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Wie verdächtig ist Grasser wirklich?

18.05.2012 | 18:32 |  von MANFRED SEEH (Die Presse)

Der Abwehrkampf von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist zum Teil erfolgreich. Doch schon zwei Gerichte sehen dringenden Tatverdacht.

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Wien. Es ist ein Kampf zwischen zwei Polen. Zum einen verzeichnet der unter Untreue- und Geschenkannahme-Verdacht stehende Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser beachtliche Erfolge an der Justizfront. Beispiel: Einstellung zweier (weniger in der Öffentlichkeit stehender) Ermittlungsverfahren. Zum anderen bestätigen schon zwei Gerichte, das Straflandesgericht Wien und neuerdings auch das Oberlandesgericht Wien, dass Grasser im großen Strafverfahren rund um die Buwog-Privatisierung unter „dringendem Tatverdacht“ stehe.

Zunächst zu den Erfolgen, die Grasser im Zuge einer regelrechten Abwehrschlacht gegen seine Verfolgung bereits eingefahren hat: Im März wurde das Amtsmissbrauchs-Ermittlungsverfahren eingestellt, das wegen der Kärntner AvW-Pleite geführt worden war. Im April folgte die Einstellung eines Falschaussage-Verfahrens. Hintergrund war Grassers Rechtsstreit gegen Ex-Finanzministeriums-Mitarbeiter Michael Ramprecht.

Zudem wurde nun auch – eben vom Oberlandesgericht (OLG) Wien – die Abhörung von Grassers Telefonen (Zeitraum: 29. Juli 2010, zehn Uhr, bis 30. September 2010, 24 Uhr) ganz klar als „unzulässig“ eingestuft. Fazit: Das OLG ordnete an, „dass die [...] gewonnenen Ergebnisse zu vernichten sind.“ Bei der Abhörung, inklusive permanenter Standortpeilung, handelte es sich übrigens um eine Maßnahme, die im Anschluss an die mittlerweile berühmte Überwachung von Grassers Freund Walter Meischberger („Wo woar mei' Leistung?“) angeordnet worden war.

Doch die hart erkämpften Teilerfolge Grassers haben – aus Sicht des Beschuldigten – auch eklatante Schattenseiten: Frei nach dem Motto „Wo gehobelt wird, fallen Späne“ sind diverse Eingaben und Beschwerden auch Anlass für grundlegende Feststellungen der Gerichte. So wird dem Ex-Finanzminister – zuletzt in der erwähnten, Ende April schriftlich ausgefertigten OLG-Entscheidung (Senatsvorsitz: Marina Stöger-Hildbrand) – eben „dringender Tatverdacht“ beschieden. Wegen Untreue. Nämlich Untreue (und damit Befugnismissbrauch) bei Auswahl jener Bank, die die Buwog-Privatisierung begleitet hatte. Bekanntlich war das (nunmehr insolvente) Bankhaus Lehman Brothers zum Zug gekommen. Aber laut Korruptionsstaatsanwaltschaft offenbar nur, weil Grasser das Auswahlverfahren beeinflusst habe. Ursprünglich war nämlich die Konkurrenz von Lehman, die CA IB, besser im Rennen gewesen. Grasser bestreitet jede Manipulation. Dementsprechend hat sein Anwalt Manfred Ainedter jüngst („Die Presse“ berichtete) einen neuen Antrag auf Einstellung des Buwog-Verfahrens (und anderer Verfahren) angekündigt.

Weiters steht Grasser laut der OLG-Entscheidung auch im „begründeten Verdacht“ der Geschenkannahme. Ermittler beschuldigen ihn, für den Versuch einer Abänderung des Glücksspielgesetzes im Sinne des Glücksspielkonzerns Novomatic vom seinerzeitigen Novomatic-Lobbyisten Meischberger Geld angenommen zu haben.

