Martin Graf verlässt nach Vorwürfen den Stiftungsvorstand

MARTIN GRAF, dritter Präsident des Nationalrat
MARTIN GRAF, dritter Präsident des Nationalrat(c) APA/ROLAND SCHLAGER (Roland Schlager)
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Dem Nationalratspräsidenten wird vorgeworfen, eine 90-Jährige bei der Stiftungsgründung getäuscht zu haben. Nun gibt er das Stiftungsamt wegen der "anhaltenden Medienkampagne" ab. Die Vorwürfe gegen ihn weist er weiterhin zurück.

Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) zieht sich aus dem Vorstand der Gertrud Meschar Privatstiftung zurück. Die anhaltende Medienkampagne schade der Stiftung und der Stifterin, lautete die Begründung. "Ich habe heute den Rechtsanwalt der Stiftung, Dr. Hannes Füreder, ersucht, das Gericht umgehend zu informieren, dass ich den Vorstand verlasse", so Graf. Er kritisierte abermals eine "undifferenzierte und völlig unausgewogene Medienberichterstattung".

Graf wird vorgeworfen einer heute 90-Jährigen zu einer Privatstiftung geraten und sie dabei schwer getäuscht zu haben. So soll die Frau ihr Vermögen von rund einer Millionen Euro in die Stiftung eingebracht haben. Sie soll aber erst Jahre nach Gründung der Stiftung erfahren haben, dass sie nicht mehr über das Geld bestimmen kann. Pikant: Ihr Vermögen wurde offenbar genutzt, um den Anteil an einem Haus zu kaufen, in dem das Gasthaus der Familie Graf - die Rede ist vom Bruder Martin Grafs - eingemietet ist.

Der Anwalt der Stifterin Gertrud Meschar zeigte sich nach dem angekündigten Rückzug skeptisch: "Das ist schon wieder so eine Ankündigungspolitik mit Hakerln". Hofmann kritisierte vor allem, dass der Rückzug Grafs aus angeblich nicht mit sofortiger Wirkung geschehen solle.

FPÖ: Keine politischen Konsequenzen

Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe weist Graf weiterhin in vollem Umfang zurück. Er kündigte an, zur Causa keine weiteren öffentlichen Stellungnahmen abzugeben. "Falschbehauptungen" durch Medien oder durch das "neue Umfeld der Stifterin" werde er mit Klagen begegnen.

Die FPÖ schließt politische Konsequenzen für Graf aus. Als Nationalratspräsident bleibe er unumstritten, sagte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl. Die Stiftung betreffe Graf als Privatperson, die Causa stamme aus der Zeit bevor Graf das Mandat im Nationalrat übernommen hat. Der Rückzug aus dem Stiftungsvorstand bedeute auch, dass Graf vom Abberufungsverfahren vor dem Handelsgericht nicht mehr direkt betroffen ist, also nicht mehr abgesetzt werden kann.

Empörung unter politischen Gegnern

Die Empörung in der Öffentlichkeit war nach Bekanntwerden der Vorwürfe erheblich. Gegner forderten den Rücktritt vom Amt des Dritten Nationalratspräsidenten. FP-Chef Heinz Christian Strache stellte sich in einem Interview mit der "Presse" hinter Graf. Sollte jedoch persönliche Bereicherung stattgefunden habe, "müsste er die politischen Konsequenzen tragen".

Genau die wollen SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter und der Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger weiterhin. Als "besonders unerträglich" bezeichnete Kräuter die "Opfer-Täter Umkehr durch Graf": Dass sich Graf als Verfolgter und Opfer einer Medienkampagne darstelle sei "charakterlich bezeichnend". VP-Generalsekretär Hannes Rauch sieht "politische Kosequenzen" als "Frage des Anstandes". Graf beschädige das Ansehen des Präsidentenamts.

"Moralisch und menschlich abgedankt"

BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz sieht Graf "moralisch und menschlich abgedankt", sein Rückzug vom Stiftungs-Vorstand sei viel zu spät gekommen.

Schon vor mehr als einer Woche hatte Graf angekündigt, sich möglicherweise aus dem Vorstand zurückziehen zu wollen. Der Rückzug käme freilich erst nach Abschluss des Verfahrens und für den Fall, dass die Stifterin das dann noch immer wolle in Frage, verlautbarte Graf damals.

Die beiden verbleibenden Vorstände der Gertrud Meschar Privatstiftung - der Wiener FP-Landtagsabgeordnete Alfred Wansch und der Rechtsanwalt Michael Witt - wollen ihre Posten vorerst nicht räumen.

Causa Graf

Laut ORF-Bericht hat eine Frau auf Grafs Rat ihr gesamtes Vermögen (rund eine Millionen Euro) in die Stiftung eingebracht, Graf wurde in den Vorstand berufen. Erst Jahre nach der Gründung der Stiftung habe sie erfahren, dass sie über ihr Vermögen nicht mehr bestimmen kann. Die Stiftung soll dann aus dem Vermögen der Frau sowie über einen Kredit einen Hausanteil gekauft haben, in welchem das Gasthaus der Familie Graf eingemietet ist. Die Stifterin bezweifelt, ob der Kaufpreis angemessen war, auch habe es bei den Mieteinnahmen Rückstände gegeben.

(APA)

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