BZÖ-Chef Bucher will das Kartellrecht verschärfen und Ölkonzerne nicht mit "Samthandschuhen" anfassen. Die Wettbewerbsbehörde müsse Häuser durchsuchen. Die AK verlangt eine Beweislastumkehr bei Spritpreisentwicklungen.
Das BZÖ hat der Treibstoffwirtschaft vorgeworfen, trotz stark rückläufigem Rohölpreis die Endkundenpreise nicht zu senken. Als Konsequenz verlangte das Bündnis eine Verschärfung des Kartellrechts. Für Preisabsprachen zulasten der Konsumenten "muss es nicht nur Geldstrafen, sondern künftig auch Haftstrafen geben", forderte BZÖ-Chef Josef Bucher am Mittwoch. Während der Preis von Rohöl in den vergangenen Tagen um etwa fünf Prozent gefallen sei, hätten sich die Preise, die die Autofahrer zahlen müssten, kaum verändert bzw. seien sogar leicht gestiegen.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) solle "endlich Hausdurchsuchungen nach dem Vorbild Italiens bei den Ölmultis veranlassen", so Bucher. VP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, der soeben eine neue Spritpreisverordnung in die Begutachtung geschickt hat, habe habe im Umgang mit den Ölkonzernen "Samthandschuhe an". Die Regierung solle außerdem die letzte Erhöhung der Mineralölsteuer (MöSt) zurücknehmen.
Schärfer gegen die Spritpreise vorgehen will auch die Arbeiterkammer (AK). Sie will die "Beweislastumkehr", wie sie im neuen Nahversorgungsgesetz für Stromversorger gilt, auch auch für die Treibstoffwirtschaft; sowohl Mineralölkonzerne als auch der Handel sollten "beweisen müssen, dass ihre Preise nicht zu hoch sind". Spekulanten, die auf steigende Preise setzten, sollten von den EU-Finanzministern mit "verschiedenen Maßnahmen zur Finanzmarktregulierung" bedacht werden.
(APA)