Der Nationalrat hat am Mittwoch die parlamentarische Immunität von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und seines Fraktionskollege Elmar Podgorschek aufgehoben. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte "Auslieferung" wurde mehrheitlich beschlossen, weil kein direkter Zusammenhang mit der Arbeit der Abgeordneten gesehen wurde. Die FPÖ stimmte bei Strache dagegen, bei Podgorschek die FPÖ und das BZÖ.
Im Fall Straches geht es um einen Vorwurf der Bestimmung zur Untreue. Der nunmehrige BZÖ-Politiker Ewald Stadler wirft Strache vor, von ihm ihm als damaligen Präsidenten der Freiheitlichen Akademie die Umleitung von öffentlichen Mitteln der Akademie zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfs 2006 verlangt zu haben. Weil Stadler das nach eigenen Angaben verweigerte, sei dann als neuer Förderungswerber für die politische Bildungsarbeit der Partei das "Freiheitliche Bildungsinstitut" (FBI) gegründet worden. Strache weist die Vorwürfe zurück.
Gegen Podgorschek wird wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Wehrgesetz ermittelt. Er war entgegen der Weisung des Verteidigungsministers in Bundesheer-Uniform beim WKR-Ball aufgetreten.
(2) Wer durch die Tat einen 3 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(APA)
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