Die neuen Unvereinbarkeitsregelungen für Abgeordnete sind der vierte Teil des Transparenzpakets, neben der Neuregelung der Parteienfinanzierung, der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts und dem Lobbyinggesetz. SPÖ und ÖVP haben einen Entwurf für eine Novelle zum Unvereinbarkeitsgesetz eingebracht. Er bringt nicht viel Neues - und Verstöße gegen die Offenlegungspflichten werden weiterhin nicht bestraft. Über den Entwurf wird nun auf Ebene der Justizsprecher verhandelt. Die Koalition braucht die Zustimmung einer Oppositionspartei - weil eine Verfassungsbestimmung geändert werden muss. Die FPÖ soll bereits Zustimmung signalisiert haben.
Der Entwurf sieht vor, dass gewählte Mandatare (etwa Parlaments-oder Landtagsabgeordnete) bei der Meldung ihrer Nebentätigkeiten künftig auch das Einkommen beziffern müssen - allerdings nicht im Detail, sondern in vier Stufen (Einkünfte bis 1000 Euro, bis 3500 Euro, bis sowie über 7000 Euro). Veröffentlicht wird die Summe der Einkünfte aus Nebentätigkeiten. Neu ist, dass sie außerdem auch leitende ehrenamtliche Tätigkeiten melden müssen. Dies gilt auch für Regierungsmitglieder, denen entgeltliche Nebentätigkeiten ohnehin verboten sind. Veröffentlicht werden die Angaben auf den Homepages des jeweiligen Parlaments bzw. Landtags.
Steinhauser enttäuscht
Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser ist enttäuscht vom nun eingebrachten SPÖ-ÖVP-Antrag zu den neuen Offenlegungspflichten für Abgeordnete. Er bringe bei weitem nicht die nötige Transparenz. Denn leitende Positionen - wie Aufsichtsrat oder Vorstand - werden nicht offengelegt und die Bezüge nur in Summe nach Kategorien angeführt. Zudem seien keine Sanktionen vorgesehen - womit die Regelung nur die Wirkung einer „unverbindlichen Empfehlung" habe.
Österreich müsste sich, meint Steinhauser, ein Beispiel an Deutschland nehmen. Die dortige Regelung sei ein „Quantensprung": Denn für jeden deutschen Abgeordneten werde detailliert bekanntgegeben, welcher Tätigkeit für welches Unternehmen er nachgeht und wie viel er daraus verdient hat. Und es seien Geldbußen vorgesehen, wenn ein Mandatar gegen die Offenlegungspflicht verstößt.
Mehr Geld für die Parteien
Das „Transparenzpaket" wird den Bundesparteien schon für das laufende Jahr mehr Geld bringen. Die Anhebung der Parteienfinanzierung soll bereits zum 1. Juli schlagend werden. Ausgezahlt werden die zusätzlichen Mittel dann im ersten Quartal 2013, also rechtzeitig vor Beginn des Nationalratswahlkampfs. Die Landesparteien in Wien und Oberösterreich werden dagegen auf ein bis zwei Mio. Euro verzichten müssen. Anpassungsbedarf gibt es allerdings auch in den anderen Bundesländern.
(APA/Red.)
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