Auch dies weist Grasser entschieden zurück (ebenso wie der unter Bestechungsverdacht stehende Meischberger). Doch bei diesem Punkt hat das OLG auch Entlastendes für die beiden Herren parat: Verdacht ja, aber: „Für solche Tathandlungen gibt es jedoch, weder hinsichtlich Mag. Karl-Heinz Grasser noch betreffend Ing. Walter Meischberger, eine qualifizierte Verdachtslage.“

 

„Konspirative Kontakte vermutet“

Warum ist nun die Abhörung (damals wurden übrigens auch alle SMS und MMS von insgesamt acht verschiedenen Grasser-Telefonnummern mitgeschnitten) unzulässig gewesen? Hier übt das OLG scharfe Kritik am untergeordneten Straflandesgericht Wien, welches den Staatsanwälten damals grünes Licht gegeben hatte: Die Erfolgsaussichten der Überwachung seien von vorn herein „äußerst gering“ gewesen. Zumal die damals vorangegangene Meischberger-Abhörung sogar Eingang „in Kabarettveranstaltungen“ gefunden hatte. Und damit Grasser doch vorgewarnt gewesen sei.

Die Ankläger hätten „lediglich eine gegenseitige konspirative Kontaktaufnahme vermutet, ohne dies näher zu begründen.“ In diesem Sinn wurde nun auch das Ausforschen der Standortdaten von Grasser als unzulässig eingestuft. Grasser bekam also mit seiner Beschwerde gegen die Abhörung voll und ganz Recht. Dennoch musste er hinnehmen, dass er in Sachen „Lehman“ als „dringend Verdächtiger“ eingestuft wurde.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.05.2012)

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90 Kommentare
 
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M.E. empfehlenswert einmal auch sachlich korrekt zu einer Meinungsbildung zu kommen.

Bei Betrachtung einiger Beiträge die sich permanent als Kokolores herausstellen möchte ich aus meiner Sicht gerne in Erinnerung bringen.

Eine unverrückbare Tatsache. Wir sind ein Rechtsstaat indem das Rechtssystem u.a. ohne Ansehung der Person noch immer mit 99% funktioniert. Dazu gibt es seit Krauland eine dementsprechende Dokumentation die man vor einer Meinungsbildung lesen sollte.

Die eigene private persönliche subjektive ahnungslose und unwissende aber auch mangelhaft informierte Meinung reicht nun einmal nicht aus Menschen zu verurteilen oder symbolisch ausgesprochen *aufzuhängen*. Obwohl die Österreicher Großmeister sind bei Vorurteilen, Vorverurteilungen, Annahmen, Vermutungen, Phantasien und Wunschvorstellungen.

Daher hat die Justiz bedingt durch ein demokratisches Rechtswesen die Pflicht Sorgfalt walten zu lassen und dieser menschenunwürdigen Hetzjagd (siehe oben) nicht nachzugeben, trotz Druck durch die Medien und Politik, am wenigsten durch Bürger, sondern step by step Ermittlungen und Untersuchungen vorzunehmen wie sie es auch seit Jahrzehnten praktiziert. Endlos (zur Bekräftigung) die Liste der Verurteilungen vom einfachen Dieb bis zum Politiker seit den 50iger Jahren.

Ergebnisse sind zu prüfen wie es vom einfachen Dieb bis zum Mörder und Politiker seit Jahrzehnten in hunderttausenden Fällen gemacht wird ob und inwieweit Einstellung oder Anklage zu verfügen sein wird. So einfach ist das.

Gast: ASVG-Sklave
13.06.2012 14:43
0 1

Es gilt die Unschuldvermutung

Es gilt für Ihn die Unschuldvermutung. Dennoch er war in der FPÖ, welche die kleinen Leute vertritt deren Einkommen kaum über 2000 Netto liegen. Aber Grasser geht sehr großzügig mit Fremden Vermögen um, BUWOG, Finanztower in Linz, Meindl Power, usw. Dass man einen Anschein bekommt, er vertritt nicht die kleinen Leute, sondern als Handlang der Lobbyisten. Außderdem er glaubt er ist der schönste, intelligenteste und auch noch mit einer er subjektiv empfunden schönsten Frau Österreichs verheiratet. Sehr zur verhöhnung von kleinen Leute. Selbst wenn danach heraustellt, dass er wirklich juristisch sauber sei, moralisch kein Vorbild.

