Wien/G.b. Die Wiener ÖVP setzt jetzt voll auf das Thema Parkpickerl und will eine Volksbefragung gegen dessen Ausweitung beantragen. Bei dem von der ÖVP organisierten Stadtfest wird heute, Samstag, eine Unterschriftenaktion eingeleitet. Die Frage, die die Bürger beantworten sollen, lautet: „Sollen in Wien weitere Kurzparkzonengebiete (bezirksweise oder in Bezirksteilen) eingeführt werden?“
Die Hürde ist allerdings groß: 57.266 Unterschriften (fünf Prozent der Wahlberechtigten) sind notwendig, um eine solche Befragung beantragen zu können. Daher buhlt die VP auch im Netz um potenzielle Unterzeichner. Eine zweite Hürde ist die Wiener Stadtverfassung. Paragraf 112a/Absatz 2 legt fest, dass unter anderem „Gemeindeabgaben und Entgelte (Tarife) nicht Gegenstand einer Volksbefragung sein können“. In Paragraf 112e wird das Gleiche für Volksabstimmungen formuliert.
Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou hat erst vor wenigen Tagen in einem „Presse“-Interview darauf hingewiesen, dass solche Fragen laut Stadtverfassung nicht legal seien. Rechtsexperten und die ÖVP sind der Meinung, dass dies von der Formulierung abhänge. Außerdem setzt die VP voll darauf, dass die SP-Stadtregierung im Februar 2010 eine Volksbefragung durchgeführt hat und dabei eine Frage zum Thema Abgaben gestellt hat, nämlich: „Soll in Wien eine Citymaut eingeführt werden?“
Sollte die erforderliche Unterschriftenzahl zur Beantragung erreicht werden, muss der Verfassungsdienst der Stadt die rechtliche Zulässigkeit der Frage prüfen. Da auch die Citymaut-Frage zulässig war, ist die VP optimistisch.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.05.2012)
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