Fall Buwog: Staatsanwälte suchen "Smoking Gun"

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Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wird die Aussagen von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser heute im Parlament genau verfolgen. Eine (Teil-)Anklage wegen Amtsmissbrauchs erscheint zumindest vorerst möglich.

Wien. Hat er – oder hat er nicht? Hat Karl-Heinz Grasser als Finanzminister in der Causa Buwog nicht nur 2002 Stimmung für die beratende Investmentbank Lehman gemacht, sondern auch den Buwog-Käufer Immofinanz darüber informiert, wie viel er bieten muss, um im Jahr 2004 den Zuschlag für 58.000 Bundeswohnungen zu bekommen? Diese Schlüsselfragen werden auch heute, Dienstag, den Korruptionsuntersuchungsausschuss beschäftigen, wenn Grasser bereits zum zweiten Mal Rede und Antwort stehen muss.

Der Expolitiker ist unter extremen Druck geraten, als ihn zuletzt, ebenfalls im U-Ausschuss, sein einstiger Kabinettschef Heinrich Traumüller schwer belastet hat: So soll Grasser frühzeitig über den von der CA Immo gebotenen Preis von 960 Mio. Euro informiert gewesen sein. Das Konkurrenz-Konsortium um die Immofinanz und die Raiffeisen Landesbank Oberösterreich gewann schließlich mit nur einer Million Vorsprung, also mit 961 Mio. Euro.

War Grasser selbst der Informant in Richtung Immofinanz? Der Verdacht erhärtete sich zuletzt bei den Ausschussmitgliedern: Gleich mehrere Befragte, darunter auch Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, sagten aus, dass die Immofinanz über die Grasser-Vertrauten Walter Meischberger – auch er ist heute im U-Ausschuss geladen – und Lobbyist Peter Hochegger den Preis zugeflüstert bekam. Grasser hat dies bisher immer bestritten, schon bei seiner ersten Befragung im U-Ausschuss am 17. April sagte er, beim Buwog-Verkauf sei alles „rechtlich korrekt“ abgelaufen.

Nicht nur die Abgeordneten, sondern vor allem auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft wird die Geschehnisse heute und in den nächsten Tagen genau verfolgen. Denn die Justiz sucht weiter nach der „Smoking Gun“, wie Strafrechtler sagen. Damit meinen sie den stichhaltigen Beweis für die Informationskette Grasser–Meischberger bzw. Hochegger–Immofinanz.

Erst mit einer „lückenlosen Indizienkette“, die darauf hinweist, dass im Buwog-Verfahren mit Wissen Grassers manipuliert worden sei, heißt es in Strafjuristen-Kreisen, könnte bzw. müsste die Staatsanwaltschaft auch umgehend aktiv werden. Und zwar in Richtung einer (Teil-)Anklage gegen Grasser wegen Amtsmissbrauchs. Derzeit hat es die Justiz aber offenbar mit einem „Missing Link“ zu tun – ob in Form einer schriftlichen Aufzeichnung eines Beteiligten, eines Abhörprotokolls oder einer entsprechenden Aussage eines Beteiligten.

Eine Anklage gegen den Exminister werde es in der Sache wohl erst geben, wenn man sich „zu 150 Prozent sicher“ ist, dass sie auch „hält“. Oder, wie es ein weiterer Strafrechtsexperte formuliert: „Auch zu früh in ein Verfahren zu gehen, kann falsch sein.“

„Wir ermitteln auf Hochtouren, wir setzen jedes kleine Mosaiksteinchen zum anderen und verfolgen den U-Ausschuss daher mit großem Interesse“, sagt dazu der Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Martin Ulrich, zur „Presse“. Der Ausschuss sei eine wertvolle Hilfe bei den Ermittlungen der Justiz.

Strasser: Entscheidung im Juni

Viele Schritte weiter ist die Justiz unterdessen beim Fall des einstigen ÖVP-Innenministers und -Europaparlamentariers Ernst Strasser. Ihm wird – auf Basis eines verdeckt mitgeschnittenen Videos – vorgeworfen, Lobbyingdienste in der EU gegen Geld angeboten zu haben. „Wir werden noch vor dem Sommer eine Entscheidung haben – ob das Verfahren eingestellt wird oder ob es eine Anklage wegen Korruption gibt“, so Sprecher Ulrich zur „Presse“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.05.2012)

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