Gast: rasche Antwort
31.05.2012 16:34
1 3

Wie verdächtig ist Grasser wirklich? EXTREM VERDÄCHTIG !!!



Und noch viele weitere aus dem duchgehend kriminellen FPÖ-ÖVP-Sumpf ...

0 4

Meschpoche

Warum sitzen diese Leute eigentlich nicht in der U - Haft wegen Verdunkelungsgefahr ? Das ist doch ein klassischer Fall hiefür ! Husch, Husch !

Re: Meschpoche

Erlauben Sie mir Ihren Horizont höflicherweise zu erweitern. Genau aus den im § 170 StPO Zulässigkeiten angeführten Gründen darf es keine Untersuchungshaft geben. Im übrigen hat Grasser seine Mitarbeit klar durch seine Handlungsweisen dokumentiert.

Selbstverständlich steht ihm wie jerdamnn- frau das Recht zu sich zu verteidigen und innerhalb der Gesetze Handlungsweisen zu setzen.

1.
wenn sie auf frischer Tat betreten oder unmittelbar danach entweder glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt oder mit Gegenständen betreten wird, die auf ihre Beteiligung an der Tat hinweisen

2.
wenn sie flüchtig ist oder sich verborgen hält oder, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr besteht, sie werde flüchten oder sich verborgen halten,

3.
wenn sie Zeugen, Sachverständige oder Mitbeschuldigte zu beeinflussen, Spuren der Tat zu beseitigen oder sonst die Ermittlung der Wahrheit zu erschweren versucht hat oder auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr besteht, sie werde dies versuchen,

4.
wenn die Person einer mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedrohten Tat verdächtig und auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, sie werde eine eben solche, gegen dasselbe Rechtsgut gerichtete Tat begehen, oder die ihr angelastete versuchte oder angedrohte Tat (§ 74 Abs. 1 Z 5 StGB) ausführen.

1 3

Dreck

Ein Mann, der zwischen Österreich und Liechtenstein Geldkoffer angeblich für die Schwiegermutter hin und her trägt hat Dreck am Stecken. Es muss ja doch auch möglich sein, die BUWOG-Causa in kürzester Zeit zu klären. Zeugen aufrufen und vereidigen. Husch, Husch !

Re: Dreck

Pardon. Ein Kokolores den Sie da von sich geben. Jedes Wort. Unwissend, ahnungslos und mangelhaft informiert. Null Sachkundigkeit der Akten- noch der Rechtslage. Sie sollten was für die Grundlagen/Argumentation Ihrer Meinungsbildung tun.

Vorurteilen, Vorverurteilungen, Annahmen, Vermutungen, Phantasien und Wunschvorstellungen reichen hier nicht aus.

Gast: Alle halten sich die Nasen zu...
23.05.2012 09:45
0 0

Es müsste natürlich Volk heißen / Danke, für die Veröffentlichung


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Also .....

..... wenn die Beweislage genügt, dann Anklage erheben. Ansonsten bitte nicht noch weiter Steuergeld verbraten und dieses Theater abhalten. Ist ja schon widerlich. Abgehört, verdächtigt und verfolgt. Dieser U-Ausschuss ist ein Musterbeispiel dafür, wie sich zwei von Wählerschwindsucht geplagte Kleinparteien namens SPÖ und ÖVP mithilfe einer willfährigen Justiz und den ebenso willfährigen Medien verzweifelt bemühen, sich einen dritten und immer stärker werdenden Konkurrenten vom Hals zu halten.

Antworten Gast: Es gilt für alle FPÖler die Unschuldsvermutung
23.05.2012 10:09
1 1

Re: Also .....

