Wien/Pri/Apa. In der Geburtsstunde, im Oktober 2009, hieß sie Transferkonto, erfunden vom damaligen Vizekanzler Josef Pröll. Seither wurden Verhandlungen sonder Zahl über die Transparenzdatenbank geführt, Absichtserklärungen unterschrieben und (Zeit-)Pläne erstellt. Doch von einer Umsetzung ist das Projekt, das den heimischen Förderdschungel durchleuchten soll, nach wie vor weit entfernt.
Daran ändert auch ein neuer Zeitplan nichts, den Bund- und Ländervertreter am Mittwoch im Kanzleramt mit ihrer Unterschrift besiegelten. Zumal sich die Politik auch mit dieser (15a-)Vereinbarung einige Hintertüren offenlässt. Ob die Transparenzdatenbank jemals in der angedachten Form online geht, wird frühestens nach einer Evaluierung feststehen, die Anfang 2014 beginnen soll.
Einen Zieltermin gibt es, immerhin: „Nach Möglichkeit streben die Parteien an, die Mitteilung personenbezogener Daten ab dem 1.Jänner 2015 vornehmen zu können“, heißt es in dem Schriftstück. Dafür bräuchte es freilich eine weitere Bund-Länder-Vereinbarung.
Daten der Länder bleiben geheim
Der vorliegende Pakt bezieht sich nur auf die Vorstufe zum Projekt. Denn in der sogenannten Leistungsangebotsdatenbank werden einmal pauschal alle Leistungen aufgelistet, die Bund, Länder und die EU (in Österreich) ausbezahlen. Die Krux dabei: Länder und Gemeinden verpflichten sich nicht, Einblick in ihre personenbezogenen Daten zu gewähren – sprich: darzulegen, welche Förderung welcher Bürger oder Betrieb bezieht.
Der Bund hingegen wird schon ab April 2013 öffentlich machen, wen er in welchem Ausmaß subventioniert. Den Ländern entsteht daraus ein Vorteil, weil sie diese Daten dann bei ihren Fördervergaben berücksichtigen können.
In einem ersten Schritt muss der Bund bis spätestens Ende 2012 seine Leistungsangebote kategorisieren, also die Art der Förderung angeben – exklusive Summe. Die Länder haben bis Mitte 2013 Zeit, ihre Subventionen aus den Bereichen Mindestsicherung, Forschung und Entwicklung, Familie, Sport und Freizeit bzw. Tourismus aufzulisten. Der Rest muss bis Ende 2013 folgen, damit die Evaluierung mit Jahresbeginn 2014 starten kann.
Konkretere Ergebnisse förderte der Bund-Länder-Gipfel zu einem anderen Thema zutage: Die staatliche Parteienförderung, die zwischen Bund (3,31 Euro pro Jahr und Wahlberechtigtem) und Ländern bzw. länderweise stark variiert (von acht Euro im Burgenland bis zu rund 23 Euro in Wien) wird vereinheitlicht. Außerdem soll die Praxis der Wahlkampfkosten-Rückerstattung, die bei Nationalrats- und EU-Wahlen im Bund bzw. in Kärnten und Tirol Usus ist, abgeschafft werden. Bleibt die Frage, wie?
Parteienförderung: Die Zeit drängt
Eine Möglichkeit wäre, die Wahlkampfsubventionen in die allgemeine Parteienförderung zu integrieren. Der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger, Experte für Parteifinanzen, hat errechnet, dass die Parteien im Zeitraum von 2008 bis 2012 durchschnittlich 4,2 Euro pro Wähler durch die Refundierung der Wahlkampfkosten kassierten. Würden diese Gelder in die allgemeine Parteienförderung überführt, kämen 50 Cent im Jahr dazu. Die entscheidende Frage sei jedoch, wie man die unterschiedlichen Förderhöhen in den Ländern zu harmonisieren gedenke, sagte Sickinger.
Mit – unter anderem – dieser Frage befasst sich die Regierung heute, Freitag. Die Zeit drängt, denn die reformierte Parteienförderung soll samt Transparenzpaket (das unter anderem die Parteispendenpraxis neu regelt) am Dienstag im Ministerrat beschlossen werden. Und mit Juli in Kraft treten.
Bund und Länder unterzeichneten Mittwochabend einen Zeitplan für die Transparenzdatenbank. Eine Reihe von Fragen ist allerdings nach wie vor nicht geklärt. Über die Reform der Parteienförderung wird heute, Freitag, verhandelt. Das Gesetz soll mit Juli in Kraft treten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.05.2012)
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