Transparenzpaket bringt den Bundesparteien mehr Geld

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Die Regierung einigt sich auf eine Reform und verdoppelt die Parteienförderung. Die neuen Regeln für Parteispenden betreffen auch die Länder. Einblick in alle Spenden bekommt die Öffentlichkeit jedoch erst Mitte 2013.

Wien/Pri. Es musste dieses Mal noch schneller gehen als sonst, weil hinterher die Nationalratssitzung folgte. Und es ging schneller: Knapp 20 Minuten benötigte der Ministerrat am Dienstag (ausnahmsweise im Parlament), um das Transparenzpaket samt Reform der Parteienförderung zu beschließen.

Die gute Nachricht für die Bundesparteien lautet: Das Gesetz beschert ihnen ein kräftiges Einnahmenplus. Denn die staatliche Parteienförderung wird mehr als verdoppelt und zumindest 31,65 Millionen Euro im Jahr ausmachen. Dieser Wert ergibt sich, wenn man 6,33 Millionen Wahlberechtigte mit der neuen Untergrenze – fünf Euro je Stimmbürger – multipliziert. Derzeit bekommen die Bundesparteien 2,41 Euro pro Wahlberechtigtem, insgesamt also 15,3 Millionen Euro.

Die Begründung der Regierung für diesen Schritt? Im Gegenzug würden die Wahlkampfkosten nicht mehr rückerstattet, hieß es. Allein: Die Refundierung der Wahlkampfkosten (bei Nationalrats- und EU-Wahlen) beläuft sich auf 5,3 Millionen Euro pro Jahr. Tatsächlich wird die Parteienförderung aber um mehr als 16 Millionen Euro angehoben.

Den Landes- und Gemeindeparteien ergeht es noch besser. Die Länder dürfen nämlich weiterhin höhere Förderungen ausschütten als der Bund – und zwar zwischen zehn und 22 Euro pro Stimmbürger. Querbeet entspricht das in etwa dem Status quo (siehe Grafik). Nicht einmal Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) leugnete, dass eine Harmonisierung der Parteienförderung, wie sie in Aussicht gestellt war, anders aussieht. „Sie werden doch nicht so naiv sein und glauben, dass wir alles auf ein Niveau bringen können, was in 60 Jahren gewachsen ist“, sagte Hundstorfer nach dem Ministerrat.

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EU-Wahlen: Bewegungen gehen leer aus

Anspruch auf Fördermittel „für ihre Tätigkeit“ haben weiterhin auch jene Parteien, die über ein Prozent der Stimmen erreicht, den Nationalratseinzug aber nicht geschafft haben. Bewegungen, die nur bei EU-Wahlen kandidieren und bisher auf die Wahlkampfkostenrefundierung zählen durften, gehen künftig leer aus (etwa die Liste Martin).

Die Wahlkampfkosten werden außerdem begrenzt. Im Zeitraum „zwischen der Festsetzung des Wahltags und dem Wahltag“ darf jede Partei maximal sieben Millionen Euro ausgeben. Überschreitungen werden von der Parteienförderung abgezogen.

Strengere Regeln gibt es auch bei den Spenden: Gönner, die einer Partei, ihren Vorfeldorganisationen oder Abgeordneten mehr als 5000 Euro im Jahr spenden, müssen mit Name und Anschrift im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden. Stückelungen, um die Grenze zu unterschreiten, werden verboten. Einzelspenden über 50.000 Euro haben umgehend veröffentlicht zu werden.

Im Rechenschaftsbericht müssen künftig auch jene Unternehmen aufgelistet werden, an denen die Parteien mindestens fünf Prozent direkt oder zehn Prozent indirekt halten. Der Rechnungshof hat den Auftrag, sämtliche Geschäfte öffentlicher Unternehmen mit jenen der Parteien zu prüfen. Auf diese Weise soll transparent gemacht werden, wenn die Regierung Parteifirmen Aufträge erteilt.

Verboten werden Spenden von Parlamentsklubs, Parteiakademien, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und von Unternehmen mit zumindest 25 Prozent Staatsanteil, außerdem Auslands- und Barspenden ab 2500 Euro, anonyme bzw. (von Dritten) weitergeleitete Spenden ab 1000 Euro. Die Länder werden im Gesetz gleich miterfasst, können – wie Salzburg und Vorarlberg – aber noch strengere Vorgaben beschließen.

Kontrolliert werden die Rechenschaftsberichte von zwei Wirtschaftsprüfern, die alle fünf Jahre wechseln. Deren Unterlagen werden dann dem Rechnungshof übermittelt. Die Sanktionen verhängt ein „Unabhängiger Parteien-Transparenz-Senat“: Bei nicht gemeldeten Spenden drohen etwa Strafzahlungen bis zum Dreifachen der Summe.

Graubereich im Gesetz: Inserate

Es gibt allerdings auch einige Graubereiche im Gesetz: Einnahmen aus Sponsorings oder Inseraten in Parteizeitungen (etwa von Raiffeisen oder Novomatic) müssen nicht eigens als Spende deklariert, sondern lediglich als Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht ausgewiesen werden. Auch das Medientransparenzgesetz greift hier nicht, zumal es nur für öffentliche Unternehmen gilt.

In Kraft soll das Gros der neuen Bestimmungen bereits mit Juli treten – die Zustimmung einer Oppositionspartei vorausgesetzt. Denn die Regierung braucht eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Ihre ersten Rechenschaftsberichte nach den neuen Spielregeln müssen die Parteien allerdings erst am 30.Juni 2013 veröffentlichen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.05.2012)

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