Allerdings gräflicher wie der Graf ist wohl sonst keiner

Sie meinen damit sicher die FPÖ?!? Und was ist an der unschuldig? Gestern gab es im ORF - Report eine wirklich hässliche Geschichte (die eine 90jährige erzählte) um den dritten Nationalpräsidenten. Der Dr. Graf „erlistete“ sich (natürlich mit den besten Absichten) das Vertrauen der (an der alten Donau lebenden) Greisin. Von der Million die sie in die persönliche (von Graf und Freunden ins Leben gerufene und betreute) „Stiftung“ investierte (sie hatte von nichts einen blassen Schimmer) ist wahrscheinlich nur mehr die (…) Geldschatulle übriggeblieben? Möchte dem GRAF nichts unterstellen… Allerdings ist er der „undurchsichtige“ Politiker, der für mich nie wählbar war/wäre. Auch die sich immer wiederholenden eigenartig–unschuldstropfenden Schönredereien des Strache, macht mir diesen ganzen blauen Verein nur noch unsympathischer.

Gast: Alle halten sie sich die Nasen zu:
22.05.2012 20:36
0 1

Denn der Korruptionsmisthaufen stinkt schon direkt in den Himmel hinein

Grasser ist wohl der Held aller rechtslastigen Volksverarscher. Dass absolute Unschuldslamm für alle Wort-u. Tatsachenverdreher. Dass gesamte Buwog Konstrukt, ein undurchsichtiges Monopoly bei dem immer der österr. Steuerzahler der von vornherein Beschummelte ist. Die Verschleierungsstrategen, hochintelligente Dunkelmänner einer Cliquenmischpoche, die es sich (mit ihren Anwälten) bei uns Moneten gemütlich eingerichtet hat. Die halbkriminelle Methode ist dessen ungeachtet leicht durchschaubar: Zweckgebundene (frei erfundene) Provisionen machen die Runde im bühnenreifen Umverteilungstheater illegaler Vorteilsnehmer. Der Geldtransfer in moralisch zwielichtige Steuerparadiese (warum wurden die Provisionen nicht in Österreich angelegt?) spricht Bände. Der ewig lächelnden „Grasserfresse“ ist doch nur beizukommen, wenn man den Mann ohne viel Federlesens (endlich) strafrechtlich aus dem Verkehr zieht. Beugehaft und weg ist er vom Fenster. Darf man nicht, kann man nicht? Aber die schleimigen Volksdefraudanten dürfen schon? Und wie die dürfen! Wir lassen sie frank und frei herumhantieren und ein ganzes Volks wird auf internationaler Ebene an den Deppenpranger gestellt. So gesehen gilt natürlich für alle die gestammelte Unschuldsvermutung.

Antworten Gast: Nasenbär
23.05.2012 09:41
1 0

Re: Denn der Korruptionsmisthaufen stinkt schon direkt in den Himmel hinein

Dass,dass,dass!!Hast nicht nur Probleme mit dass sondern auch mit dem Rechtsstaat.Seit 3 Jahren schleudert man Dreck auf Grasser und Co und nun stellt sich heraus dass die Herrschaften eben nur etwas tüchtiger waren als die roten Rabauken.Wenn schon jemanden einsperren willst,warum startest nicht mit Kaufmann nach seinem Skylink Debakel oder noch besser Claudia Schmid für ihre Verantwortungin der Kommunalkreditbank-da wären wahrhaftig saure Wiesen zum
trockenlegen,na,dass!

Antworten Antworten Gast: Wie was schon wieder ein falsches dass das...
23.05.2012 19:45
0 0

Re: Re: Denn der Korruptionsmisthaufen stinkt schon direkt in den Himmel hinein

Meine „das und dass“-Schwäche entschuldigt aber noch lange nicht den permanenten Volksdiebstahl, jetzt ganz egal aus welchem inzwischen angesammelten politischen Farben-Reichtum. Also (…) Sie sich nicht an. Denken Sie lieber einmal darüber nach, mit welcher unverschämten Chuzpe die uns natürlich ganz legal „ausräubern“. Wenn Sie nicht ein besonders überheblicher Gefälligkeitstyp sind, werden Sie mir wohl oder übel recht geben (müssen). Herzlichen Dank für ihren völlig überflüssigem Hinweis…

2 2

eigentlich geht es der schicken linkeria nur darum,

fakten zu setzen, jede berufliche tätigkeit eines nichtlinken nichtsozialfälligen geschäftsmannes oder sonstigen selbstständigen mit selbsterhaltungsfähigkeit zu kontrollieren, denn dieser ist ja von haus aus verdächtig, geld zu verdienen. - geld, das nach linker diktion der bedürftigen allgemeinheit illegal entzogen wurde, ohne 100% steuern zu entrichten.

