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Buwog: Beschwerde von Grasser-Treuhänder eingelangt

11.06.2012 | 12:57 |   (DiePresse.com)

Das Liechtensteiner Höchstgericht muss nun entscheiden, ob die bei Grassers Wirtschaftstreuhänder beschlagnahmten Akten an Österreichs Justiz ausgefolgt werden dürfen.

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In der Causa Buwog muss die österreichische Justiz weiter um Rechtshilfe aus Liechtenstein bangen: Die Beschwerde des Wirtschaftstreuhänders von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen die Ausfolgung beschlagnahmter Akten ist am Montag beim Staatsgerichtshof Liechtensteins eingelangt. Damit muss nun das Höchstgericht entscheiden, ob die bei Grassers Treuhänder im April 2011 beschlagnahmten Akten den österreichischen Ermittlern übermittelt werden dürfen.

Durch die Unterlagen erhofft sich die österreichische Justiz Aufschluss über mögliche Provisionsflüsse an Grasser in Zusammenhang der Buwog-Affäre zu erhalten. Grasser selber bestreitet, von der Millionenprovision profitiert zu haben.

Gegen die Ausfolgung der Unterlagen an Österreich ging der Treuhänder bis zum Liechtensteiner Obersten Gerichtshof (OGH), wo er heuer im Mai eine Niederlage erlitt. Als letzte Möglichkeit nahm er nun die Beschwerde beim Staatsgerichtshof wahr, was in Österreich einer Verfassungsklage mit behaupteten Grundrechtseingriffen entspricht. Üblicherweise dauern die Entscheidungen beim Staatsgerichtshof zwischen drei und sechs Monaten, sagte dessen Präsident, Marzell Beck, im Mai anlässlich des OGH-Urteils. Im Dezember 2011 hatte die liechtensteinische Regierung der österreichischen Justiz eine rasche Behandlung der Causa versprochen.

Fall Buwog: Chronik der entscheidenden Tage

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(Ag.)

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1 Kommentare
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Das ist eben der Unterschied!

Grasser verschiebt Millionen ins Ausland, und wenn es Jahre später ans Steuerzahlen geht, kommt ein "Rechts" mittel nach dem anderen.
Der durchschnittliche österreichische Steuerzahler darf 1/4 seiner Sonderzahlungen abschreiben, aber nur maximal 2920 € - also abschreiben = 730€. Davon wird das Pauschale von 60€ abgezogen, das ganze nur bis zu einem Jahreseinkommen von 36000 € - also dem Bill Gates schon recht nahe. Darüber vermindert es sich, um bei 60 000 ganz wegzufallen.

Aber dafür will das Finanzamt alles sehen, auch ohne Treuhänder (wieso nennt man Behilfe zur Steuerhinterziehung eigentlich "Treuhänder"?)