Der FPK-Obmann muss wegen der "Part of the game"-Affäre erneut vor Gericht. Nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils wird der Prozess in Klagenfurt neu aufgerollt.
Der Kärntner FPK-Obmann Uwe Scheuch muss am 25. Juni wieder vor Gericht. Wie das Landesgericht am Mittwoch bekanntgab, wurde der zweite Rechtsgang des Strafverfahrens gegen den freiheitlichen Landeshauptmannstellvertreter für diesen Tag angesetzt, der zweite Verhandlungstermin ist der 6. Juli. Richterin Michaela Sanin wird im Schwurgerichtssaal verhandeln, jeweils von 9 bis 16 Uhr.
Scheuch war am 2. August vergangenen Jahres wegen des Verbrechens der Geschenkannahme durch Amtsträger zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden. Grund für die Anklage war die sogenannte "Part of the game"-Affäre. Demnach soll Scheuch im Juni 2009 für das Beschaffen einer Staatsbürgerschaft für einen Russen Geld für die Parteikasse verlangt haben. Das Gespräch wurde auf Tonband aufgezeichnet.
Im April 2012 hob das Oberlandesgericht Graz das erstinstanzliche Urteil allerdings auf und verwies es nach Klagenfurt zurück. Der Richtersenat begründete diese Entscheidung damit, dass Richter Christian Liebhauser-Karl gegen das sogenannte "Überraschungsverbot" verstoßen habe.
Scheuch beteuert nach wie vor seine Unschuld. Auf die Frage, ob er eventuell ein Geständnis ablegen werde, um eine mildere Strafe zu bekommen, meinte der Politiker mehrmals, da er nichts angestellt habe, gebe es auch nichts zu gestehen.
Kärntens Landeshauptmann Dörfler sieht sich nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts in seiner Kritik am Landesgericht Klagenfurt bestätigt. Scheuch selbst gibt sich zurückhaltend.
Das Oberlandesgericht Graz hat den Fall zur neuerlichen Verhandlung an die erste Instanz zurückverwiesen. Der Richter habe Scheuch in seinen Verteidigungsrechten beschränkt.