Gast: Pensador
20.05.2012 13:50
2 0

Wie verdächtig ist Grasser wirklich?

Diese Frage der Überschrift hätte sich die "Presse" schon längst zu stellen gehabt, wenn sie ihren (Noch-)Ruf als seriöses Medium ernst nähme.

Gast: Don Quichote
20.05.2012 10:45
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Der dringende Tatverdacht ...

... schwelt nun schon wieviele Jahre über KHG? Ohne daß es bisher zu einer Anklage gereicht hätte? Das ist schon mehr als peinlich und stinkt geradezu nach politisch motivierterm Kesseltreiben gegen den bislang einzigen Finanzminister, der ein ausgeglichenes Budget vorlegen konnte und damit den anderen gezeigt hat, wie es geht. Das genügt offenbar, um ihn über Jahre hinweg medial zu verteufeln.

Gast: Hans M..
20.05.2012 07:47
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Die Justiz hat total versagt

Ohne Medien und U-Ausschuss würden die gar nichts tun.
Dieser Justiz ist einfach nicht mehr zu trauen.

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Re: Die Justiz hat total versagt

Was genau soll die Justiz den tun? Beweise fälschen?
Es wurden und werden alle Legalen (teilweise Grenzwertigen) Mittel ausgeschöpft.

Gast: Schweizer Gast....
20.05.2012 06:54
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Ein Trauerspiel

Vor dieser Nichtzustiz müssen sich nur Hühnerdiebe und Tierschützer fürchten.
Am besten wäre es wenn man den ganzen Prozess an Deutschland abgeben würde. Denn mit einer ÖVP geführten Justiz sehe ich schwarz. Das wird noch Jahre dauern diesen dreckigen schwarzen Filz aufzubrechen auch wenn schon die Korrupten schon längst nicht mehr an der Macht sind.
Schönen Gruß aus der Schweiz

Antworten Gast: Don Quichote
20.05.2012 10:38
4 0

Re: Ein Trauerspiel

In welchem Paralleluniversum leben Sie?
Keine rot-grüne, sondern schwarze Justiz in Wien? Geht's noch?

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Re: Re: Ein Trauerspiel

Der lebt in der Schweiz, drum hat er keine Ahnung.

Gast: wolfi48
19.05.2012 19:22
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Andre Heller

Heller sagt im 3. Absatz dazu:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120304_OTS0040/andr-heller-im-oe3-fruehstueck-bei-mir-ich-habe-mich-immer-bemueht-kein-arschloch-zu-sein

hier ist "Alles" gesagt.

Die Verteidigungsstrategie (unterstützt durch einen in den Medien omnipräsenten Juristen) ist klar - "Opferthese" - "Verschwörungen" - die "Linke", über deren Nichtvorhandensein/Wirksamkeit in Österreich meine deutschen Freunde sich immer wieder amüsieren etc. etc.etc.

Die Frage ist doch nur

wer am Ende des Tages einfach intelligenter ist. Grasser und seine abenteuerlichen Konstrukte oder die Justiz(beamten). Die Antwort dürfte vordergründig nicht schwer sein.

grasser ist nicht verdaechtig sondern schuldig, schuldig und nochmals schuldig in allen anklagepunkten

jemand der sich so wehrt, hat sicher was auf dem gewissen, jemand der so krampfhaft versucht, unschuldig zu sein, ist sicher schuldig!


Re: grasser ist nicht verdaechtig sondern schuldig, schuldig und nochmals schuldig in allen anklagepunkten

Ich finde das nahezu rührend ...vielleicht zu viel, zu oft d.Volksstimme gelesen?

Antworten Gast: Terry Pratchett
21.05.2012 07:31
2 0

Re: grasser ist nicht verdaechtig sondern schuldig, schuldig und nochmals schuldig in allen anklagepunkten

Stimmt! Es ist jeder schuldig! Das schwierige ist aber herauszufinden weswegen jemand schuldig ist.

 
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