"Polacken-Witz": FP-Jenewein wird nicht ausgeliefert

PolackenWitz Klage gegen FPBundesrat
PolackenWitz Klage gegen FPBundesrat(c) APA (Hochmuth)
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Der Freiheitliche machte sich in einer Aussendung über den Nachnamen von SOS-Mitmensch-Sprecher Pollak lustig - und wurde geklagt. Seine Immunität wird nicht aufgehoben.

Das Wiener Immunitätskollegium hat am Donnerstag über die Auslieferung von FP-Bundesrat Hans-Jörg Jenewein beraten. Dieser sowie die Wiener FPÖ waren vom SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak geklagt worden. Das Ergebnis: Das 15-köpfiges Gremium sprach sich einstimmig gegen die Aufhebung seiner Immunität aus. Der eigentliche Beschluss gegen die Auslieferung wird aber erst in der Landtagssitzung am Freitag erfolgen.

Pollak fühlt sich vom Bundesrat und Wiener Landesparteisekretär Jenewein verspottet. Anlass für den Gang vor Gericht war eine Presseaussendung des freiheitlichen Politikers, die dieser Anfang März publiziert hatte. Darin hatte sich der freiheitliche Politiker über Pollaks Forderung mokiert, „diskriminierende" Speisebezeichnungen abzuschaffen.

"Alexander Mgombo" als Alternative

„Die angeblich beleidigenden Begriffe Zigeunerschnitzel und Mohr im Hemd will ausgerechnet ein Mann abschaffen, dessen Nachname klingt wie die Beschimpfung eines ganzen Volkes?", schrieb Jeneweil. Um in dessen „politisch korrekten, linken, potenziell leider sogar gewalttätigen Kreisen" nicht unter die Räder zu kommen, hatte Jenewein für Pollak auch gleich einen neuen Namen parat: „Alexander Mgombo etwa wäre sicher karrierefördernd."

Pollak ging in seiner Reaktion auf Jeneweins „Schenkelklopfer" nicht auf dessen Namen ein, sondern meinte: Schwarze Aktivisten würden schon lange gegen die Bezeichnung „Mohr" kämpfen, Roma gegen die Bezeichnung als „Zigeuner". „Darüber Witze zu machen, zeugt weder von demokratischer noch von menschlicher Reife."

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen stellte in der Folge einen Auslieferungsantrag. Das Immunitätskollegium stimmte heute aber gegen die Aufhebung der Immunität Jeneweins. Das Gremium sei „einhellig" der Ansicht gewesen, dass die Äußerungen, so sehr diese zu verurteilen seien, als Bestandteil einer politischen Debatte zu werten seien, auf die wiederum die Immunität von Abgeordneten Anwendung finde, hieß dazu aus dem SP-Rathausklub.

(APA/Red.)

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