835/FPOe-will-Hasspredigten-auf-Deutsch-verfolgen?_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/748991/index.do&direct=748991" target="_blank">http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/754835/FPOe-will-Hasspredigten-auf-Deutsch-verfolgen?_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/748991/index.do&direct=748991

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Abgedankt

ihr Rechtsstaat!

PS: wer die Gewaltenteilung auflöst, löst die Demokratie auf und führt die Diktatur ein. Gerichte haben doch immer das Lied der Mächtigen gesungen!

Antworten Gast: pensionär
05.05.2012 07:04
0 1

Re: Abgedankt

Schon allein das Wort "GEWALTenteilung" sagt viel über die Handhabung von "demos kratein" aus.

Gast: ASVG-Sklave
04.05.2012 14:58
0 1

Ein Skandal dass Menschenrechte/Grundrechte erst einzuklegen sind

In einem wirklichen Rechtsstaat müsste umgehend eine Kommission eingesetzt werden, die kritische Gesetze, wie das verluderte österr. Sozialrecht, sofort auf ihre Verfassungskonformität überprüft und an das Parlament zur Korrektur verweist.

Um es klar zu sagen: All diese überfälligen Initiativen kommen nicht freiwillig, sondern erst auf Druck des EGMR, des EuGH und des EP.

Eine Schande für unsere Justiz was sich hier bisher abspielen durfte.

Gast: 1. Parteiloser
04.05.2012 13:17
1 5

Endlich!

Das ist genau das was eine Gesellschaft braucht und daher ein Schritt in die richtige Richtung.

Wenn nun der VfGH noch brauchbare Interpretationen des Sinns dieser Rechte schafft, und keine absurden Erkenntnisse des Hrn. Neugebauer und seiner Schäfchen konstruiert, dann steht einer Heilung der Gesellschaft auch nichts mehr im Wege. Wenn diese Charta in Österreich Verfassungsrang zugestanden wird, dann wird das wohl vollständig passieren müssen und nicht nur bei Teilen, welche der Regierung gerade passend erscheinen.

Wenn es nun gelingt die bestehenden Gesetze Österreichs noch auf Verträglichkeit mit der EU Menschengrundrechtscharta zu überprüfen und die bestehenden Fehlentwicklungen bei der Ö Gesetzgebung dann auszubessern, dann kann Österreich auch saniert werden. Es ist ja heute so, dass die gewaltigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Disbalancen auf der geltenden Rechtslage basieren.

Hat Österreich doch noch Hoffnung?

Re: Endlich!

Haben sie den Schmarren denn je gelesen?

http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf

Artikel 52 beachten!

Antworten Antworten Gast: 1. Parteiloser
04.05.2012 17:10
0 0

Re: Re: Endlich!

ich sehe das Problem beim 51er

Antworten Antworten Gast: ASVG-Sklave
04.05.2012 16:42
1 1

Re: Re: Endlich!

Solche Einschränkungen der Grundrechte hat es aber auch schon in der EMRK gegeben - sind also keine unüblichen Beschränkungen. Siehe EMRK Grundrechte der Meinungsfreiheit, etc.

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Der VfGH als Gesetzgeber

Der österreichische Verfassungsgerichtshof wird offensichtlich immer mehr zum Gesetzgeber. Für die vorliegende Entscheidung hat der VfGH keine österreichische Rechtsgrundlage angegeben (da es keine gibt).

Der EU-Vertrag von Lissabon scheidet schon deshalb als Rechtsgrundlage für dieses VfGH-Erkentnis aus, weil dieser u.E. ohne der dafür notwendigen Volksabstimmung beschlossen wurde.

Die SPÖ-ÖVP hat bis dato kein Gesetz zustande gebracht, die die EU-Grundrechtecharta in Österreich umsetzen würde. Ein Amutszeugnis für SPÖVP.

PS: Der VfGH und seine Entscheidung bei den Fussballtickets (Männer zahlen das Doppelte; es sei kein Schaden für die benachteiligten Männer erkennbar !!!) zeigt mir ohnedies, wie der VfGH agiert.

Antworten Gast: ASVG-Sklave
04.05.2012 17:12
0 2

Re: Der VfGH als Gesetzgeber

Da die Sozialpartnermafia solche Verbrechen zum Gesetze erhoben, kann es mit dem VfGH nur besser werden. - Obwohl er sich bisher als verlässlicher Handlanger erwies.

Antworten Antworten Gast: Geschädigter
05.05.2012 08:32
1 1

Re: Re: Der VfGH als Gesetzgeber

Immerhin hat die Europ.Kommission
mir in kürzester Zeit Fragen beantworte tiS der
---- Verordnung(EWG) 1408/71----
welche der Präsident des LG Wiener
Neustadt seit 20.10.1991
verweigerte.
Immerhin hat der Bürgerbeauftragte
bestätigt, dass die Antwort der
Europ.Kommission korrekt
beantwortet wurde...
und nach meiner Erfahrung nicht die
Mittel der Rechtsbeugung wie bei der
Öster. Justiz angewendet werden
durch Richter welche sich an den
AusgliederungsRL des Mag.
Karl Heinz Grasser orientierten..

Antworten Gast: 1. Parteiloser
04.05.2012 13:24
0 7

Re: Der VfGH als Gesetzgeber

Die Österreichischen Regierungen haben sich doch nie um die Menschenrechte wirklich gekümmert, eher nur versucht diese durch absurde Interpretation zu umgehen. Das ging sogar soweit, dass der Neugebauer letztinstanzliche Erkenntnisse des VfGH für seine absurden Interpretationen bekommen konnte. ZB den einseitigen Vertrauensschutz für die Pragmatisierten ohne die Rechte der Zahler auch nur irgendwie zu berücksichtigen.

Wenn nun die EU Charta Rechtsgültigkeit bekommt, auch weil die demokratisch gewählte Regierung diese Vereinbarungen getroffen hat, dann ist es nur der Versuch gewaltige Fehlleistungen der letzten Dekaden der Ö Regierungen zu kompensieren. In diesem Fall würde die EU also mal was Gutes für die Österreicher bewirken können.

Tatsächlich ist aber so, dass das Totalversagen der Regierungen Österreichs in der Menschenrechtsfrage nicht nur bei SPÖVP liegt. Es waren ja auch Regierungsbeteiligungen von FPÖ und BZÖ in der Vergangenheit wo auch keinerlei Korrekturen erfolgten.

Es ist also ein Armutszeugnis aller Parteien, auch der Oppositionsparteien. Diese hätten ja die Regierung in die Richtung Menschenrechte treiben können, haben aber auch bei der wesentlichen Frage zur Gesellschaft total versagt.

Die Preis für die Tickets zu Fußballspielen sind sicher eines der kleineren Problemen, wenn auch für einige Österreicher vielleicht lebenswichtig.

Man darf leider nicht herschreiben ...

... was man von diesen Richtern hält.
Aber Landesverrat ist das mindeste.

8 3

EU-Recht - etwa in Form von Richtlinien - spielt mittlerweile aber eine große Rolle in Österreich - vor allem im Asyl-, Aufenthalts-, Wirtschafts- und Steuerrecht.

genau dieses angebliche Recht, oder eher wohl Diktat bricht auf mittelfristig gesehene Sicht, etlichen Ländern das Genick, da es leider bereits lokale Rechte völlig aushebeln darf .

 
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