Ideologie pur im Familienwahlkampf

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Mehr Vorteile für Bezieher niedriger Einkommen oder mehr Entlastung für jene, die Steuern zahlen: Beim Geld für die Familien scheiden sich die Geister zwischen SPÖ und ÖVP.

Wien. Trotz des erst im Frühjahr beschlossenen Spar- und Steuerpakets läuft der Wahlkampf für die spätestens im Herbst 2013 fällige nächste Nationalratswahl bereits voll an. SPÖ wie ÖVP buhlen jetzt mit neuen finanziellen Versprechungen um die Gunst der Familien. Deutlich wie sonst selten tun sich dabei die ideologischen Gräben zwischen den rot-schwarzen Koalitionspartnern auf.

Auf der einen Seite steht die SPÖ, die mit der angestrebten Erhöhung der Familienbeihilfe vor allem jenen Eltern unter die Arme greifen will, die mit wenig Einkommen das Auslangen finden müssen und die dies durch das Streichen von Steuererleichterungen (teilweise) finanzieren will. Auf der anderen Seite steht die ÖVP, die in der Abschaffung der erst 2009 eingeführten steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten der Kinderbetreuung einen Anschlag auf jene Personen sieht, die überhaupt noch steuerpflichtig sind. Mehr als 2,5 Millionen Personen zahlen in Österreich keine Steuern mehr.

In beiden Parteien sind jeweils Frauen die Wortführer der Kampagnen im Kampf um die Familien. In der ÖVP macht sich Finanzministerin Maria Fekter seit Längerem für ein steuerfreies Existenzminimum von 7000 Euro für Kinder stark. Der für die Familien zuständige Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hatte hingegen alle Hände voll zu tun, bei den Verhandlungen zum Sparpaket im Winter weitere Einbußen für Familien zu verhindern. Nach dem Loipersdorfer Paket vom Oktober 2010 hatte es für Familien mit Kindern Einschnitte (kürzerer Bezug der Beihilfe für Studenten, Abstriche für Mehrkindfamilien) gegeben, was prompt die heftigsten Proteste zur Folge hatte.

Der frühzeitige Familienwahlkampf wird auch mit Zahlen geführt. So rechnete Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ) seiner schwarzen Chefin im Finanzministerium vor, die ÖVP-Steuerpläne würden vier bis 4,5 Milliarden Euro kosten. Die ÖVP weist solche Berechnungen zwar zurück. Im Finanzministerium will man allerdings auf Nachfrage nicht mit genauen eigenen Zahlen über die Kosten herausrücken.

Schieder war es auch, der nach ÖGB-Präsident Erich Foglar schon vor Monaten an der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten von Kinderbetreuung bis zu 2300 Euro pro Jahr gerüttelt hat. Die SPÖ macht geltend, dass diese Maßnahme, von der nur jene profitieren, die Steuer zahlen, gar nicht in vollem Umfang genützt werde und das Geld zum Ausbau öffentlicher Kinderbetreungseinrichtungen besser eingesetzt sei.

Dahinter stecken noch immer tief sitzende Vorbehalte bei Gewerkschaftern und Sozialdemokraten, wonach private Kinderbetreuung vor allem in „reichen“ Haushalten in Anspruch genommen werde. Allerdings nützen mittlerweile auch viele alleinerziehende Mütter das Angebot etwa von Babysittern.

Mit dem Gegenvorschlag zu Fekter ist auf SPÖ-Seite nun Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek an die Öffentlichkeit getreten. Sie setzt de facto auf eine Verdoppelung der Familienbeihilfe auf 225 Euro pro Monat und Kind. Davon profitieren in Relation Bezieher niedriger Einkommen, die keine Steuern zahlen, überproportional. In diesem Fall nimmt nun die ÖVP der Frauenministerin deren Berechnung, dass unter dem Strich sogar noch 150 Millionen Euro übrig blieben, nicht ab.

Keine Anpassung an die Teuerung

Auffallend ist das rot-schwarze Gefecht schon allein deswegen, weil die Familienleistungen zuletzt – etwa im Gegensatz zur jährlichen Anpassung der Pensionen – nicht valorisiert worden sind. Die letzte weitreichende Neuregelung – abgesehen von der mit rund 500 Millionen Euro bezifferten Familiensteuerreform im Jahr 2009 samt Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit der Betreuungskosten – erfolgte vor genau einem Jahrzehnt mit dem Kinderbetreuungsgeld und dessen Ausweitung auf Bäuerinnen oder Studentinnen. Von der im Jahr 2008 beschlossenen 13. Familienbeihilfe ist nur noch eine Schmalspurvariante übrig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.06.2012)

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