Staatsanwalt: Teil der Buwog-Provision Grasser zuzurechnen

Fortsetzung des Korruptions-Untersuchungsausschusses mit Zeugenbefragungen
Fortsetzung des Korruptions-Untersuchungsausschusses mit Zeugenbefragungen(c) dapd (Hans Punz)
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Der Ex-Finanzminister soll der "wahre wirtschaftlich Berechtigte" der Mandarin Group sein.

Die Verdachtmomente gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in den Causen Buwog und Linzer Terminal Tower verdichten sich weiter. Das zeigt ein mit 2. April 2012 datieres Schreiben der Korruptionsstaatsanwaltschaft an das Fürstliche Landgericht Liechtenstein, das das Magazin "News" am Dienstag zitiert.

Laut Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber macht eine Vereinbarung zwischen Grassers Trauzeugen Walter Meischberger und der Mandarin Group Limited im Zusammenhang mit der Übertragung von Aktien der Meinl International Power (MIP) "letztlich nur Sinn", wenn Meischberger seine Aktien "dem wahren wirtschaftlich Berechtigten der Mandarin Group zur Stimmrechtsausübung zur Verfügung stellte, "nämlich Mag. Grasser.

Aufgrund dieser Umstände bestünden Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen Meischbergers, dass ihm die gesamte über Zypern und Liechtenstein abgewickelte Buwog-Provision zustehe. "Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die am Konto 'Walter' veranlagten Beträge Mag. Grasser zuzurechnen sind", zitiert "News".

In dem 34 Seiten starken Schreiben werden harte Vorwürfe gegen Grasser in der Causa Buwog und Terminal Tower Linz erhoben, so das Nachrichtenmagazin, das am Donnerstag erscheint. Es bestehe der Verdacht, dass "Unterlagen gefälscht" und im Ermittlungsverfahren als Beweismittel gebraucht wurden, um "Mag. Grassers und Ernst Plechs finanzielle Partizipation an den mit dem Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften und dem Mietvertragsabschluss hinsichtlich des Linzer Terminal Tower im Zusammenhang stehenden Provisionen zu verheimlichen bzw. zu verschleiern." Darum werde gegen Grasser, Meischberger und Plech jetzt auch wegen des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels ermittelt, so "News".

Oberstaatsanwalt Pieber schreibe zudem, dass Grassers Behauptung, der über die Ferint AG beim Hypo-Investor Tilo Berlin veranlagte Betrag von 500.000 Euro stamme von seiner Schwiegermutter, widerlegt sei. Grassers Schwiegermutter habe der Finanz mitgeteilt, dass sie zu keinem Zeitpunkt "wirtschaftlich Berechtigte" des Ferint-Depots gewesen sei. Ein Treuhandvertrag, wonach "die Familie von KHG beabsichtige ab Frühling 2005 bei der Meinl Bank Wien AG Kapitalanlagen zu tätigen", sei ohne ihr "Zutun und Wissen" abgeschlossen worden, bringt das Nachrichtenmagazin weitere Zitate aus dem Schreiben der Korruptionsstaatsanwaltschaft an das Fürstliche Landgericht Liechtenstein.

Die österreichische Justiz bemüht sich um die Übermittlung von Unterlagen zu der Causa, die in Liechtenstein beschlagnahmt wurden.

(APA)

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